Kay Richert zu TOP 40a „Ausbau der Marschbahn“

Abgeordneter Kay Richert

In seiner Rede zu TOP 40a (Dringlichkeit: Ausbau der Marschbahn) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

„Wege und Schienen sind so ein technisches Thema. Eher was für den Kopf als für das Herz. Da geht es um Zahlen und Maße, um juristische Spitzfindigkeiten und technische Details. Dabei ist Mobilität eigentlich ein emotionales Thema. Denn die Wege und Schienen verbinden uns. Auf diesen Wegen und Schienen kommen wir zur Arbeit, damit erwirtschaften wir unseren Wohlstand. Auf Wegen und Schienen kommen wir zu unserer Familie, zu unseren Liebsten. Und Wege und Schienen geben uns die Freiheit, über den Tellerrand zu schauen, uns zu entwickeln und Neues kennenzulernen. Wir wollen mobil sein, denn Mobilität verbindet die Gesellschaft.

Unsere Aufgabe, die Aufgabe von Politik und Verwaltung ist es, die Mobilität so sicher und komfortabel wie möglich zu machen – für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, die uns gewählt haben. Das Planungsrecht in Deutschland wird dieser Aufgabe nur sehr eingeschränkt gerecht. Anstatt für schnelle Lösungen ist das deutsche Planungsrecht für ewig lange Verfahren berühmt, an die sich ewig lange Gerichtsverfahren anschließen. Das Planungsrecht muss verbessert und beschleunigt werden. Am 06. September 2018 haben wir deshalb genau hier darüber diskutiert, dass wir für den zweigleisigen Ausbau der Marschbahn zwischen Klanxbüll und Niebüll die Legalplanung wollen. Wir wollen Gas geben, wir wollen Taten sehen – nur von schönen Worten allein geht es nicht voran. Und ich habe mich über den Referentenentwurf gefreut, der den zweigleisigen Ausbau zwischen Niebüll und Klanxbüll beinhaltet hat. Bei der Befassung im Wirtschaftsausschuss am 12. September, nach der Plenardebatte, haben die Abgeordneten der SPD als einzige nicht für die beschleunigte Planung per Maßnahmengesetz gestimmt. Da hatte ich schon so eine Ahnung, dass hier das Instrument ‚Legalplanung‘ oder ‚Maßnahmengesetz‘ nicht verstanden worden ist. Jetzt lese ich Statements von SPD-Bundespolitikern wie ‚an Struktur und Schnelligkeit des Planungsverfahrens ändert sich wenig‘, eine Planung per Gesetz bringe keine Beschleunigung. Ich weiß gar nicht, was ich dazu sagen soll; das ist schlicht falsch. Wer die Wirksamkeit von Legalplanungen besichtigen will, der muss nach Dänemark gucken; Beispiel Öresundbrücke: Beschluss 1991, Baubeginn 1995, Fertigstellung 1999, sechs Monate früher als geplant und im Budget – und das für ein gigantisches Ingenieursbau-werk, inklusive Landanbindung, Eisenbahntrasse, zusätzlichem Tunnel und künstlicher Insel. Es geht aber auch kleiner: Beispiel Autobahn Klipleff – Sonderburg. 26 Kilometer Länge, Baubeginn 2010, Fertigstellung 2011, sieben Monate früher als geplant und ebenfalls im Budget.

Stellen Sie sich mal vor, wie schnell wir die 14 Kilometer zwischen Niebüll und Klanxbüll per Planungsgesetz mit einem zweiten Gleis versorgen könnten! Die Planung per Maßnahmengesetz ändert sehr wohl etwas an der Schnelligkeit. Und wir sind es den Bahnreisenden, den Pendlerinnen und Pendlern schuldig, hier auch nicht locker zu lassen. Ich hoffe und ich bitte darum, dass wir hier und heute ein einstimmiges Signal senden, dass wir die Legalplanung wollen! Interessant ist auch die Aussage, die Marschbahn sei aus ökologischen und verkehrlichen Gründen nicht wichtig genug. Da bleibt mir die Spucke weg. Liebe Bundesumweltministerin, die Marschbahn ist deutschlandweit bekannt, und zwar nicht für ihre Pünktlichkeit und gute Qualität. Wenn Sie schon den Umweltnutzen des Bahnverkehrs nicht sehen, den verkehrlichen Nutzen wenigstens können Sie aus dem Bundesverkehrswegeplan ablesen, da steht es drin. Allen Fraktionen im schleswig-holsteinischen Landtag sind doch der Ausbau des nachhaltigen und um-weltfreundlichen Verkehrs und die Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs im Land und Fortschritte bei wichtigen Verkehrsprojekten wichtig. Es ist unser aller Ziel, die Mobilität schnellstmöglich so sicher und komfortabel wie möglich zu machen – für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, die uns gewählt haben. Dieses Ziel ist in Gefahr.

Die Veto-Ministerin hat gesagt, das Planungsgesetz für unsere Marschbahn sei nun nicht mehr ihre Sache, sondern Sache des Bundestags. Lassen Sie uns ein starkes Signal an die Kollegen Bundestagsabgeordnete senden. Ich bitte Sie um Ihre einstimmige Unterstützung.“