„Zwei Jahre, nachdem die FDP-Fraktion einen Entwurf für ein neues Hundegesetz eingereicht hat, ist es heute endlich so weit: Das bestehende ‚Gesetz zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren‘, kurz ‚Gefahrhundegesetz‘, wird abgeschafft und an dessen Stelle tritt nun das ‚Gesetz zum Halten von Hunden‘, kurz: ‚Hundegesetz‘.
Zwei Jahre sind sicherlich eine lange Zeit, aber es ist gut, dass das Gesetz nicht im Windhundverfahren bearbeitet und beschlossen wurde. Wir haben eine intensive schriftliche und mündliche Anhörung durchgeführt und auch zahlreiche Hinweise aus den Anhörungen übernommen. Mein Dank gilt an dieser Stelle allen an der Anhörung Beteiligten.
Und ich freue mich, dass wir heute über einen gemeinsamen Antrag von FDP, SPD, Grünen und SSW abstimmen. Mein Dank gilt insbesondere den tierschutzpolitischen Sprechern der Koalitionsfraktionen und auch den Behörden, welche mit Hinweisen aus der ordnungsbehördlichen Praxis immer zur Verfügung standen.
Am Ende dieses intensiven Prozesses steht nun ein modernes, schlankes Hundegesetz, das ohne Rasseliste auskommt. Die Belange des Tierschutzes, der Hundehalter und der Nicht-Hundehalter werden gleichermaßen berücksichtigt.
Kern des neuen Hundegesetzes ist und bleibt die Abschaffung der Rasseliste. Rasselisten sind praxisfremd, unvollständig und diskriminierend. Wissenschaftler haben große Zweifel an ihrem Sinn. Beißvorfälle hat es schließlich auch durch Hunde gegeben, die niemals auf irgendeiner Rasseliste aufgetaucht wären. Hunde sind nicht von sich aus gefährlich, sondern entwickeln erst durch falsche Haltung und Erziehung ein gefährliches Verhalten. Das Problem liegt oftmals am anderen Ende der Leine. Klar ist auch: Hunde sind kein Spielzeug. Die Politik steht in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger effektiv vor verantwortungslosen Hundehaltern geschützt werden. Die bislang gültige Rasseliste hat sich dafür als komplett ungeeignet erwiesen.
Das Hundegesetz definiert in § 3 allgemeine Pflichten der Hundehalter. Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen. Und die Person, die den Hund führt, muss ihn jederzeit so beaufsichtigen und auf ihn einwirken können, dass durch den Hund weder Menschen, Tiere noch Sachen gefährdet werden. Verunreinigungen sind unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Zudem muss jeder Hundehalter sein Tier versichern, wenn es älter als drei Monate ist. Nach bisherigem Recht gilt die Versicherungspflicht nur für gefährliche Hunde. Wenn es zu einem Zwischenfall kommt, ist dieser jetzt zumindest finanziell abgesichert. Denn auch kleine oder sogar Kleinsthunde können enormen finanziellen Schaden verursachen, wenn sie über die Straße laufen und Ursache sind für einen Verkehrsunfall – im schlimmsten Fall mit Personenschaden. Auch daran sollte man denken, deswegen gibt es die Versicherungspflicht in § 6.
Eine obligatorische Ablegung einer theoretischen und praktischen Sachkundeprüfung wie in Niedersachsen soll es bei uns in Schleswig-Holstein nicht geben. Dem riesigen Verwaltungsaufwand steht kein entsprechender Effekt gegenüber. Auch die Anhörung hat verdeutlicht, dass es erfolgsversprechender ist, eine Offensive zur freiwilligen Vermittlung einer theoretischen und praktischen Sachkunde zu starten. Rabatte bei der Hundesteuer – das ist nun gesetzlich möglich – und auch bei der Hundehaftpflichtversicherung werden sehr unterstützend wirken.
Es wird auch in Zukunft Hunde geben, die als gefährlich eingestuft sind. Hier ist aber nicht die Rasse entscheidend und auch nicht – wie bisher – bestimmte Eigenschaften, sondern das Verhalten des jeweiligen Hundes. Wenn aufgrund des Verhaltens des Hundes eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen sollte, stellt die zuständige Behörde die Gefährlichkeit fest. Das Halten eines gefährlichen Hundes bedarf einer Erlaubnis und bestimmter Voraussetzungen, einer Zuverlässigkeit, einer persönlichen Eignung und besonderer Pflichten. Ohne die einzelnen Punkte aus den §§ 8 bis 14 aufzuzählen stelle ich fest, dass es in einer Frage überhaupt keine zwei Meinungen geben kann: Menschen müssen vor gefährlichen Hunden geschützt werden – vor allem aber müssen Menschen auch vor gefährlichen Menschen geschützt werden. Nämlich vor jenen Kriminellen, die Hunde gezielt als Waffen gegen andere Menschen einsetzen. Und genau das ist durch das Hundegesetz gewährleistet. Wie bisher auch ist es zum Beispiel auch verboten, Hunde mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität zu züchten.
Ein neuer, innovativer Ansatz ist in § 7, Absatz 4 beschrieben. Auf zahlreiche Vorschläge aus der Anhörung und der ordnungsbehördlichen Praxis ist dort eine Regelung beschrieben, die eine Resozialisierung gefährlicher Hunde ermöglicht. Zwei Jahre nach Rechtskraft der Gefährlichkeit eines Hundes und nach dem erfolgreichen Bestehen eines Wesenstestes, kann die zuständige Behörde auf Antrag und nach Konsultierung eines Tierarztes feststellen, dass eine Gefährlichkeit nicht mehr vorliegt.
Selbstverständlich regelt das Hundegesetz auch Ausnahmen vom Anwendungsbereich. So gibt es bestimmte Ausnahmen für Diensthunde, Blindenhunde, Behindertenbegleithunde und Jagdhunde im Rahmen ihres Einsatzes und ihrer Ausbildung.
Das Gesetz soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Die Zeit bis dahin wird benötigt, damit die Kommunen ihre Hundesteuersatzungen anpassen können. Hier meine ich insbesondere die Schaffung von Anreizen zur Ablegen einer Sachkundeprüfung.
Hier bitte ich das Innenministerium, die Gemeinden auf das neue Hundegesetz hinzuweisen. Was meiner Meinung nicht sein kann, ist, dass einzelne Gemeinden in ihren Hundesteuersatzungen eigene, über die Wertungen des Landes- und Bundesgesetzgebers hinausgehende, Rasselisten führen.
Aber auch ein weiterer Aspekt ist essentiell: Hunde, die heute ausschließlich aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit eingestuft sind, sind zum 1. Januar 2016 zu ‚befreien‘. Hier soll dann auch keine erhöhte Hundesteuer mehr fällig sein.
Ihnen, meine Damen und Herren, danke ich für die Aufmerksamkeit und sage abschließend: Tschüss, Rasseliste!“