In seiner Rede zu TOP 16 (Klare Regeln für Vermietung von Ferienunterkünften über Buchungsportale) erklärt der tourismuspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:
„Wir leben in einem innovativen Zeitalter, in dem wir aufgrund der Digitalisierung ständig neuen Geschäftsmodellen begegnen. Car-Sharing, Mitfahrgelegenheiten und Co-Working-Spaces sind nur einige Beispiele der Sharing Economy. Buchungsportale für Ferienunterkünfte zählen ebenso dazu. Allerdings ist die Verbreitung von Buchungsportalen wie AirBnB in Schleswig-Holstein noch ziemlich gering. Dabei bietet die Sharing Economy erhebliche Wachstumspotenziale für das Land, im Tourismussektor beispielsweise durch die Möglichkeit, neue und jüngere Zielgruppen auch außerhalb der größeren Städte anzusprechen.
Die Sharing Economy kann zudem durch das Prinzip des Teilens das soziale Gefüge beleben, Ressourcen sparen und den zur Verfügung stehenden Nutzraum demokratisieren. Hier sollte nicht vorschnell in den freien Markt, dessen ureigenes Regulativ der Wettbewerb ist, eingegriffen werden. Denn ein überregulierter Markt wird in seinem Wachstumspotenzial behindert, was dem touristischen Angebot Schleswig-Holsteins in seiner Vielfalt nicht zuträglich sein kann.
In ihrem vorliegenden Antrag betont die SPD zwar zunächst die Chancen von Buchungsportalen. Allerdings nur, um diese Chancen im nächsten Atemzug mit der Regulierungskeule wieder zunichtemachen zu wollen. Wir sind uns ja einig, dass es ausreichend bezahlbaren Wohnraum geben muss. Verbotsnormen zur Zweckentfremdung tragen aber kein Stück zur Entspannung des Wohnungsmarktes bei und würden keinen neuen Wohnraum schaffen. Vielmehr stellt es einen erheblichen Eingriff in die Privatautonomie im Rahmen der Gebrauchsüberlassung auf Zeit dar, was für uns Freie Demokraten nicht der richtige Weg ist. Wieso dürfen zum Beispiel alte Ferienwohnungen Bestandsschutz genießen und wieso darf die Überlassung einer Mietsache auf Zeit für einen Arbeitsaufenthalt gestattet sein, die vorübergehende Vermietung der eigenen Wohnung zu Ferienzwecken jedoch nicht? Hier wird mit zweierlei Maß gemessen.
Man sollte nicht unterstellen, dass Buchungsportale ganz offensichtlich ein Hort für Steuer- und Abgabenbetrug seien. Zur Ihren Forderungen: Es bestehen bereits heute umfassende juristische und behördliche Handlungsmöglichkeiten, um gegen Steuerhinterziehung vorzugehen und Steuererklärungen gründlich zu prüfen. Hier bedarf es keiner sozialdemokratischen Initiative, die übers Ziel hinausschießt und vollumfänglichen Zugriff auf die Nutzerdaten von Portalen fordert. Wenn man einerseits das Vertrauen der Bürger in Staat und Politik wieder stärken möchte, kann man den Menschen im Land doch andererseits nicht pauschal Steuerunehrlichkeit unterstellen. Als nächstes wird hier wahrscheinlich noch ein pauschales Zugriffsrecht der Finanzverwaltung auf die Konten aller Bürger gefordert, um jeden einzelnen noch besser kontrollieren zu können. So etwas wird es mit der FDP nicht geben!
Vorschnelle Regulierung hat immer Nebenwirkungen und trifft genau diejenigen, die von den Aspekten der Sharing Economy profitieren möchten. Wir sollten neuen Geschäftsmodellen stattdessen offen begegnen und uns mit den Akteuren austauschen, statt über sie zu urteilen und Wachstumspotenziale durch Überregulierung voreilig kaputt zu machen. Wenn wir nämlich an einem Strang ziehen, profitieren beide Seiten. Dass dies der richtige Ansatz ist, bestätigen uns übrigens die Vereinten Nationen. Denn auf ihrer Jahrestagung am morgigen Welttourismustag befasst sich die Tourismusorganisation der UN genau mit diesem Thema: Mit den Chancen der Digitalisierung für den Tourismus. Wir sollten uns diesem konstruktiven Vorgehen anschließen und Potenziale nutzen, statt sie schlecht zu reden.“
Es gilt das gesprochene Wort!