Energie/Windenergie

Oliver Kumbartzky: Kein Windenergieausbau gegen den Willen der Bevölkerung

„Um eines vorweg zu sagen: Ich glaube, es besteht hier im Hause weit überwiegend Einigkeit in dem Ziel, dass wir die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes beim Windenergieausbau so gut wie eben rechtlich möglich beteiligen.

 

Denn eines ist sicher: Die Energiewende stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen und gerade Bürgerbeteiligung wird mit dazu beitragen, diese Herausforderung anzunehmen und positiv zu gestalten.

 

Wir haben es an dieser Stelle deshalb schon mehrfach gefordert: Wir brauchen ein inklusives und kooperatives Planungsverfahren, damit die Menschen nicht gegen ihren Willen zum Windenergieausbau gezwungen werden

Und – das hat auch der Ministerpräsident vor etwa einem Jahr hier in diesem Hohen Hause völlig zu Recht gesagt: Es ist unsere Aufgabe nach dem Urteil des OVG Schleswig, Antworten zu finden. Antworten darauf, wie wir Bürgerbeteiligung nicht nur fakultativ, sondern wieder möglichst verbindlich hinbekommen.

 

Daran, dass haben Sie, Herr Ministerpräsident, am 20. Mai 2015 im Landtag gesagt, ‚werden wir uns gemeinsam messen lassen müssen‘. Und wenn wir heute eine Zwischenbilanz ziehen, dann müssen wir feststellen: Die Landesregierung hat die sich selbst gestellte Aufgabe bisher nicht erfüllt. Aber – und das begrüße ich ausdrücklich – sie hat zumindest die Bereitschaft signalisiert, das hier angestoßene Gesetzgebungsverfahren konstruktiv zu begleiten. Damit, Herr Ministerpräsident, haben Sie zumindest schon die Union übertrumpft, die Ihren Gestaltungsanspruch hier offensichtlich vollständig aufgeben hat.

 

Wenn Sie nun auch noch den geschätzten Kollegen Matthiessen, der ja der Ansicht ist – ich zitiere aus dem Plenarprotokoll vom 16. Dezember 2015 – ‚dass das Anhimmeln von Bürgerentscheidungen die Qualität der Windplanung im Land nicht hebt‘, davon überzeugen, dass die öffentliche Akzeptanz sehr wohl eine notwendige Voraussetzung bei der Umsetzung der Energiewende ist, dann bin ich guter Dinge, dass wir auf dem richtigen Weg sind.


Im Übrigen, lieber Kollege Matthiessen, der von Ihnen hier zuletzt angeführte Umstand, dass sich der Wille der Bürgerinnen und Bürger ja ändern könnte, darf der Berücksichtigung des Bürgerwillens selbstverständlich nicht entgegenstehen. Dass ist doch ein Wesenselement der Demokratie, dass sich der Wille ändert. Auf dieses Phänomen hat der Gesetzgeber sogar eine Antwort gefunden: Wahlen! Wir hören hier ja auch nicht aus Rücksicht auf den sich möglicherweise ändernden Willen der Bevölkerung auf, Gesetze zu beschließen.

 

Insofern begrüßen wir den Vorstoß der Piraten mit diesem Gesetzentwurf auch. Und zwar deshalb, weil es erstens richtig ist, dass die Regelung vorsieht, dass sich die Bürger auch ausdrücklich für die Errichtung von Windkraftanlagen aussprechen und damit sogar ein ablehnendes Votum der Gemeindevertretung revidieren können. Und zweitens, weil der Bürgerwille als Abwägungsdirektive unter dem Vorbehalt der Erreichung der Ziele der Energiewende ausgestaltet ist.


Und ja, liebe CDU, das OVG hat dem Gesetzgeber deutliche Vorgaben gemacht und es ist richtig, dass sich alle Initiativen zuerst am Kriterium der Rechtssicherheit messen lassen müssen. Aber: Das OVG hat sein Urteil auf Grundlage der damaligen Gesetzeslage gefällt und der Landesgesetzgeber hat im Bereich der Raumordnung ein ausdrückliches Abweichungsrecht, von dem wir hier Gebrauch machen können. 

 

Und deshalb sollten wir uns im Ausschuss eingehend mit den entscheidenden Fragen beschäftigen: Gibt es einen abweichungsfesten Kern? Welchen Einfluss haben die im Genehmigungsverfahren ja auch zu beachtenden Vorschriften des BauGB auf die Gesetzgebungskompetenz des Landes? Können wir gegebenenfalls durch Landesrecht den materiellen Gehalt der Auslegungsmaxime des Raumordnungsgesetzes des Bundes ändern?


Ich bin der Meinung, die Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes von Herrn Professor Pautsch sind hierfür eine gute Grundlage und freue mich auf die Ausschussberatungen.“