Energie/Landesnetzagentur

Oliver Kumbartzky zu TOP 13 „Landesregulierung der Strom- und Gasnetze auf den Weg bringen“

In seiner Rede zu TOP 13 (Landesregulierung der Strom- und Gasnetze auf den Weg bringen) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

„Die SPD hat mit ihrem Antrag mal wieder in die große Kiste mit den Forderungen gegriffen, die sie in ihrer eigenen Regierungszeiten nicht umgesetzt haben. Herausgekommen aus der Kiste ist dieses Mal ein Antrag zum Thema Landesregulierungsbehörde.  

Bereits im März 2010, als Oppositionsfraktion, forderte die SPD-Fraktion, die Organleihe kurzfristig zu kündigen. Eine Mehrheit fand sich dafür nicht. Dann bei den Koalitionsverhandlungen 2012 der Durchbruch. Zitat aus dem Koalitionsvertrag der Küstenkoalition: „Wir werden eine Kündigung der Organleihe bei der Bundesnetzagentur prüfen.“ Diese Prüfung hat dann sage und schreibe fünf Jahre gedauert und führte zu keinem abschließenden Ergebnis.

Nun, wieder in der Opposition, folgt ein neuer Versuch der SPD. Dieses Mal mit der energischen Überschrift „Landesregulierung der Strom- und Gasnetze endlich auf den Weg bringen“. Die verzweifelte Betonung auf dem Wort „endlich“ ist förmlich spürbar. Aber: Wir fühlen uns sehr geschmeichelt, dass die SPD-Fraktion so große Hoffnung in die Jamaika-Koalition setzt. Und ja, hinsichtlich der Gründung einer Landesnetzagentur gibt es durchaus Argumente, die dafür sprechen, wie beispielsweise kurze Wege, schnelle Informationen und das bessere Eingehen auf regionale Besonderheiten.

Aber es gibt auch Gegenargumente. Wir müssen vor allem die Kosten für die Verbraucher im Blick behalten und berücksichtigen, dass sich eine neue Behörde nicht von selbst aufbaut. Eine Landesnetzagentur benötigt Fachpersonal und das wiederum würde den Landeshaushalt mit zusätzlichen Kosten belasten. Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass dort die Kosten für die jeweilige Landesregulierungsbehörde im Vergleich zur zuvor genutzten Organleihe gestiegen sind.

Nicht außer Acht lassen in der ganzen Diskussion sollte man auch die Tatsache, dass Netzbetreiber mit 100.000 Kunden und mehr so oder so in die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur fallen. Das betrifft die großen Stadtwerke Flensburg, Kiel und Lübeck ebenso wie die Schleswig-Holstein Netz AG. Außerdem ist Regulierungsrecht reines Bundesrecht. Daher gäbe es für eine Landesregulierungsbehörde auch keine eigenen Ermessensspielräume.

Wir werden den Antrag in den Wirtschaftsausschuss überweisen und stehen einer Diskussion dort offen gegenüber. Hier könnte man auch einmal mit der Bundesnetzagentur über mögliche Verbesserungen der Leistungen für die schleswig-holsteinischen Netzbetreiber reden. Auch Erfahrungen aus unseren norddeutschen Nachbarbundesländern könnte man im Ausschuss beleuchten. Und vielleicht ergibt sich dann unterm Strich eine für alle tragbare Lösung.“

 

(Es gilt das gesprochene Wort.)