Energie/Windkraft

Oliver Kumbartzky: Rot-Grün-Blau ist an Dialog u. Forschung in Sachen Windenergie nicht interessiert

„In der letzten Sitzung des Wirtschaftsausschusses hat uns der Kollege Detlef Matthiessen von den Grünen anschaulich erläutert, wie er zum Thema Infraschall steht. Er bezeichnete alle Windkraftkritiker pauschal als Irrationale. Dann berichtete er, dass er vor kurzem nach Holtsee fuhr und vor dem Haus von Frau Dr. Kirchhof, der Landesvorsitzenden von Gegenwind, anhielt. Er stieg aus seinem Auto heraus, schaute zu den Windkraftanlagen und hörte nach eigenen Angaben nichts. Dann schilderte Kollege Matthiessen, dass er ein paar Tage später wieder nach Holtsee fuhr, dieses Mal zusammen mit seiner Frau. Beide hörten nach eigenen Angaben wieder nichts.


Ob die Windkraftanlagen während des Matthiessen’schen Hörtestes gerade aufgrund von Netzengpässen still standen, wurde uns nicht übermittelt. Aber allen Ernstes: Herr Ministerpräsident, Herr Umweltminister, sieht so wie eben beschrieben wirklich die Windenergiepolitik der Koalition aus? Ist das der wissenschaftliche Beitrag der Koalition zur Erforschung der gesundheitlichen Auswirkung von Windkraftanlagen? Nimmt man so die Bürger ernst?


Uns alle erreichen immer mehr Berichte von Personen – beispielsweise von der Westküste und aus dem Raum Silberstedt – die über gesundheitliche Beschwerden durch Windkraftanlagen klagen. Bei den gesundheitlichen Risiken durch Windkraftanlagen bestehen zweifelsohne Wissensdefizite, die dringend beseitigt werden müssen. Mit unserem Antrag fordern wir die Regierung auf, ein umfangreiches Messprogramm aufzusetzen. Mit einer unabhängigen Langzeituntersuchung sollen gesundheitliche Auswirkungen von Infraschall, tieffrequenten Geräuschen und rhythmisch pulsierenden Geräuschen von Windkraftanlagen erforscht werden. Gegebenenfalls ist anschließend auf Bundesebene eine Neubewertung der bestehenden Grenzwerte vorzunehmen.


Der Änderungsantrag der Koalition ist, gelinde gesagt, ein Witz. Sie verweisen auf eine einzige Vortragsveranstaltung des MELUR. Und dann ziehen Sie sich auf die Bundesebene zurück. Das kann doch nicht der Anspruch als Windland Nummer 1 sein! Das kann auch nicht der Anspruch von Robert Habeck sein. Beim Thema Pflanzenschutz wird von Dr. Habeck ein teures, eigenes Gutachten in Auftrag gegebenen, aber beim Immissionsschutz dann nicht? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.


Nun zu Ihnen, Herr Ministerpräsident Albig. Sie haben vor über einem Jahr gesagt, dass Sie sich an der Aufgabe, die Bürgerbeteiligung nicht nur fakultativ, sondern wieder möglichst verbindlich auszugestalten, messen lassen werden. Inzwischen hat die Landesregierung nach über einem Jahr Untätigkeit immerhin einen Prüfauftrag erteilt. Dass die Landesregierung hierbei aber gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern den Eindruck erweckt, den Gemeinden bei Abständen von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung ein Mitbestimmungsrecht einzuräumen, gleichzeitig aber nur prüfen lässt, ob Höhenbegrenzungen durch die Gemeinden möglich wären, ist eine bewusste Irreführung. Meine Kleine Anfrage (Drs. 18/4345) hat das ans Licht gebracht.

 

Die Landesregierung muss entsprechend ihrer Ankündigung endlich ernsthaft prüfen, ob eine Bürgerbeteiligung bezogen auf die Abstände innerhalb von Windeignungsgebieten möglich ist. Wenn eine Bürgerbeteiligung beim ‚Ob‘ der windenergetischen Nutzung von der Landesregierung nicht realisiert werden kann, muss sie zumindest versuchen, den Gemeinden bei der konkreten Ausgestaltung möglichst umfangreiche Beteiligungsrechte zu ermöglichen.

 

Denn eines ist sicher: Die Energiewende stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen und gerade Bürgerbeteiligung wird mit dazu beitragen, diese Herausforderung anzunehmen und positiv zu gestalten.


Ein weiterer Aspekt ist der Wertverlust von Immobilien. Durch den Bau von Windkraftanlagen droht teilweise ein nicht unerheblicher Wertverlust, während zugleich mit Windkraftanlagen nennenswerte Gewinne erzielt werden. Diese Tatsache haben Eigentümerverbände schon vor Jahren beklagt, zu einer Zeit, als entsprechende Anlagen noch deutlich kleiner waren als heute. Dass die Landesregierung bei der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage (Drs. 18/4303) jetzt aber den Eindruck erweckt, Windkraftanlagen hätten keinen Einfluss auf die Kaufpreise oder Mieten der im Einflussbereich solcher Anlagen liegenden Wohngebäude, ist nicht nur realitätsfern, sondern zeigt auch, dass sie die Sorgen der Eigentümer überhaupt nicht ernst nimmt. Bemerkenswert ist übrigens auch, dass sich die Landesregierung einzig und allein auf eine Studie eines eingetragenen Vereins beruft, in dem sie Mitglied ist und der die Förderung der Windenergie an Land als Satzungszweck hat.


Es doch naheliegend, dass Geräuschemissionen, Lichtreflexion, Schattenwurf und Infraschall sowie damit einhergehende Beeinträchtigungen wie Schlafstörungen und Beklemmungsgefühl Wertminderungen als Folge haben.

 

Wir Freie Demokraten fordern deshalb nach wie vor eine Eindämmung dieser gravierenden Nachteile durch die Zugrundelegung des Siebenfachen einer Windkraftanlagenhöhe bei der Bemessung der Abstände zu Wohnbebauungen. Unser Antrag dazu steht heute zur Abstimmung. Und warum wird heute schon abgestimmt? Weil die Koalitionäre nicht einmal eine Anhörung zu den Oppositionsanträgen zugelassen haben.


Das Abschmettern unserer Anträge offenbart nur allzu deutlich, wie wenig Rot-Grün-Blau zu einem wirklichen Dialog in Sachen Windenergie bereit ist. Neue Erkenntnisse bei den gesundheitlichen Auswirkungen sind insbesondere bei den Landtags-Grünen offensichtlich nicht gewollt, denn sie könnten das vorgefertigte Weltbild verändern.“