Wirtschaft/ Großraum- und Schwerverkehre

Oliver Kumbartzky: Das Speditionsgewerbe und die Kreise dürfen nicht geschwächt werden

„Hintergrund des vorliegenden FDP-Antrages ist der Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium zur Änderung der ‚Landesverordnung über die zuständigen Behörden und Stellen nach dem Straßenverkehrsrecht‘. Diese Verordnungsänderung, zu der die kommunalen Landesverbände bereits Stellung genommen haben, beinhaltet in Artikel 2, dass zukünftig nicht mehr die Kreise und kreisfreien Städte, sondern der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) als zentrale Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde für Großraum- und Schwertransporte zuständig sein soll.


Die Landesregierung wollte dieses wichtige Thema offenbar still und leise neu regeln. Eine Befassung des Landtages oder des Wirtschaftsausschusses war von der Regierung leider nicht vorgesehen. Natürlich kann die Landesregierung Verordnungen ohne Parlamentsberatung ändern – das halte ich aber bei dem vorliegenden Thema für falsch und daher ist es gut, dass wir heute hier im Hohen Hause darüber debattieren.


Mittlerweile haben erste Kreise Resolutionen zu der Thematik verfasst. So hat beispielsweise der Dithmarscher Kreistag vor einigen Wochen einstimmig beschlossen, die Landesregierung aufzufordern, von der geplanten Zentralisierung beim LBV-SH Abstand zu nehmen und stattdessen den Kreisen und kreisfreien Städten durch ein Optionsmodell die Beibehaltung der Zuständigkeit als Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde zu ermöglichen.


Die FDP-Landtagsfraktion und mittlerweile auch die CDU-Fraktion haben sich nun der Beschlusslage aus Dithmarschen angeschlossen und einen entsprechenden Antrag verfasst.


Um es zu verdeutlichen: Wir sagen mit unserem Antrag nicht einfach nur ‚nein‘, sondern wir machen der Landesregierung einen konstruktiven Vorschlag. Wir beantragen, die Verordnung in Hinblick auf ein ‚Optionsmodell‘ zu modifizieren, die es den Kreisen, die wollen, ermöglicht, weiterhin als genehmigende Stelle tätig zu sein. Soweit im Genehmigungsverfahren ein unstrittiger Aufwand beim Landesbetrieb entsteht, ist es sicherlich möglich, ergänzende Gebührentatbestände zu schaffen, die diesem Aufwand Rechnung tragen.


Gegen eine Zentralisierung sprechen zahlreiche Gründe. So würde eine Zentralisierung den Verlust von Dienstleistungsqualität und Bürgernähe bedeuten. Gerade die persönliche Betreuung der mittelstandsfreundlichen und kundenorientierten Kreisverwaltungen und die Synergien, die sich durch die räumliche Nähe zur Zulassungsstelle ergeben, sind den Logistikunternehmen wichtig.


Wir reden bei den Genehmigungen über immense Zahlen. So wurden alleine im Kreis Dithmarschen im Jahr 2013 exakt 6.741 und im Jahr 2014 genau 9.241 Genehmigungen erteilt. Der Abschluss des II. Quartals 2015 weist bereits 5.949 Genehmigungen auf.


Nicht zuletzt reden wir bei dem Thema über Finanzen. Auf die Überschüsse durch die Gebührenerträge sind gerade die Haushaltskonsolidierungskreise angewiesen.


Die geplante Aufgabenverlagerung würde zu einer Schwächung der Kreise und zu einer Schwächung des Wirtschaftsstandortes Schleswig-Holstein führen. Das muss verhindert werden.


Bei unseren Nachbarn in Niedersachsen gab es übrigens im Jahre 2011 eine ähnliche Diskussion. In Niedersachsen hat man sich seinerzeit bewusst für die Beibehaltung der dezentralen Regelung entschieden. Auch in Niedersachsen ist das Thema der Gebühren für die Einschaltung von Landesbehörden ein Thema gewesen. Wir alle sollten in der weiteren Diskussion die offensichtlich positiven Erfahrungen berücksichtigen, die das Land Niedersachsen mit einer Beibehaltung der dezentralen Zuständigkeit bei Einführung eines zusätzlichen Gebührentatbestandes für den Aufwand von Landesbehörden gemacht hat.


Ich beantrage eine Überweisung des Antrages in den Wirtschaftsausschuss und hoffe, dass wir dort zusammen mit der Landesregierung im Sinne des Speditionsgewerbes in Schleswig-Holstein sowie im Sinne der Kreise eine einvernehmliche Lösung finden.“