Innen/Abschiebungshaft

Jan Marcus Rossa zu TOP 7 „Gesetz über den Vollzug der Abschiebungshaft“

Jan Marcus Rossa

In seiner Rede zu TOP 7 (Gesetz über den Vollzug der Abschiebungshaft) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

„Ich würde mir eine deutlich sachlichere Diskussion über die Abschiebehaft wünschen als dies heute oder auch in vergangenen Parlamentsdebatten geschehen ist.

Ich finde es außerordentlich bedenklich, wenn die SPD immer wieder versucht, den Eindruck zu erwecken, künftig werde jede Abschiebung in Schleswig-Holstein über die Abschiebehafteinrichtung in Glückstadt vollzogen. Eine solche Behauptung ist schlicht unwahr. Solche Äußerungen sind nicht nur populistisch, sondern auch nicht geeignet, Lösungen aufzuzeigen, wie wir das geltende Aufenthaltsrecht auch dann durchsetzen wollen, wenn eine vollziehbare Ausreisepflicht besteht und sich der Ausreisepflichtige mit allen Mitteln seiner Abschiebung zu entziehen versucht. Auf dieses Problem müssen wir eine Antwort geben. Das erwarten die Bürgerinnen und Bürger von uns.

Regieren heißt eben auch, Verantwortung zu übernehmen. Und Jamaika ist sich dieser Verantwortung durchaus bewusst. Keinem von uns in der Jamaika-Koalition fällt es leicht, eine Abschiebehaftanstalt zu errichten und die dafür notwendigen Regelungen zu schaffen. Auch wir wünschen uns, dass Menschen, die kein Recht haben, sich in Deutschland aufzuhalten, freiwillig unser Land verlassen. Deshalb geht selbstverständlich die freiwillige Rückkehr einer Abschiebehaft oder sonstigen Zwangsmaßnahmen immer vor. Das hat ja auch die SPD so gesehen, als sie noch regieren durfte. Denn auch in Ihrer Regierungszeit, liebe Kolleginnen und Kollegen, wurden Menschen, die sich beharrlich weigerten, ihrer Ausreisepflicht nachzukommen, in Haft genommen. Und dabei haben Sie sich keineswegs mit Ruhm bekleckert, denn zum einen verstießen die Haftbedingungen in Schleswig-Holstein bis 2014 gegen internationales Recht und zum anderen wurden nach Schließung der Hafteinrichtung in Rendsburg die Ausreisepflichtigen durch die Bundesrepublik geschickt und z.B. in Eisenhüttenstadt inhaftiert! Abschiebehaft gab es sehr wohl auch unter den Ministerpräsidenten Albig und Simonis. Schade, dass Sie sich heute daran nicht mehr erinnern mögen. Wir helfen Ihnen da aber gerne, damit das nicht in Vergessenheit gerät.

Um es einmal ganz deutlich zu sagen: Auch ich, auch die Freien Demokraten würden sich wünschen, wenn wir auf das Abschiebehaftgesetz verzichten könnten, weil die Menschen, die kein Aufenthaltsrecht haben, Deutschland freiwillig verlassen würden. Das tun aber einige Menschen nicht und deshalb wird der Staat gezwungen, wenn er geltendes Recht durchsetzen will, auch zu Zwangsmitteln zu greifen bis hin zur Haft.

Wir haben in Deutschland ein Vollzugsproblem. Gestern im Innen- und Rechtsausschuss berichtete die Landespolizeiführung, dass von vier Abschiebeversuchen im Durchschnitt nur einer gelinge. Das ist eine Quote, die wir verbessern müssen. Es kann auch nicht richtig sein, wenn ein ehemaliger Bundesinnenminister und heutiger Bundestagspräsident in einem Interview in der WELT am SONNTAG beklagt, dass das Aufenthalts- und Abschieberecht in Deutschland so komplex geworden ist und dann den Schluss daraus zieht, dass die Politik „nicht allzu stark Hoffnung schüren“ dürfe, „dass wir die Großzahl dieser Menschen zurückführen können“.

Mit Verlaub: Eine solche Haltung des Gesetzgebers ist den Bürgerinnen und Bürgern doch nicht mehr vermittelbar. Wir sind es doch, die die Rahmenbedingungen für Zuwanderung, Asyl und Flüchtlingsschutz treffen. Wir sind es aber auch, die die Pflicht haben, die Rückführung so zu gestalten, dass ein Vollzug geltenden Rechts möglich bleibt. Die Äußerungen von Wolfgang Schäuble weisen in eine völlig falsche Richtung.

Wir, die Parlamentarier in Deutschland sind aufgefordert, Lösungen zu entwickeln und dazu gehört – neben vielen anderen Maßnahmen – eben auch ein Abschiebehaftvollzugsgesetz. Es ist daher völlig richtig, dass wir in Schleswig-Holstein wieder eine eigene Abschiebehaftvollzugseinrichtung haben werden, denn nur so können wir auf die Haftbedingungen Einfluss nehmen und diese menschenwürdig gestalten. Das Gesetz trägt dieser Zielstellung Rechnung und es wird begleitet werden von einer Verordnung, die sicherstellt, dass die Abschiebehaft eben keine Strafhaft sein wird wie es das Europarecht aber auch unser Verfassungsrecht verlangt.“

Es gilt das gesprochene Wort!