„Die Erklärung einer zweijährigen Unzulässigkeit beim Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein wäre ein einmaliger Akt, der bundesweit Beachtung finden würde. Die juristischen und ökonomischen Folgen der Verhinderungsplanung sind daher genauestens zu beleuchten und abzuwägen.
Für die FDP-Fraktion gibt es noch viele offene Fragen. So muss geklärt werden, welche Kriterien für die angedachten Ausnahmen gelten sollen. Außerdem ist der Investorenschutz zu beachten. Sehr wichtig ist zudem, wie mit dem Bürgerwillen umgegangen wird. Was ist mit Gemeinden, die sich klar für Windenergie auf ihrem Gebiet ausgesprochen hatten, die aber von der Landesplanung bei der Aufstellung der Windeignungspläne nicht berücksichtig worden sind? Einige solcher Gemeinden haben vor dem OVG geklagt und das Urteil sollte nun nicht durch juristische Winkelzüge ignoriert werden.
Wir sind gespannt darauf, was die Experten aus den Kommunen, den Verbänden, von der Investorenseite und den Netzbetreibern beim Runden Tisch zum Albig-Vorschlag sagen werden. Die Diskussion am Runden Tisch sollte unbedingt abgewartet werden, ehe sich die Landesregierung festlegt.“
Für die FDP-Fraktion gibt es noch viele offene Fragen. So muss geklärt werden, welche Kriterien für die angedachten Ausnahmen gelten sollen. Außerdem ist der Investorenschutz zu beachten. Sehr wichtig ist zudem, wie mit dem Bürgerwillen umgegangen wird. Was ist mit Gemeinden, die sich klar für Windenergie auf ihrem Gebiet ausgesprochen hatten, die aber von der Landesplanung bei der Aufstellung der Windeignungspläne nicht berücksichtig worden sind? Einige solcher Gemeinden haben vor dem OVG geklagt und das Urteil sollte nun nicht durch juristische Winkelzüge ignoriert werden.
Wir sind gespannt darauf, was die Experten aus den Kommunen, den Verbänden, von der Investorenseite und den Netzbetreibern beim Runden Tisch zum Albig-Vorschlag sagen werden. Die Diskussion am Runden Tisch sollte unbedingt abgewartet werden, ehe sich die Landesregierung festlegt.“