Umwelt/Landesnaturschutzgesetz

Oliver Kumbartzky: Habecks umweltpolitischer Blindflug muss gestoppt werden

Im Mai 2014 hat der Landtag mehrheitlich einen Antrag der Koalition (Drucksache 18/1870) beschlossen, in dem Eckpunkte für ein novelliertes Landesnaturschutzgesetz definiert sind. Nun ist der Entwurf der Landesregierung da. Was lange währt, wird endlich gut, möge man meinen. Aber weit gefehlt: Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist nicht gut, sondern ein Dokument des tiefen Misstrauens gegenüber der Land- und Forstwirtschaft.


Das vorgelegte Gesetz geht weit über die Landtagsentschließung der Regierungskoalition vom Mai 2014 hinaus. Mit zahlreichen neuen und ausgedehnten ordnungsrechtlichen Vorschriften soll Naturschutz einseitig und ausschließlich befördert werden. Kooperativer Naturschutz soll durch Ordnungsrecht ersetzt werden. Und die berechtigten Interessen der Landnutzer werden außer Acht gelassen.


So soll ein neuer Biotoptyp ‚Arten- und strukturreiche Dauergrünlandflächen‘ geschaffen werden. Die FDP-Fraktion sieht das kritisch. Strenge Bewirtschaftungsvorgaben führen in letzter Konsequenz zu einer unterlassenen Nutzung. Aber genau diese Flächen sind auf eine Nutzung angewiesen, um den Artenreichtum zu erhalten. Für diese Flächen sollten unserer Meinung nach vorrangig Möglichkeiten eines attraktiven Vertragsnaturschutzes geprüft und nicht ein gesetzlicher Schutz initiiert werden. Freiwilligkeit vor Pflicht sollte hier das Gebot sein.


Aber Freiwilligkeit und Vertragsnaturschutz spielen bei der Koalition anscheinend überhaupt keine Rolle mehr, wie das folgende Beispiel zeigt: Das Vorkaufsrecht soll wieder eingeführt werden, und zwar zusätzlich auch zugunsten von rechtsfähigen Vereinen und Stiftungen des bürgerlichen Rechts. Die Wiedereinführung des Vorkaufsrechts wird zu zeitlichen Verzögerungen bei Grundstücksverkäufen und zu bürokratischen Hemmnissen führen. Und bisher hat uns niemand schlüssig erklären können, warum man in Schleswig-Holstein weiter gehen will als im Bundesrecht.


Gleiches gilt für die geplante Ausweitung des Biotopverbundes auf 15 Prozent der Fläche. Während auf Bundesebene ein Biotopbundnetz von zehn Prozent der Fläche für ausreichend erachtet wird, sollen in Schleswig-Holstein nun 15 Prozent der Fläche der Nutzung entzogen werden. Das wird den Flächendruck erhöhen und die Landwirtschaft wird vor weitere Probleme gestellt. Wer dem Engagement der Landeigentümer derart misstraut wie Minister Robert Habeck es tut, der gefährdet die Akzeptanz für freiwilligen Naturschutz.


Aber nicht nur die Landwirtschaft wird vor Probleme gestellt, sondern auch die Kommunen und die Tourismuswirtschaft. Still und leise soll nämlich mit dem Paragrafen 35 Absatz 2 ein 150 Meter breiter Bauverbotsstreifen an den Küsten eingeführt werden. Künftige Bauleitplanverfahren und Investitionen in den Tourismusgemeinden an den Küsten werden wesentlich erschwert bzw. unmöglich gemacht. Die Wettbewerbsfähigkeit des schleswig-holsteinischen Küstentourismus wird durch das neue Naturschutzgesetz also deutlich eingeschränkt. Und auch hier geht man übrigens weiter als bisherige, bewährte Gesetze und Pläne wie das Landeswassergesetz oder der Generalplan Küstenschutz gehen.


Wenn man sich die eben erwähnten Punkte vom Vorkaufsrecht über den Biotopverbund bis hin zum Bauverbotsstreifen ansieht, wird die Intention der Landesregierung deutlich. Die Land- und Fortwirtschaft soll eingeschränkt werden. Und dem Naturschutz soll mit politischen Generalklauseln absoluter Vorrang eingeräumt werden.


Minister Habeck befindet sich mit seinen zahlreichen Vorschlägen auf einem umweltpolitischen Blindflug. Dabei geht Umweltschutz nur mit den Menschen, und nicht gegen sie. Es ist wichtig, die privaten Eigentümer mit ins Boot zu holen. Schließlich sind sie es, die den Umweltschutz umsetzen. Sie, Minister Habeck, sollten Eigentum respektieren und es nicht wie Allgemeingut behandeln. Politik sollte nicht bevormunden, sondern Freiräume für unternehmerisches Handeln eröffnen.


Unsere Land- und Forstwirte und unsere Jäger in Schleswig-Holstein sind hervorragend ausgebildete Fachleute. Diese Fachleute benötigen eine Politik, die sich auf Wissenschaft und Sachverstand gründet. Und was bekommen sie unter Rot-Grün-Blau? – Eine Politik, die durch Meinungsmache und Bauchgefühl bestimmt wird. Dem muss im weiteren parlamentarischen Verfahren Einhalt geboten werden. Hier setze ich auch auf die Sozialdemokraten, die sich nicht stillschweigend zum Büttel der Grünen machen sollten.


Und vielleicht kann mir jemand bei der Anhörung einmal erläutern, wie juristische Personen ‚ethische Bedenken‘ haben können.


Abschließend will ich nicht unerwähnt lassen, dass das Verbot der Anfütterung von Wölfen und das Verbot von Windkraftanlagen in Wäldern von der FDP-Fraktion begrüßt wird. Aber zwei Schwalben machen noch keinen Sommer.“