Umwelt/Wassergesetz

Oliver Kumbartzky: Das Bauverbot an den Küsten geht zu weit

„Schleswig-Holstein ist das Land zwischen den Meeren, auch wenn dieser Werbespruch zu meinem großen Bedauern von der Landesregierung einkassiert wurde. Aber dennoch: im echten Norden leben viele Menschen an und von den Meeren. Aber die Meere können auch gefährlich werden, wenn die Küsten nicht gut befestigt und geschützt sind und wenn die Menschen sich nicht genügend auf Sturmfluten vorbereitet haben. Deshalb ist selbstverständlich dafür zu sorgen, dass unsere Küsten so gut wie möglich geschützt werden und dass Schleswig-Holstein optimal auf Sturmfluten vorbereitet ist. Mangelnder Küstenschutz kann Menschen, Tiere, Natur und Vermögen in höchste Gefahr bringen. Das wäre unverantwortlich. Deshalb spielt der Küstenschutz an den Meeresküsten und am Elbufer eine ganz wichtige Rolle.

 

Das Stichwort Elbufer bringt mich zum Änderungsantrag der FDP-Fraktion, der leider im Umweltausschuss von der Koalition abgelehnt wurde. Wir hatten vorgeschlagen, das Landeswassergesetz dahingehend zu ändern, dass die Hochwasserschutzanlagen zwischen dem Wehr in Geesthacht und der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern vollständig in die Zuständigkeit des Landes übergehen sollten, einschließlich dem Bau und Betrieb. Das war unter anderem in der Anhörung eine Forderung aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg.


Und diese Forderung wurde zu Recht erhoben, denn die betreffende Region ist in den letzten Jahren von der Landesregierung immer hingehalten worden. Zudem sind auch in Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg die Länder für den Hochwasserschutz an der Elbe zuständig. Also bleibt tatsächlich nur der Lauenburgische Elbteil kein Landesschutzdeich. Eine Übertragung auf das Land hätte Synergien hervorgebracht und auch die Kostenfrage wäre eindeutig geklärt gewesen.


Der Kreis Herzogtum Lauenburg hat darüber hinaus in seiner Stellungnahme erwähnt, dass der zuständige, ehrenamtlich geführte Wasser- und Bodenverband als Maßnahmenträger mit dieser Aufgabe schlicht überfordert ist. Immerhin reden wir über einen enormen Aufgabenumfang und ein Investitionsvolumen von ca. 30 Millionen Euro.


Es ist wirklich höchst bedauerlich, dass die Anregung aus der Anhörung von der Koalition in diesem Falle komplett ignoriert wurde.

 

Aber irgendwie passt das auch in die Arbeitsweise von Rot-Grün-Blau. Denn nicht nur die Forderungen aus dem Lauenburgischen wurden ignoriert, sondern auch die Besonderheiten der Landwirtschaft und des Tourismus.


Das generelle Bauverbot und das Verbot von wesentlichen Änderungen in Paragraf 80 Absatz 1 Nummer 4 geht eindeutig zu weit. Hier hätte es zumindest einer Ausnahmeregelung für bestehende landwirtschaftliche Betriebe bedurft. Gerade tierhaltende Betriebe wie Schafhalter und die Milchviehhalter, die ihren Tieren Auslauf gewähren, sind nun mal standortgebunden. Auf der einen Seite fordern gerade die Grünen immer wieder gerne den Neubau von Ställen, um sich den ändernden Tierwohlansprüchen anzupassen. Nun wird diese Möglichkeit in Küstennähe verboten. Wie passt das zusammen?


Ich frage mich auch, warum gute Vorschläge aus der schriftlichen Anhörung nicht aufgenommen werden? Die Landwirtschaftskammer hat einen treffenden Vorschlag für eine Ausnahmeregelung gemacht.


Während wir es von Umweltminister Dr. Robert Habeck ja mittlerweile gewöhnt sind, dass er der Landwirtschaft regelmäßig Steine bzw. ganze Felsbrocken in den Weg legt, ist das Stillschweigen von Tourismusminister Reinhard Meyer an dieser Stelle wirklich erstaunlich. Widerstandslos wird ein umfangreiches Bauverbot an den Küsten einfach so hingenommen. Besonders dreist war hierzu die Äußerung des Tourismusministers nach der Beschlussfassung seinerzeit über das Landesnaturschutzgesetz. ‚Wir haben Ausnahmen geschaffen‘, so Meyer damals gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Damit meinte er gültige Flächennutzungspläne. Diese würden die touristische Entwicklung nicht behindern.


Aber: Herr Meyer scheint übersehen zu haben, dass es für die von ihm zitierten Ausnahmen für die gültigen Flächennutzungspläne keine Übergangsfrist gibt. Auch nicht im vorliegen Landeswassergesetz. Stichtag für die F-Pläne ist, wie auch beim Naturschutzgesetz, das Inkrafttreten des Gesetzes. Der Tourismusverband SH hat zu Recht eine Übergangsfrist von drei Jahren gefordert. Die Kommunen haben schlicht keine Chance, nun innerhalb weniger Tage gültige, neue F-Pläne aufzustellen!


Auch die Änderung des Landeswassergesetzes wird ein massives Hemmnis für Hotels, für Cafés, Campingplätze und Stegbesitzer. Hier erweisen SPD, Grüne und SSW der Tourismusstrategie des Landes einen Bärendienst. Der echte Norden erhält ohne Not einen starken Wettbewerbsnachteil.

 

Dass ausgerechnet eine so genannte Küstenkoalition die wirtschaftliche Entwicklung an den Küsten massiv behindert, birgt eine gewisse, bittere Ironie.“