Wirtschaft/ Kommunalabgabengesetz

Kay Richert zu TOP 4 „Änderung des Kommunalabgabengesetzes“

In seiner Rede zu TOP 4 (Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

„Meine Vorredner haben ja bereits ihre Verwunderung über den vorliegenden Gesetzentwurf kundgetan. Dem kann ich mich nur anschließen. Denn als ich den Gesetzentwurf zum ersten Mal vor mir liegen hatte, dachte ich kurzzeitig, dass es sich um einen Aprilscherz der SPD handelt. Wir hören jetzt aber, dass der Gesetzentwurf ernst gemeint ist. Daher frage ich mich, was der Sinn hinter dieser Aktion ist, liebe SPD? Was genau erhoffen Sie sich durch diesen Aktionismus?

Ich kann mich noch sehr gut an die Sitzung des Wirtschaftsausschusses Ende Februar erinnern, als wir in aller Ausführlichkeit sowohl mit den Insel- und Halligvertretern als auch mit den Reedereien über die verpflichtende Erhebung der Kurabgabe durch die Reedereien diskutiert haben. Und besonders ist mir das übereinstimmende Fazit aller Fraktionen in Erinnerung geblieben: Bevor irgendwelche rechtlichen Verpflichtungen ermöglicht werden, soll zunächst eine gemeinsame Lösung durch Gespräche zwischen Insel- und Reedereivertretern angestrebt werden. Mehrfach wurde auch ein Mediationsverfahren angeregt, statt rechtliche Vorschriften zu erlassen – unter anderem vom Kollegen Vogel. Daher verwundert mich Ihr Gesetzentwurf umso mehr, liebe SPD. Haben Sie die Ergebnisse der Anhörung schlicht ignoriert und verdrängt? Oder wollten Sie Ihre Kollegin Frau Poersch mit diesem Gesetzentwurf ins offene Messer laufen lassen?

In der Pressemitteilung zum Gesetzentwurf erwähnt die SPD ja völlig zu Recht, dass die Kommunen durch die Bereitstellung und Pflege der touristischen Infrastruktur eine Menge leisten und dies auch gegenfinanziert sein muss. Dies betrifft neben dem Festland auch die Inseln und Halligen. Und dementsprechend ist in den Satzungen der hier relevanten Inseln und Halligen ja auch festgehalten, dass nicht nur Übernachtungs-, sondern auch Tagesgäste kurabgabenpflichtig sind. Dies erwähnt die Kollegin Poersch in ihrer Pressemitteilung auch zu Recht. Eine Ungleichbehandlung von Übernachtungs- und Tagesgästen, auf die Sie gleichzeitig hinweisen, besteht rechtlich gesehen also gar nicht.

Dass nicht alle Tagesgäste auch tatsächlich die Kurabgabe zahlen, ist hingegen eine andere Sache. Hier stellt sich aber die Frage: Wollen die Tagesgäste die Abgabe nicht leisten? Oder wissen sie eventuell gar nicht, dass sie auch als Tagesgäste eine Kurkarte lösen müssen? Hier müssen sich die Gemeinden die Frage stellen, ob sie die Tagesgäste ausreichend informieren. Werden die Besucher bei Ankunft auf den Inseln und Halligen deutlich und einfach auf die Abgabenpflicht hingewiesen, oder ist dies nur in Satzungen und kleingedruckten Aushängen enthalten? Würden anschauliche Hinweise, beispielsweise durch Piktogramme oder Kurkartenautomaten, an den Anlegern eventuell hilfreich sein?

Vielleicht besteht in einer dieser Ansätze die Lösung, dass mehr Tagesgäste auch tatsächlich die Kurabgabe entrichten. Vielleicht liegt die beste Lösung aber auch in der Zusammenarbeit mit den Reedereien und sonstigen Verkehrsträgern. Denn auch die Verkehrsträger müssen sich die Frage gefallen lassen, ob sie den Inseln und Halligen nicht mehr entgegenkommen könnten, zum Beispiel durch Kurabgabenautomaten an Bord der Schiffe!? Es gibt also noch eine Menge Aufklärungs- und Gesprächsbedarf.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf hat uns die SPD überrascht – allerdings wieder einmal nicht im positiven Sinne! Die FDP hat die Anhörung im Wirtschaftsausschuss aufmerksam verfolgt und unterstützt daher den dort angesprochenen Weg, gemeinsam und auf freiwilliger Basis eine Lösung zu finden. Eine mögliche Verpflichtung der Verkehrsträger durch Gesetzesänderung lehnen wir ab.“

 

Es gilt das gesprochene Wort!