Energie/Windkraft

Oliver Kumbartzky: Parlamentarisches Verfahren für Albigs Windenergie-Gesetzesvorschlag nötig

„Der gestrige Runde Tisch zur Zukunft der Windenergie zeugte von großem Einvernehmen, Wildwuchs zu verhindern. Die FDP-Fraktion unterstützt dieses Ziel nach wie vor ausdrücklich. Der auf unsere Initiative hin einberufene Runde Tisch (Drs. 18/2662) als Folge des OVG-Urteils ist eine gute Einrichtung, die auch unbedingt weiterhin regelmäßig tagen und das folgende Vorgehen intensiv beraten sollte.


Bei den von Ministerpräsident Albig vorgeschlagenen Änderungen des Landesplanungsgesetzes bleiben für uns noch Fragen offen. Die Landesregierung muss im Dialog mit den Beteiligten erläutern, wie das Gesetz konkret in der Praxis angewendet werden soll. Die Kriterien für die Ausnahmegenehmigungen sind zeitnah und vor allem transparent darzulegen. Es geht um Vertrauensschutz wie auch um den Willen der Kommunen und ihrer Bürger.

 

Die FDP-Fraktion geht davon aus, dass die regierungstragenden Fraktionen den Albig-Vorschlag nun in das parlamentarische Verfahren einbringen werden. Erneute Klagen – ob von Investoren oder Kommunen – sind nach den Worten des Ministerpräsidenten hundertprozentig sicher. Schon allein deshalb ist es geboten, im weiteren Verfahren größtmögliche Transparenz walten zu lassen und Rechtssicherheit für alle Beteiligten herzustellen. Immerhin handelt es sich um einen in Deutschland bisher nie dagewesenen Vorgang.

 

Wegen der grundsätzlichen Rechtsfragen fordert die FDP-Fraktion deshalb ein ordentliches parlamentarisches Anhörungsverfahren, und keine Schnellschuss-Verabschiedung des Gesetzes innerhalb einer Landtagstagung. Wir erwarten eine eingehende Befassung des vom Ministerpräsidenten geplanten Gesetzes im zuständigen Innen- und Rechtsausschuss.“