Landwirtschaft/Waldgesetz

Oliver Kumbartzky zu TOP 2 „Änderung des Waldgesetzes für Schleswig-Holstein“

In seiner Rede zu TOP 2 (Änderung des Waldgesetzes für Schleswig-Holstein) erklärt der forstpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

„Die Entrüstung, die Gintoft wegen der Abholzung des Preesterholts erschütterte, verstehe ich sehr. Damit solche Vorfälle in Zukunft nicht mehr passieren, legte der SSW einen Gesetzentwurf vor. Die vorgeschlagene Ergänzung ist aber unnötig. Und zwar, weil wir in Schleswig-Holstein im Vergleich der Bundesländer schon heute die striktesten Regelungen für Kahlschläge und Waldumwandlungen haben. Außerdem ist das MELUND als oberste Forstbehörde nach dem Fall in Gintoft tätig geworden, indem per Erlass die Kriterien für die behördlichen Waldumwandlungsentscheidungen konkretisiert worden sind.

Aber kurz der Reihe nach: Zunächst muss man noch einmal festhalten, dass im ursprünglichen Gesetzentwurf des SSW die Begrifflichkeiten ‚Kahlschlag‘ aus Paragraph 7 und ‚Waldumwandlung‘ aus Paragraf 9 durcheinandergebracht worden sind. Durch die im Ausschuss durchgeführte Anhörung ist dem SSW der Fehler aufgefallen und dieser wurde in einem Änderungsantrag korrigiert.


So weit, so gut. Aber auch die nun vorgeschlagenen Änderungen in Paragraf 9 sind nicht nötig. In Paragraph 9 Absatz 3 des Landeswaldgesetzes steht bereits seit 2016: ‚Die Umwandlung von Wald zur Errichtung von Windenergieanlagen mit einer Höhe von mehr als zehn Metern ist unzulässig.‘ Eine Ergänzung, wie sie der SSW und auch die SPD vorschlagen, nämlich die Unzulässigkeit der Errichtung von Windkraftanlagen zehn Jahre nach der Umwandlung zusätzlich in das Landeswaldgesetz zu schreiben, halten wir für nicht sachgerecht. Es würde sich um einen erheblich Eingriff in die Rechte des Grundeigentümers handeln, der unserer Meinung nach waldgesetzlich nicht zu rechtfertigen ist. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Landtages äußert dazu verfassungsmäßige Bedenken. Und auch gesetzessystematisch ist der Vorschlag schwierig, weil es sich nach der Waldumwandlung gar nicht mehr um Wald handelt.

Nun noch kurz zur Forderung von SSW und SPD, historische Waldstandorte mit einer Änderung in Paragraph 9 vermeintlich noch besser zu schützen. Die Forderung ist gut gemeint, aber auch hier würde es sich um einen erheblichen zusätzlichen gesetzlichen Eingriff in die Freiheit der Waldbesitzer handeln. Außerdem sind bereits heute alte Waldstandorte im Rahmen der Umwandlung besonders geschützt. So steht in Absatz 3, dass die Umwandlungsgenehmigung durch die Forstbehörde zu versagen ist, wenn die Erhaltung des Waldes im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt. Der schon erwähnte Erlass aus dem MELUND stellt klar, dass eben dieses öffentliche Interesse auch bei historisch alten Waldstandorten vorliegt.


Um es zusammenzufassen: Damit sich der Fall Preesterholt in Zukunft nicht mehr wiederholt, können wir politisch nichts mehr unternehmen. Der Landtag und die Landesregierung haben bereits wie beschrieben alle notwendigen Regelungen in Kraft gesetzt. Das hat auch die Anhörung im Umwelt- und Agrarausschuss ergeben.


Wir sehen keinen Änderungsbedarf der bisherigen Rechtslage. Ich bitte Sie daher, der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu folgen und den Gesetzentwurf abzulehnen.“

 

Es gilt das gesprochene Wort!