Tierschutz/Hundegesetz

Oliver Kumbartzky: Keine erhöhte Steuer mehr für bestimmte Rassen

Es war ein guter und richtiger Schritt, dass der Landtag die umstrittene und diskriminierende Rasseliste abgeschafft hat. Wir haben hier bei uns nun das modernste Hundegesetz Deutschlands. Es wird hoffentlich auch Vorbildcharakter für andere Bundesländer haben.


Die Piraten hatten im letzten Jahr leider nicht den Mut, für das neue Hundegesetz und damit für die Abschaffung der Rasseliste zu stimmen. Heute kommen sie mit einem Vorschlag aus dem Knick, der auf den ersten Blick alle sogenannten Listenhundbesitzer positiv aufhorchen lässt. Freut mich, dass die Piraten endlich auf den Hund gekommen sind! Allerdings befürchte ich, dass Ihr Antrag bei näherer Prüfung durchfallen wird. Ich will Ihnen gleich die Gründe dafür nennen. Vorher will ich aber betonen, dass auch die FDP-Fraktion es bedauert, dass einige Kommunen noch immer Rasselisten in ihren Hundesteuersatzungen führen und sich dabei auf ein altes – und wie ich finde überflüssiges – Bundesgesetz beziehen.


Es sind aber weiß Gott nicht alle Kommunen in Schleswig-Holstein, die noch Rasselisten führen. Positive Beispiele gibt es zu Hauf. Die Gemeinde Oeschebüttel von Bürgermeister Heiner Rickers beispielsweise hat in ihrer Hundesteuersatzung keinen Rassebezug mehr. Oder die Stadt Brunsbüttel wo Ratsherr Kumbartzky sein Unwesen treibt: Hier gab es im letzten Jahr noch eine umfangreiche Rasseliste, heute nicht mehr, dem neuen Hundegesetz sei Dank.


Nun aber zu den Gründen, die mich am Erfolg des Piraten-Vorschlages zweifeln lassen: Es ist rechtlich mehr als fraglich, ob der Landesgesetzgeber derart in die Steuererhebungshoheit der Gemeinden eingreifen darf.

 

Hundesteuersatzungen liegen in der Rechtsetzungskompetenz der Kommunen. Mit anderen Worten: Ihre konkrete Ausgestaltung obliegt aufgrund der kommunalen Steuererhebungshoheit den Gemeinden selbst.

 

Ob es einem gefällt oder nicht, aber: Nach einhelliger Rechtsprechung ist es dabei zulässig, für das Halten bestimmter Hunderassen einen höheren Steuersatz vorzuhalten. Da das schleswig-holsteinische Gefahrhundegesetz mit seinen rassespezifischen Wertungen im Übrigen weggefallen ist, verbleibt als Anknüpfungspunkt für eine steuerrechtliche Rasseliste das ‚Bundesgesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland‘.

 

Zulässig ist das, weil es sich bei der Hundesteuer sowohl nach Ansicht des OVG Schleswig als auch nach der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts um eine Lenkungssteuer handelt.

 

Nimmt der Landesgesetzgeber den Kommunen nun die höchstrichterlich zugesprochene Anknüpfung an die Rasse, nimmt man der Hundesteuer auch die ebenfalls zugestandene Lenkungswirkung.

 

Wir sollten im Ausschuss intensiv deshalb erörtern, ob die von den Piraten vorgeschlagene Änderung überhaupt rechtlich möglich ist.

 

Und wir sollten uns auch einmal unterhalten, ob wir uns als Landtag nicht für eine Abschaffung des besagten Bundesgesetzes einsetzen sollten. Wenn es das Bundesgesetz nicht gäbe, gäbe es definitiv auch keine erhöhte Steuer mehr für bestimmte Rassen.

 

Zuletzt sollten wir die Kommunen auch weiterhin ermuntern, da wo es sinnvoll ist, von steuerlichen Ermäßigungs- und Befreiungsmöglichkeiten Gebrauch zu machen. Dies gilt besonders für Blindenhunde sowie Halter mit Sachkundenachweis, aber beispielsweise auch für nach der Brauchbarkeitsprüfungsordnung ausgebildete und geprüfte Jagdhunde.“