Wirtschaft/Landesmindestlohn

Kay Richert zu TOP 5 + 38 „Gesetz zur Aufhebung des Landesmindestlohns“

In seiner Rede zu TOP 5 + 38 (Gesetz zur Aufhebung des Landesmindestlohns/ Antrag zur Anpassung des Mindestlohns) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

„‘Wir werden den Landesmindestlohn so lange eingefroren lassen, bis der Bundesmindestlohn genau da ist. Das ist Tarifautonomie‘. Und ‚sobald der Bundesmindestlohn da ist, ist der Landesmindestlohn überflüssig. Das ist doch eigentlich relativ einfach zu verstehen.‘ Das ist das Zitat von Dr. Stegner in der Debatte über die Evaluierung des TTG am 18.11.2016.

Wir sind uns ja nicht immer einig, aber in diesem Fall schon. Und weil das so ist, frage ich mich, warum Sie nun von Ihrer eigenen Linie abweichen und die Abschaffung des Landesmindestlohns kritisieren. Spricht noch irgendetwas dafür, den Landesmindestlohn zu erhalten? Der Landesmindestlohn wurde 2013 eingeführt mit der Begründung, dass es keinen Bundesmindestlohn gäbe. Der Landesmindestlohn war ‚ein Instrument, den Bundesmindestlohn zu erreichen‘. Seit 2015 gibt es den Bundesmindestlohn. Der Landesmindestlohn ist damit überflüssig.

Der Bundesmindestlohn wird alle zwei Jahre angepasst. Dabei richtet sich die Mindestlohnkommission des Bundes üblicherweise nach dem Tarifindex. Bleibt sie dabei, wird der Bundesmindestlohn 2019 auf 9,19 Euro steigen und damit minimal höher als der Landesmindestlohn liegen, der damit egalisiert ist.

Jetzt sagen einige: Wenn das so ist, dann tut der Landesmindestlohn auch niemandem weh. Das ist aber falsch. Wer das behauptet, hat sich entweder nicht mit der Materie beschäftigt oder schlicht keine Ahnung. Denn auch der Landesmindestlohn bedeutet Bürokratie, und zwar sowohl für die Unternehmen als auch für die Verwaltung. Wir von der FDP wollen die Bürokratie abbauen und deswegen gehört der Landesmindestlohn abgeschafft.

Wir würden sogar gerne noch einen Schritt weiter gehen. Wer der Debatte gefolgt ist, dem wird bereits nach kurzer Zeit der Kopf schwirren bei den vielen Mindestlöhnen. Denn hier in Schleswig-Holstein gilt zusätzlich zum Landesmindestlohn und dem Bundesmindestlohn auch noch der vergaberechtliche Mindestlohn. Die Freien Demokraten hätten gerne erreicht, dass Verwaltung und Betriebe zukünftig nur noch mit einem einzigen Mindestlohn zu tun haben, nämlich dem Bundesmindestlohn. Leider war das in den Koalitionsverhandlungen nicht zu erreichen.

Deswegen freuen wir uns heute über die Entbürokratisierung, die wir als Jamaika-Koalition zusammen voranbringen. Der Landesmindestlohn hilft niemandem mehr, er ist ein Klotz am Bein und wird abgeschafft!“

 

Es gilt das gesprochene Wort!