Agrar/Schlachthöfe

Oliver Kumbartzky: Die Koalition wiederholt in ihrem Antrag Tatsachen

„In dem vorliegenden Antrag stellt die Koalition im ersten Satz fest, dass der Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen unterbunden werden muss. – So weit, so richtig. Natürlich darf es keinen Missbrauch geben.


Im zweiten Satz stellt die Koalition dann fest, dass der für die Fleischbranche geltende Branchenmindestlohn eingehalten werden soll. – Ja, stimmt, Gesetze sind einzuhalten. Warum der Landtag das nun nochmal extra feststellen muss, erschließt sich mir nicht wirklich.


Der dritte Satz ähnelt Eins zu Eins dem ersten Satz mit dem Unterschied, dass der Landtag nun nicht mehr feststellt, dass der Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen unterbunden werden muss, sondern dass die Regierung gebeten wird, darauf hinzuwirken, dass der Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen unterbunden werden muss. – Klingt komisch, ist aber so. Aber auch hier stellt sich die Frage, warum der Landtag die Landesregierung zu einer Selbstverständlichkeit auffordern muss.


Dann werden in dem Antrag vier Forderungen aufgestellt, auf die ich jeweils kurz eingehen möchte.


Natürlich ist die erste Forderung der Koalition, dass die Bundesregierung bzw. die GroKo sich auf ihren Koalitionsvertrag besinnen und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz novellieren soll. Hier will gerade die SPD noch einmal zum Ausdruck bringen, dass sie ihre Forderungen und die des DGB nicht vergessen hat.


Der zweite Spiegelstrich hat es in sich. Die Fraktionen von SPD, Grünen und SSW fordern ihre Regierung auf, nicht zu schweigen. Eine grandiose Forderung.


Im dritten Spiegelstrich wird die Landesregierung aufgefordert, für eine umfangreiche und aufsuchende Beratung für mobile Arbeitskräfte Sorge zu tragen. Wir sind gespannt auf die Umsetzung.


Dann endlich, ganz am Ende des Antrages, wird die vorhandene Selbstverpflichtung der Unternehmen in der Fleischindustrie erwähnt. Und was fordert die Koalition? Sie fordert, dass die Umsetzung der Selbstverpflichtung regelmäßig überprüft wird. Schauen wir doch mal, was in der Selbstverpflichtung steht – und siehe da, dort steht geschrieben: ‚Zur Umsetzung dieser Selbstverpflichtung wird es einen jährlichen Bericht der Gesamtbranche geben, in dem die Fortschritte zur Erreichung der vereinbarten Ziele, den Anteil der Stammbelegschaft zu erhöhen sowie die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse auszubauen, dargelegt werden.‘


Weiter heißt es in der Selbstverpflichtung übrigens: ‚Die sich der Selbstverpflichtung anschließenden Unternehmen bekennen sich zu geltendem Recht und Gesetz. […]Insbesondere werden die Informationsrechte des Betriebsrates rund um den Einsatz von Werkverträgen beachtet und eingehalten. Die Betriebsräte werden bei solchen Maßnahmen angehört.‘


Sämtliche Forderungen aus dem Antrag der Koalition laufen also ins Leere. Es gibt eine freiwillige Selbstverpflichtung, was auch wirklich begrüßenswert ist. Selbst Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat die Selbstverpflichtung am Tag der Unterzeichnung – das war am 21. September 2015 im Wirtschaftsministerium – begrüßt.


Sämtliche Forderungen aus dem vorliegenden Antrag wiederholen Tatsachen. Es handelt sich mal wieder um einen reinen Schaufensterantrag.


Die FDP-Fraktion wird den Antrag der Koalition ablehnen. Der Änderungsantrag der CDU bringt es kurz und knackig auf den Punkt: Es gibt eine freiwillige Selbstverpflichtung, Missbrauch von Zeitarbeit muss unterbunden, Gesetze müssen eingehalten und Zeitarbeit darf nicht überreguliert werden.


Im Übrigen ist Zeitarbeit ein Sprungbrett in Beschäftigung, insbesondere für Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose. Rund zwei Drittel der Zeitarbeitskräfte kommen aus der Arbeitslosigkeit in vollwertige Arbeitsverhältnisse. Das sollten SPD, Grüne und SSW auch endlich mal zur Kenntnis nehmen. Ohne die Zeitarbeit ginge es dem deutschen Arbeitsmarkt schlechter und vielen Arbeitnehmern erst recht.“