Oliver Kumbartzky: Bevormundung, Misstrauen und fehlender Respekt vor Eigentum sind der falsche Weg

„Dieses Gesetzpaket mit Punkten wie Vorkaufsrecht, Knickschutz, Biotopverbund, arten- und strukturreiches Dauergrünland, Gewässerrandstreifenbürokratie, Küstenschutzstreifen und der Einschränkung bei der Baumartenwahl ist ein Angriff auf einen der zentralen Grundwerte unserer Gesellschaft. Nämlich dem Respekt vor privatem Eigentum.


Besonders putzig finde ich die wiederholte Argumentation von Koalitionsabgeordneten, die sagen, dass bestimmte Gesetzesänderungen doch in der Praxis in Prinzip keine Auswirkungen hätten. Wenn es denn wirklich so ist: Warum wollen Sie diese dann überhaupt vornehmen? Lassen Sie es doch einfach.


Sie wissen ganz genau, dass die vorgelegten Gesetzesänderungen massive Auswirkungen haben werden. Und Sie wissen ganz genau, dass Sie an vielen Stellen weiter gehen als es das Bundesrecht oder das Europarecht verlangen. Dieses Gesetzpaket ist und bleibt ein Dokument des Misstrauens gegenüber dem Verantwortungsbewusstsein der Land- und Forstwirte, die unsere Natur so gut kennen wie keine andere Berufsgruppe. Kooperativer Naturschutz wird durch Ordnungsrecht ersetzt. Und die berechtigten Interessen der Landnutzer werden außer Acht gelassen. Auf der Strecke bleiben der Respekt und der konstruktive Dialog mit denen, die in der Praxis Verantwortung für Tier- und Umweltschutz übernehmen. Anstatt mit dem Ordnungsrecht die Daumenschrauben bei einer ohnehin unter großem Druck stehenden Branche anzuziehen, sollte die Politik auf Kooperation und Anreize setzen. Damit gibt es lokal nachhaltig gute Erfahrungen.


Die Ankündigung der Vertreterinnen und Vertreter von SPD, Grünen und SSW, dass man nach den Anhörungen im Ausschuss noch zahlreiche Änderungen vornehmen wird, hat sich als komplette Luftnummer herausgestellt.


Ja, gut, das Habeck’sche Betretungsrecht ist kassiert worden. Was für eine Leistung! Für das Betretungsrecht gab es in der Anhörung auch zu Recht dermaßen harsche Kritik von allen Seiten, dass der Koalition doch gar nichts anderes übrig blieb, als es in die Tonne zu treten.


Aber wo sind zum Beispiel die Änderungen der Koalition beim Waldgesetz? Hier wurde keine einzige Anregung aus der Anhörung aufgenommen.

 

In Zukunft soll nun also tatsächlich ein ‚hinreichender Anteil standortheimischer Baumarten‘ ein Grundsatz der guten fachlichen Praxis sein. Die ‚heimischen Arten‘ werden dahingehend neu definiert, dass sich ‚ihr jeweiliger Wuchsstandort im natürlichen Verbreitungsgebiet der betreffenden Art befindet oder in der Nacheiszeit befand.‘ Die Gesetzesänderung zielt also auf bewährte Baumarten wie insbesondere Roteiche und Douglasie, aber auch die Rotfichte ab. Warum greifen Sie derart in die Entscheidungen der Forstwirte ein? Und ist Ihnen überhaupt bewusst, dass Förderrichtlinien und -programme nun nach Inkrafttreten des Gesetzes geändert werden müssen? Das Ganze wird der Regierung noch auf die Füße fallen.

 

Die Änderungen beim Landeswaldgesetz sind schlicht nicht notwendig. Lassen Sie den Forstwirten doch die Freiheit, pflanzen zu können, was sie für richtig halten. Es wurde in den vergangenen Jahren in den Wäldern naturschutzfachlich Hervorragendes erreicht. Die aktuellen Zahlen der Dritten Bundeswaldinventur belegen die Leistungen gerade im Wald eindrucksvoll.

 

So gibt es doch für Einschränkungen bei der forstlichen Baumartenwahl vor dem Hintergrund der zukünftig zu bewältigenden Probleme des erwarteten Klimawandels überhaupt keinen Grund. Kein anderes Bundesland geht bei der Baumartenwahl so weit wie Schleswig-Holstein.


Und ich sage Ihnen noch etwas: Wer neue Beschränkungen der Holznutzung fordert, ignoriert die Chancen, die die stoffliche und energetische Verwendung von Holz für den Klimaschutz bietet.

 

Wir brauchen keine Bevormundung, sondern eine Forstpolitik, welche die bestmögliche Unterstützung unserer Waldbesitzer bei der nachhaltigen Bewirtschaftung und Pflege ihrer Wälder in den Mittelpunkt stellt. Die Forstpolitik im waldärmsten Bundesland Schleswig-Holstein sollte nicht regulierend, sondern motivierend agieren.


