Jörg Hansen zu TOP 6 „Änderung polizei- und ordnungsrechtlicher Vorschriften“

Jörg Hansen

In seiner Rede zu TOP 6 (Gesetz zur Änderung polizei- und ordnungsrechtlicher Vorschriften im Landesverwaltungsgesetz) erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

„Die Haushaltsdebatte hat gezeigt: Jamaika tut etwas für seine Polizei! Wir haben nicht bloß die notwendige technische Ausstattung der Polizistinnen und Polizisten weiter verbessert, wir stärken die Polizei auch personell. Ich hatte noch keine Gelegenheit, deswegen an dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank für Ihre Zustimmung. Die strategische Linie wird damit deutlich: Wir brauchen eine leistungsfähige Polizei, die gut ausgestattet ist. Damit werden wir unserer Verantwortung gerecht.

Um die so erfolgreich gestartete Sitzungswoche abzurunden, möchten wir noch einen Schritt weiter gehen und das Gesamtpaket fertig schnüren: Auch eine vorbildlich ausgestattete Polizei braucht Rechtssicherheit. Die Jamaika-Koalition hat daher im Koalitionsvertrag festgeschrieben, das Polizeirecht zu überarbeiten und der Rechtsprechung, sowie neuen Sicherheits- und Bedrohungslagen anzupassen. Mit dem vorliegenden Antrag schaffen wir zum einen Rechts- und Handlungssicherheit für die Polizistinnen und Polizisten und schützen in gleichem Maße die Bürgerinnen und Bürger vor ungerechtfertigter Beeinträchtigung ihrer persönlichen Freiheitsrechte. Denn, es gibt keine Freiheit ohne Sicherheit, so wie es keine Sicherheit ohne Freiheit gibt. 

Bereits in der ersten Lesung wurde deutlich, dass drei Koalitionspartner auch drei unterschiedliche Sichtweisen mitgebracht haben. Die Erarbeitung dieses Gesetzes hat mir aber eines ganz deutlich gemacht: Unterschiede müssen in der Erarbeitung eines Projektes nicht schädlich sein. Nein – sie weiten den Blick! Mit dem daraus entstandenen Gesetzentwurf sind wir in die sehr ausführliche Anhörung gegangen. Wir haben konstruktive Kritik geerntet, die uns auch gezeigt hat, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Es ging uns von vornherein nicht um die Überwachung unbescholtener Bürger – wir wollen eine effektive Bekämpfung von Straftaten und eine Gefahrenabwehr. Um das zu erreichen, war es nicht nur notwendig, der Polizei die dafür erforderlichen Instrumente, wie beispielsweise die Body-Cam, das Distanzelektroimpulsgerät oder die elektronische Fußfessel, an die Hand zu geben. Im Sinne aller Beteiligten war es darüber hinaus notwendig, durch entsprechende Rechtsgrundlagen, Rechtssicherheit und –klarheit zu schaffen. Denn wir wollen für die Landespolizei nicht bloß Eingriffsbefugnisse schaffen, sondern mit diesen Schritten eine breite öffentliche Akzeptanz von modernen und digitalen Technologien schaffen. Dabei wägen wir sehr sorgfältig ab, wo die Grenzen der polizeilichen Eingriffsbefugnisse liegen müssen. Der Gesetzentwurf trägt in dieser Hinsicht eine klare liberale Handschrift, auf die ich stolz bin.

Gestatten Sie mir abschließend ein kleines Gedankenspiel: Wenn eine Polizeibeamtin oder ein Polizeibeamter bei der Polizeirechtsreform eine Abwägungsentscheidung treffen muss, dann kann man vermuten, wohin die Waage ausschlägt. Wenn ein liberaler Politiker eine gleiche Abwägungsentscheidung treffen muss, dann mag man denken, dass die Waagschale ganz anders ausschlägt. Ich bin beides. Und ich will nicht verheimlichen, dass ich die Befürchtung hatte, in den einen oder anderen Gewissenskonflikt zu geraten. Aber ich betone an dieser Stelle gern: Es war gut, dass wir immer wieder abgewogen und stets für die beste Lösung gestritten haben. Auch die Vorschläge der Opposition will ich hiervon nicht ausnehmen. Ich möchte mich daher neben meiner Fraktion auch bei meinen Koalitionspartnern und dem Innenministerium für diesen gewiss nicht immer einfachen Prozess bedanken – hier insbesondere bei Torsten Geerdts für seine Moderation und natürlich den Expertinnen und Experten der Landespolizei.

Wir haben hier ein Gesetz mit Maß und Mitte, das weit über das Mittelmaß hinausgeht. Ich bin davon überzeugt, dass die Reform des Polizeirechts der großen Verantwortung sowohl gegenüber unserer Polizei als auch den Bürgerinnen und Bürgern Schleswig-Holsteins gerecht wird. Dafür bitte ich heute um Zustimmung.“

Es gilt das gesprochene Wort!