Energie/Atompolitik

Oliver Kumbartzky: Ein verbindlicher Zeitplan für die Nutzung von Schacht Konrad ist notwendig

„Die Genehmigungsanträge zu Stilllegung und Abbau der Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel sind ein weiterer Schritt in Richtung Ausstieg aus der Kernkraftnutzung. Dass diese Anträge mittlerweile von den Betreibern gestellt worden sind, ist zu begrüßen. Diese Anträge sind übrigens ohne explizite rechtliche Verpflichtung gestellt worden. Daran wird noch einmal deutlich, dass es der im Jahr 2012 gescheiterten Bundesratsinitiative der Landesregierung zur Änderung des Atomgesetzes offenbar gar nicht bedurft hätte.


Der vorliegende Bericht macht sehr deutlich, was die Herausforderungen beim Rückbau der Kernkraftwerke sind. Es wird aufgezeigt, dass wir drei Bereiche beachten müssen: die Wärme entwickelnden radioaktiven Abfälle, die nicht Wärme entwickelnden radioaktiven Abfälle und die nicht radioaktiven Abfälle.


Bei den Wärme entwickelnden Abfällen handelt es sich um die Brennelemente. Bevor die Abbaumaßnahmen beginnen, sollen diese Brennelemente in Standortzwischenlager gebracht werden. Problematisch ist, dass es für Defektstäbe momentan noch keine genehmigten Behälter gibt. Immerhin rechnet die Landesregierung mit 13 Defektstäben im Brennelementlagerbecker des Kernkraftwerks Brunsbüttel und bis zu 200 Defektstäben im Kernkraftwerk Krümmel.


Die nicht Wärme entwickelnden schwach- und mittelradioaktiven Abfälle machen circa zwei Prozent der Gesamtmasse der jeweiligen Kraftwerke aus. Diese Abfälle müssen konditioniert und bis zur Abgabe an ein Bundesendlager zwischengelagert werden. Womit wir beim nächsten Problem sind: Das Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle, Schacht Konrad, ist trotz jahrzehntelanger Planung immer noch nicht betriebsbereit. Offizielles Ziel ist nun eine Inbetriebnahme im Jahr 2022, also fast ein halbes Jahrhundert nach Aufnahme der Planungsarbeiten. Das Endlager wird dringend gebraucht! Es darf jetzt kein Zeitspiel mehr des grünen Umweltministers aus Niedersachsen geben.


Weitere zwei Prozent der Gesamtmasse der Kernkraftwerke können laut Ministerium eine Freigabe zur Beseitigung erhalten und dann auf geeigneten Deponien verbracht werden. Das Ministerium erwartet darüber hinaus, dass die verbleibenden 96 Prozent der Gesamtmasse – circa 288.000 Tonnen – uneingeschränkt freigegeben und entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz weiterverwendet oder rezykliert werden können. Hier ist die Landesregierung aufgefordert, die Betreibergesellschaften der Kernkraftwerke und die Entsorgungswirtschaft mit den Herausforderungen der Entsorgung dieser Stoffe nicht alleine zu lassen.


Um es zusammenzufassen: Es wird einmal mehr deutlich, dass schnellstmöglich ein verbindlicher Zeitplan für die Nutzung von Schacht Konrad für schwach- und mittelradioaktive Abfälle erstellt werden muss. Gleiches gilt für die Endlagerung hochradioaktiver Elemente. Die Zeit der Sonntagsreden von Minister Dr. Habeck und Bundesumweltministern Hendricks muss ein Ende haben.


Das Thema Rückbau von Kernkraftwerken muss ebenso wie die dazugehörigen Fristen und die Entsorgungsfragen sachlich und ideologiefrei angegangen werden. Erst wenn die Kernkraftwerke komplett zurückgebaut sind und die letzten bestrahlten Brennelemente die oberirdischen Zwischenlager verlassen haben und im Endlager angekommen sind, erst dann kann der Ausstieg aus der Kernenergie als erfolgreich angesehen werden.“