Tierschutz/Hundegesetz

Oliver Kumbartzky: Hundegesetz wird bundesweit Vorbildcharakter haben

„Wir freuen uns, dass unsere Initiative bei der Koalition auf fruchtbaren Boden gefallen ist und wir heute gemeinsam Änderungsvorschläge eingebracht haben. Für die konstruktive Mitarbeit an diesem wichtigen Vorhaben danken wir den Abgeordneten der regierungstragenden Fraktionen ausdrücklich. Mit den jetzt dem Ausschuss vorgelegten Änderungsvorschlägen (Umdruck 18/4200), die wir auf der Grundlage der hilfreichen Hinweise aus der schriftlichen und mündlichen Anhörung erarbeitet haben, wird das Gesetz zum modernsten Hundegesetz Deutschlands.


Kern ist nach wie vor die Abschaffung der Rasseliste. Eine Führerscheinpflicht wie in Niedersachsen soll es nicht geben. Allerdings sollen in den Hundesteuersatzungen Anreize geschaffen werden, einen Sachkundenachweis mit dem eigenen Hund abzulegen. Zudem sollen alle Hundehalter eine Haftpflichtversicherung abschließen und ihren Hund durch einen Transponder kennzeichnen – das macht aber schon jetzt ein großer Anteil der Hundehalter.


Als gefährlich sollen Hunde nun nicht mehr aufgrund ihrer Rasse bzw. Eigenschaften, sondern ausschließlich aufgrund ihres Verhaltens gelten. Eine Einstufung als gefährlicher Hunde würde – wie bisher auch – zum Beispiel erfolgen, wenn ein Hund einen Menschen gebissen hat, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah. Ein sehr tier- und halterfreundlicher Ansatz ist, dass als gefährlich eingestufte Hunde nach einem Wesenstest resozialisiert und damit von Auflagen befreit werden können. Natürlich muss auch der Halter beweisen, dass er in der Lage ist, seinen Hund sicher zu führen. Denn klar ist aus unserer Sicht: Kein Hund wird als gefährlicher Hund geboren. Das Problem liegt oft am anderen Ende der Leine. Durch falsche Haltung können Hunde ein aggressives Verhalten entwickeln. Genau hier soll das neue Gesetz ansetzen.

 

Ich bin mir sicher, dass dieses Gesetz bundesweit Vorbildcharakter haben wird. Sollte das Gesetz – wie geplant – noch vor dem Sommer verabschiedet werden, tritt es zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft.“