In seiner Rede zu TOP 10 (Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und des Sparkassengesetzes) erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:
„Man braucht gar nicht, um den heißen Brei herumzureden: Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung bedeutet drastische Mehrbelastungen für die Unternehmen, die darunterfallen. Und man darf schon die Frage stellen, ob es dieser Richtlinie so überhaupt bedurft hätte. Bürokratieabbau ist das nicht, sondern das Gegenteil.
Aus der Wirtschaft war und ist lautes Stöhnen zu vernehmen. So auch aus Reihen der kommunalen Eigenbetriebe. Und da habe ich im April eine Kleine Anfrage gestellt, wie denn die Landesregierung gedenkt, mit der Umsetzung der EU-Richtlinie umzugehen.
Die Landesregierung schreibt in ihrer Antwort auf die Frage, ob die Landesregierung eine Anpassung der Eigenbetriebsverordnung in dieser Wahlperiode plant: „Sofern der Bund nicht bereits eine adäquate Regelung findet, wird eine Initiative nach Umsetzung des Bundes der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in nationales Recht ins Auge gefasst. Demnach würde die Landesregierung über eine Änderung des §102 Abs. 2 Nr. 6 Gemeindeordnung sowie ggf. der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) und der Kommunalunternehmensverordnung (KUVO) befinden. Ziel wäre eine Entscheidung des Kabinetts über die Frage herbeizuführen, ob kleine und mittlere Gesellschaften von der CSRD ausgenommen werden sollen. Die Änderung der Gemeindeordnung wäre dann dem Landtag zur Entscheidung vorzulegen.“
Kurz und knapp: Wir sind froh, dass heute der Gesetzentwurf vorliegt. Da hat die Koalition auch mal Lob verdient. Wir haben Sie auf das Thema gestoßen und es zeigt sich: Opposition wirkt!
Wir stehen einer zügigen Beratung und Beschlussfassung sehr offen gegenüber."
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.