Nun komme ich zum Jagdgesetz. Auch hier geht Schleswig-Holstein nun einen Sonderweg. Wenn das Gesetz heute so beschlossen wird, wie es die Koalition beantragt, wäre Schleswig-Holstein das einzige Bundesland, in dem juristische Personen eine Befriedung ihrer jagdbaren Flächen festlegen können. Sowohl Baden-Württemberg als auch Nordrhein-Westfalen haben von diesem ursprünglich geplanten Vorhaben Abstand genommen. Und das aus gutem Grund. Hintergrund hierfür war die nicht-justiziable Umsetzung eines Befriedungsbegehrens durch juristische Personen. Ein weiterer Hintergrund war die Erkenntnis, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sich eben gerade nicht mit der Befriedungsmöglichkeit durch juristische Personen auseinander gesetzt hat. Die rot-grün-blaue Koalition ist beim Jagdrecht auf der völlig falschen Fährte.


Und dann kam die Koalition beim Jagdgesetz noch mit einem ganz neuen Verbot aus dem Knick. Mauswiesel und Hermeline sollten auf einmal aus der Liste der jagdbaren Arten genommen werden. Gerade noch rechtzeitig hat die Koalition diesen Punkt nun doch wieder gestrichen. Ausnahmsweise wurde tatsächlich mal auf die Jägerschaft, auf die staatlich geprüften Naturschützer, gehört.

 

Das Beispiel um die Mauswiesel und Hermeline offenbart aber auf schonungslose Art und Weise, wie die Koalition arbeitet. Bezüglich der zwischenzeitlich vorgesehenen Jagdgesetzänderung wurde mit niemandem vorher gesprochen. Und es gab auch niemanden, der diese Änderung vehement einforderte. Selbst die Landesregierung hielt sich da sehr bedeckt, wie man in der Ausschussberatung und auf die Antwort auf eine Kleine Anfrage von mir sehen konnte. Diese Änderung im Jagdgesetz hätte gravierende Folgen für die Fangjagd und Prädatorenmanagementprojekte im ganzen Land gehabt. Gut, dass sie nun doch nicht beschlossen wird.


Ich komme nun noch einmal zurück auf das Naturschutzgesetz. Besonders schwer wiegt aus Sicht meiner Fraktion das Festhalten am Vorkaufsrecht für nicht als schutzbedürftig festgelegte Flächen außerhalb der ,Natura 2000‘-Gebiete. Dies stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Vertragsfreiheit dar. Investoren werden hier bereits im Vorwege ordnungsrechtlich das eigene ökologische Bewusstsein und die Verantwortung abgesprochen. Zudem bleiben Flächen zur wirtschaftlichen Nutzung unnötig vorenthalten.


Ein weiterer Kritikpunkt, den ich erwähnen möchte, ist das Thema Küstenschutzstreifen. Künftig muss auch innerorts ein Küstenschutzstreifen von 150 Metern von jeder Bebauung freigehalten werden. An Gewässern erster Ordnung sowie Seen und Teichen ab einer Größe von einem Hektar wird darüber hinaus erstmals eine Schutzzone von 50 Metern Breite eingeführt. Diese Gesetzesänderung wird ein massives Hemmnis für Hotels, für Cafés, Campingplätze und Stegbesetzer. Hier erweisen SPD, Grüne und SSW der Tourismusstrategie des Landes einen Bärendienst. Der echte Norden erhält ohne Not einen starken Wettbewerbsnachteil. Gerade unsere Küsten sind Besuchermagnete und im Übrigen gab es in der Vergangenheit keine nennenswerten baulichen Fehlentwicklungen.


Zusammenfassend stelle ich fest:


Es wird zu mehr Bürokratie kommen. Es wird stärker in das Eigentum eingegriffen. Es wird von der Freiwilligkeit abgerückt. Es wird zu einem Wettbewerbsnachteil kommen. Und es erfolgt eine Verschiebung vom Vertragsnaturschutz in Richtung hoheitlicher Naturschutz. Das ist nicht der Weg, den wir brauchen, um in Schleswig-Holstein erfolgreich Naturschutz betreiben zu können.

 

Die Koalition scheint völlig vergessen zu haben, wer den Umweltschutz eigentlich in der Praxis umsetzt. Es sind die privaten Eigentümer! Die Landwirte haben doch ein Interesse daran, das von ihnen genutzte Land nachhaltig zu bewirtschaften. Sie beweisen seit Generationen ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Umwelt und den kommenden Generationen.


Umweltschutz geht nur mit den Menschen, und nicht gegen sie. Freiwillig vertragliche Vereinbarungen unter Einbezug der Betroffenen haben sich im Bereich des Naturschutzes als effektiv erwiesen.


Die Naturschutzgesetzgebung sollte sich unserer Meinung nach an folgenden Zielen orientieren: Kooperation vor Ordnungsrecht, Schützen durch Nützen, Respekt und Wertschätzung für Arbeit und Eigentum sowie Vertrauen in die Menschen vor Ort. Das vorliegende, umfangreiche Gesetzespaket gehört daher abgelehnt.“