Umwelt/Landesnaturschutzgesetz

Oliver Kumbartzky: Vorkaufsrecht ist Bevormundung

„Der heute im Umweltausschuss behandelte Änderungsantrag der rot-grün-blauen Koalition zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes und weiterer Vorschriften widerspricht einem bürgernahen und selbstbestimmten Naturschutz. Die neuen Berichts- und Nutzungspflichten stehen dabei in keinem Verhältnis zu dem erwarteten Ertrag eines nachhaltigen Naturschutzes, der die Bürger und Nutzer mit einbezieht. Freiwillig vertragliche Vereinbarungen unter Einbezug der Betroffenen haben sich im Bereich des Naturschutzes als eine effektive Alternative erwiesen.

 

Besonders schwer wiegt aus Sicht der FDP-Fraktion das Festhalten am Vorkaufsrecht für nicht als schutzbedürftig festgelegte Flächen außerhalb der ‚Natura 2000‘-Gebiete. Dies stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Vertragsfreiheit dar. Investoren werden hier bereits im Vorwege ordnungsrechtlich das eigene ökologische Bewusstsein und die Verantwortung abgesprochen. Zudem bleiben Flächen zur wirtschaftlichen Nutzung unnötig vorenthalten.  

 

Es ist bedauerlich, dass die Koalition die von der Regierung vorgeschlagenen Änderungen des Waldgesetzes unangetastet durchgewinkt hat. Auch beim Landesjagdgesetz kommt es leider zu fachlich nicht nachvollziehbaren Änderungen. So konnte bis heute niemand beantworten, wie juristische Personen ethische Bedenken gegen die Jagdausübung haben können.“