In seiner Rede zu TOP 16 (Fracking verbieten) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:
„Seit Jahren beschäftigt das Thema ‚Fracking’ Schleswig-Holstein. Und ich stelle für die FDP-Landtagsfraktion abermals fest: Wir wollten und wollen kein Fracking in unserem Land.
Ich freue mich, dass wir im letzten Jahr einstimmig das Landeswassergesetz novelliert und dort auch die Vorschläge der Volksinitiative untergebracht haben. Wir haben das Landeswasserrecht so geändert, dass umwelttoxisches Fracking in Schleswig-Holstein praktisch unmöglich gemacht wird. Wer Erdarbeiten oder Bohrungen vornimmt, ist laut Landeswassergesetz für die nachteilige Veränderung eines Gewässers verantwortlich. Die Wasserbehörde kann Arbeiten untersagen, wenn eine nachteilige Veränderung eines Gewässers festgestellt wird oder unvorhergesehen Grundwasser erschlossen wird. Das haben wir mit unseren beschlossenen Änderungen des Landeswasserrechts noch einmal klargestellt.
Den Informationszugang über solche Vorhaben – sollte wirklich jemand auf die Idee kommen, entgegen alle Gesetze umwelttoxisch ‚fracken‘ zu wollen – haben wir im Informationszugangsgesetz geregelt. Wir haben damit die aus unserer Sicht nötige und angemessene Transparenz im Landesrecht hergestellt. Das Landesverfassungsgericht hat die Rechtsauffassung des Landtags letzten Dezember bestätigt: Ein direktes Frackingverbot geht nur im Bundesrecht. Der Landtag hat hier keine Kompetenz. Damit ist die Bundesratsinitiative, für die wir heute stimmen, der logische Schluss. Und auch hier freue ich mich über den gemeinsamen Antrag mit der Opposition.
Der Schutz des Wassers als Grundlage des Lebens ist von enormer Wichtig-keit. Wir unterstützen alle Maßnahmen, die einen wirksamen Schutz des Wassers gewährleisten. Daher sind wir in unserer Haltung zum umwelttoxischen Fracking seit Jahren klar: Wir lehnen es ab! Und wir haben alles getan, damit es in Schleswig-Holstein nicht möglich ist.“