Energie/Windenergie

Oliver Kumbartzky: Die Landesregierung muss bei der Windenergie transparenter werden

Nachdem der Landtag das Landesplanungsgesetz im Eilverfahren und ohne Anhörung geändert hat, kam einige Zeit später der dazugehörige Erlass und damit war die Verwirrung endgültig perfekt. Sowohl die Windbranche, als auch die Naturschutzverbände und Bürgerinitiativen üben Kritik.


Das momentan praktizierte Verfahren und die Anwendung der Kriterien sind noch in zahlreichen Punkten klärungsbedürftig. Auch der vorliegende Bericht bringt kein Licht ins Dunkel. So wird leider nicht darüber berichtet, welche Kriterien zu welchem Abwägungsergebnis geführt haben.


Es muss unseres Erachtens zu einer landesweit einheitlichen Vorgehensweise mit einer transparenten und rechtssicheren Regionalplanung kommen. Anderenfalls wird die Errichtung weiterer Windenergieanlagen zu ungewollten und gesellschaftlich nicht tragfähigen Folgen führen. Schauen wir doch mal, was das OVG-Urteil und das Gesetz heute in der Praxis für Auswirkungen hat. In zahlreichen Gemeinden führen die von emsigen Projektierern vorangetriebenen Planungen zu tiefen Gräben zwischen Befürwortern der Windenergie und deren Gegnern. Als Beispiel will ich Schrum/Welmbüttel in Dithmarschen nennen. Bei der Fortschreibung der Regionalpläne 2012 sind von diesen Gemeinden beantragte Flächen von der Landesregierung nicht übernommen worden, da sie in so genannte charakteristische Landschaftsräume fielen. Nun wittern einige Planer Morgenluft und beantragen genau dort wieder Flächen in der Hoffnung, dass es dieses Mal klappen wird. Und dann schreibt die Landesregierung in ihrem Bericht auf Seite 10, dass ein nennenswerter Teil der vorliegenden Anträge eine Ausnahmezulassung nach Paragraph 18a Absatz 2 Landesplanungsgesetz erhalten wird. Da ist es doch logisch, dass es da zu Auseinandersetzungen kommt.

 

Wie soll es denn nun zukünftig aussehen? Werden Ausnahmen zugelassen in Bereichen, die in der Vergangenheit anderen Nutzung zugewiesen waren bzw. eine Bedeutung hatten, der die Windenergie entgegen standen? Hierzu zählt übrigens nicht zuletzt der charakteristische Landschaftsraum. Wird der naturschutzfachliche Beitrag der charakteristischen Landschaftsräume als Grundlage für das weitere Planungsverfahren vollumfänglich berücksichtigt?

 

Ich fordere die Landesregierung auf, die Kreisverwaltungen bei der Bewertung des Gutachtens zum Thema ‚Charakteristische Landschaftsräume‘ einzubeziehen und die räumliche Festsetzung im Einvernehmen mit den Kommunen vorzunehmen. Die Kommunen sollen und wollen mit konstruktivem Engagement ihren Beitrag leisten für eine fachlich gute und rechtssichere Regionalplanung als wichtigen Baustein für das Gelingen der Energiewende.


Der FDP-Fraktion ist es ein wichtiges Anliegen, dass die eben genannten Aspekte im Sinne einer nachhaltigen Energiepolitik berücksichtigt werden. Die Windenergie ist einer der derzeit wesentlich prägenden Bausteine. Das Gelingen der Energiewende ist damit nicht zuletzt auch abhängig von einer kompetenten und konsequenten Raumordnungsplanung. Für uns sind in diesem Zuge eine ausgewogene Betrachtung und Berücksichtigung der Aspekte der Bürgerakzeptanz, des Arten- und Naturschutzes – gerade bei den Abstandsregelungen – sowie die Gewährleistung von Planungssicherheit von besonderer Bedeutung.

 

Um es zusammenzufassen: Es bedarf transparenter Entscheidungen, eines aussagekräftiges Monitorings und einer regelmäßigen Berichterstattung. Zudem ist valides Kartenmaterial unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Außerdem muss ein Folgeerlass zum Repowering schleunigst kommen.


Abschließend will ich noch kurz auf den CDU-Antrag eingehen und dabei auf den Antrag der FDP-Fraktion, Drucksache 18/2090, hinweisen, mit dem wir ein bundeseinheitliches Netzentgelt fordern.


Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat vor einigen Monaten fraktionsübergreifend beschlossen, dass die dortige Landesregierung sich auf Bundesebene für eine Streichung der vermiedenen Netzentgelte einsetzen soll. Ebenso soll sie sich für ein bundeseinheitliches Netzentgelt einsetzen.
Ich plädiere sehr dafür, zeitnah im Wirtschaftsausschuss gemeinsam einen gleichlautenden Beschluss zu fassen als starkes Signal aus dem Norden.“