Polizei/ Bericht der Landespolizeibeauftragten

Jörg Hansen zu TOP 8+65 „Bericht der Beauftragten für die Landespolizei“

Jörg Hansen

In seiner Rede zu TOP 8+65 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und Bericht der Beauftragten für die Landespolizei Schleswig-Holstein bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages) erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

„Eins haben wir beim gestrigen Länderspiel gelernt: Man sollte nie gefangen im eigenen System sein. Häufig hilft da ein Blick von außen. Für die Landespolizei liegt dieser Blick von außen nun vor. Im Namen der FDP-Landtagsfraktion darf ich mich herzlich bei Frau El Samadoni und ihrem Team für ihren nunmehr zweiten Tätigkeitsbericht bedanken. Das Ziel, ‚das partnerschaftliche Verhältnis zwischen Bürgern und Polizei zu stärken‘, ist gut. Unsere Landespolizei als unsere Bürgerpolizei dokumentiert tagtäglich, dass sie diesem Anspruch gerecht wird. Das belegen auch die nunmehr vorgelegten Zahlen und Bewertungen.

Wir können auch feststellen, dass offen, aber auch unterschwellig formulierte Vorwürfe wie zum Beispiel Polizeigewalt oder übermäßige polizeiliche Übergriffe durch diesen Bericht nicht belegt werden. Das spricht für unsere Landespolizei. Und allein diese Erkenntnis ist viel Wert. Die Beauftragte für die Landespolizei ist eine Institution, die sich über die Jahre mehr und mehr etabliert hat. In dem Berichtszeitraum 2019-2020 erreichten Frau El Samadoni 120 Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern und damit mehr als in den Jahren zuvor. Das mag den Anschein erwecken, es habe vermehrt den Grund zur Beschwerde durch die Bürgerinnen und Bürger gegeben. Wenn man allerdings genauer hinschaut, relativiert sich das glücklicherweise. 14 Mal missglückte Kommunikation, wobei immer noch genauer betrachtet werden muss, wo nun eigentlich der Knackpunkt liegt – beim Sender oder beim Empfänger? 19 Mal wurde sich in fachlicher Hinsicht an die Polizeibeauftragte gewandt – überwiegend unbegründet, wie es auf Seite 15 des Berichts heißt. 14 Mal wurde die Rechtmäßigkeit von polizeilichen Maßnahmen angezweifelt, davon waren acht Beratungshandlungen, zwei stellten sich als rechtmäßig heraus, 2zwei waren nicht aufklärbar, bei einem wurde der Kontakt abgebrochen. Lediglich in einem Sachverhalt wurde die Unrechtmäßigkeit angenommen. Die Zahlen und die Substanz der Beschwerden ‚von außen‘ sind also gering und belegen, dass unser Vertrauen in unsere Landespolizei gerechtfertigt ist. Das ist eine gute Botschaft. Gut ist auch, dass jede Eingabe ernst genommen wird und damit Akzeptanz und Transparenz bei den Bürgerinnen und Bürgern geschaffen wird. Die Beauftragte ist damit zu einem Großteil eine Ansprechstelle, vielleicht auch Kummerkasten und Sprachrohr für die Bürgerinnen und Bürger.

Aber auch an dieser Stelle lohnt sich ein genauer Blick. Ich finde es problematisch, wenn die Polizeibeauftragte im Vorwort ihres Berichts auf Seite vier problematisiert, dass ‚von Seiten der Polizei vorrangig aufgeklärt werden soll, wer sich an die Polizeibeauftragte gewandt hat‘. Was der Bericht als ein Vertrauensproblem zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten diagnostiziert, kann man auch als pauschale Überbewertung der Faktenlage deuten. Jedenfalls war dies mein erster Gedanke. Ich hätte mir durchaus mehr sachliche Distanz gewünscht. Wir wollen doch Vorgesetzte, die aktiv auf ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugehen. Ja, diese Führungskultur will ich.

Ein weiterer Aspekt, der mich beschäftigt ist: Welche Rolle spielt der Personalrat? Er ist frei gewählt. Wird er mittelbar über eine Polizeidirektion oder unmittelbar in den Prozess eingebunden? Entstehen hier Konkurrenzen? Dies sind nur zwei Beispiele, die wir noch einmal genau betrachten sollten und werden. Aber das soll nicht ausblenden, dass wir den Tätigkeitsbericht selbstverständlich als Orientierungshilfe sehen. Daher werden wir auch die darin enthaltenen Empfehlungen beraten. Damit komme ich zu dem SPD-Antrag, für den ich ausnahmsweise einmal, liebe Frau Raudies, Sympathie hege. Auch mit ihm werden wir uns sorgfältig auseinandersetzen. Wenn wir die Lage für die Polizei verbessern können, unterstützen wir das. Abschließend will ich gerne feststellen, dass ich anders als unsere Nationalmannschaft unsere Landespolizei nicht als im eigenen System gefangen, sondern als ‚lernende Organisation‘ wahrnehme. Ihre parallel veranlassten Maßnahmen belegen dies eindrucksvoll.“

Es gilt das gesprochene Wort!