Jörg Hansen zu TOP 11 "Soziale Sicherung von Helferinnen und Helfern"

Jörg Hansen

In seiner Rede zu TOP 11 (Entwurf eines Gesetzes zur sozialen Sicherung von Helferinnen und Helfern unterhalb der Katastrophenschwelle (Helfergesetz)) erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

„Die Lage in der Ukraine ist dramatisch und besorgt uns sehr. Wir werden uns der Frage zuwenden müssen, wie wir uns auf die Lageentwicklung eingestellt haben bzw. eingestellt sind. Wie können wir Hilfe und Unterstützung auch vor Ort organisieren und realisieren? Fragen der Technik, Logistik oder Kapazitäten müssen geklärt werden. Wir wissen, dass ein wesentlicher Bestandteil innerhalb unserer Organisationen das Ehrenamt ist. Es geht nur mit Ihnen.

Angesichts der dramatischen Entwicklung in der Ukraine scheint dies ein Nebenproblem zu sein. Aber lassen Sie uns heute die Rahmenbedingungen festschreiben, damit wir in dieser Situation nicht darüber nachdenken müssen. Ohne dieses wichtige Thema kleinreden zu wollen: Wir kümmern uns selbstverständlich um unsere Helferinnen und Helfer. Aber wir brauchen unsere volle Konzentration für eine Reaktion auf eventuelle Entwicklungen.

Lassen Sie mich kurz auf dieses wichtige Gesetz eingehen: Anfang dieses Monats nahm ich am 'Digitalen Katastrophenschutz-Kongress' des Behördenspiegels teil. Wir greifen heute mit dem Helfergesetz ganz entscheidende Forderungen der Hilfsorganisationen auf. René Burfeindt, Leiter des Bereichs Nationale Hilfsgesellschaft des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), und Ute Vogt, Präsidentin der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft, mahnten erheblichen Handlungsbedarf an bei der Gleichstellung von Helferinnen und Helfern der Hilfsorganisationen mit den Kräften von Feuerwehr und Technischem Hilfswerk (THW). So sei die Finanzierung der Freistellung vom Arbeitgeber immer noch nicht ausreichend geklärt. Nachzulesen im Behördenspiegel.

Sie sehen, viele Bundesländer stehen noch vor dieser Aufgabe, während Jamaika liefert. Ich danke unseren Organisationen, die uns im Dialog sehr konstruktiv begleitet haben. Wir haben in der vergangenen Legislaturperiode im Bereich der Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte ein umfassendes Paket geschnürt. Wir haben bei der Polizeirechtsreform, Wasserrettung, beim Katastrophen- und Brandschutz Lücken geschlossen, die uns von unseren Vorgängerinnen und Vorgängern hinterlassen wurden. Das ist für mich persönlich natürlich eine sehr erfreuliche Erfolgsbilanz. Denn selbstverständlich bin ich mit dem Anspruch angetreten, all denjenigen, die uns helfen, retten und schützen, die bestmöglichen Rahmenbedingungen für eben diese Aufgaben zu schaffen. Darum geht es heute, meine Vorredner sind darauf eingegangen.

Ich sagte es bereits in diesem Haus: Wenn wir in der Sicherheitsarchitektur den Katastrophen- oder Bevölkerungsschutz als 'Lernende Organisation' verstehen, müssen wir alle Elemente und Faktoren bedenken. Das tun wir mit dem heute hier vorliegenden Helfergesetz. Wir regeln die soziale Absicherung von Helferinnen und Helfern unterhalb der Katastrophenschwelle. In Krisensituationen ist der Einsatz von privaten Hilfsorganisationen, Wasserrettungseinheiten oder aber der psychosoziale Notfallversorgung, z.B. durch Glaubensgemeinschaften, immens wichtig. Sie alle tragen zu einer umfassenden Krisenbewältigung bei, indem sie eine angemessene Versorgung im Einzelfall sicherstellen. Das ist gleichzeitig eine Errungenschaft für das ehrenamtliche Engagement in diesem Bereich, auf das wir so sehr angewiesen sind und dem wir hier und heute noch einmal mehr Wertschätzung entgegenbringen wollen.

Spätestens die Lage im Ahrtal hat belegt: Schleswig-Holstein hat hervorragende und bis in die Fingerspitzen engagierte Helferinnen und Helfer. Das lässt mich – trotz aller Dramatik – zuversichtlich in die schwierigen Zeiten blicken. Hoffen wir alle, dass unsere Helferinnen und Helfer ihre Fähigkeiten nicht im Zusammenhang mit kriegerischen Aktionen unter Beweis stellen müssen. Hoffen wir auf Frieden.

 

Sperrfrist Redebeginn!

Es gilt das gesprochene Wort