Windenergie/ Landesplanungsgesetz

Oliver Kumbartzky zu TOP 12 „Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes“

In seiner Rede zu TOP 12 (Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes) erklärt der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

„Mit dem Urteil des OVG Schleswig vom 20. Januar 2015 wurde die Teilfortschreibung der Regionalpläne Wind für unwirksam erklärt. Die Folgen wurden hier vielfach diskutiert und sie beschäftigen uns noch immer.

Wir alle wissen um die Notwendigkeit, endlich zu wirksamen und gerichtsfesten Regionalplänen Wind zu kommen. Deswegen arbeiten wir bei der Windplanung gründlich und beharrlich weiter. Wir führen das in der letzten Legislaturperiode begonnene Verfahren modifiziert fort. Der in dieser Woche vom Innenminister vorgestellte Zeitplan zeigt, dass wir allen Unkenrufen zum Trotz auf Kurs sind. Es passiert etwas und Schleswig-Holstein hat die Chance den Planungs- und Investitionsstau endlich aufzulösen.

Damit die Planung nicht konterkariert wird, ist es notwendig diese abzusichern. Diese grundsätzliche Notwendigkeit hat auch die Vorgängerregierung erkannt und aus diesem Grund seinerzeit ein Moratorium auf den Weg gebracht. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen und daher muss das Moratorium nun folgerichtig verlängert werden.

Übrigens wären die Planungen auch dann heute nicht abgeschlossen, wenn es keinen Regierungswechsel gegeben hätte. Auch wenn die SPD hier hin und wieder einen anderen Eindruck vermitteln will.

Die Dauer des Moratoriums ist dabei keineswegs willkürlich gewählt. Das Moratorium, dessen grundsätzliche Zulässigkeit bereits gerichtlich geklärt ist, wird mit Auslaufen der Verlängerung vier Jahre betragen haben. Es wird damit genau so lange dauern, wie eine baurechtliche Veränderungssperre zulässig ist. Wir bewegen uns also in einem Rahmen, den der Bundesgesetzgeber für die Absicherung der Bebauungspläne für zulässig erachtet. Den gleichen Zeitrahmen für die deutlich komplexeren und langwierigeren Regionalpläne zum Maßstab zu nehmen, ist daher keinesfalls überzogen.

Der von uns vorgelegte Gesetzesentwurf beinhaltet aber mehr als die Verlängerung des Moratoriums. Wir wollen das Landesplanungsgesetz an die moderne Wirklichkeit anpassen und werden das Beteiligungsverfahren nicht nur transparenter und zugänglicher machen, sondern auch günstiger und schneller.

Wir sichern etwa die möglichst frühzeitige Information der Öffentlichkeit gesetzlich ab. Und zwar schon dann, wenn die Aufstellung eines Raumordnungsplanes geplant ist. Der Öffentlichkeit wird damit Gelegenheit gegeben, sich mit den wesentlichen Inhalten einer Planung möglichst frühzeitig auseinanderzusetzen.

Mit der unverzüglichen Bereitstellung der Planungsunterlagen im Internet, noch vor der Auslegung in Papierform, passen wir das Landesplanungsgesetz an die Bedürfnisse und Arbeitsweisen des 21. Jahrhunderts an.

Jamaika bringt auch hier dem echten Norden die notwendige Digitalisierung.

Die Informationen werden den Beteiligten und der gesamten Öffentlichkeit dadurch nicht nur einfacher, sondern vor allem auch deutlich frühzeitiger zur Verfügung gestellt. Damit geben wir allen mehr Zeit, sich mit den Planungen auseinanderzusetzen, ohne dabei insgesamt Zeit zu verlieren. Eine Auslegung der Unterlagen in traditioneller, analoger Form wird weiterhin in angemessener Form bei den Kreisen und kreisfreien Städten erfolgen, aber eine Übersendung von Plänen in Papierform an die Beteiligten wird darüber hinaus nicht mehr stattfinden. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Geld.

Das wird nicht nur die Windplanung positiv beeinflussen.

Es mag manchmal untergehen, aber Landesplanung betrifft mehr als die Windenergie. Wir haben zum Beispiel gestern hier im Landtag über den Wohnungsbau gesprochen. Um den bestehenden Problemen auf dem Wohnungsmarkt zu begegnen, benötigt man auch hier zukunftsweisende, moderne landesplanerische Grundlagen.

Schleswig-Holstein braucht also insgesamt eine Landesplanung, die den veränderten Gegebenheiten Rechnung trägt. Wir können es uns einfach nicht leisten Ressourcen der Landesplanung zu verschwenden, wo dies vermeidbar wäre. Mit unserem Gesetzentwurf schaffen wir die Möglichkeit die Planungen zu vereinfachen und zu straffen und gleichzeitig die Bürgerbeteiligung zu stärken. Davon wird nicht nur die Windplanung profitieren, sondern alle betroffenen Bereiche.

Wir wollen die Gelegenheit nutzen das Verfahren zu modernisieren, Hürden abzubauen und Bürgerbeteiligung zu stärken. Das wäre für sich genommen Grund genug unser Vorhaben zu unterstützen. Die Dringlichkeit der Fortführung der laufenden Planungen verstärkt dies nur.“

 

(Es gilt das gesprochene Wort.)