Oliver Kumbartzky zu TOP 2 "Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022"

Oliver Kumbartzky

In seiner Rede zu TOP 2 (Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022 (4. Nachtragshaushaltsgesetz 2022)) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

"Heute wird dieses Plenum wohl mit breiter Mehrheit einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2022 beschließen, der noch über Jahre nachwirken wird. Gemeinsam haben wir richtigerweise Anfang des Jahres eine Umwidmung von 400 Millionen Euro aus dem Corona-Notkredit in einen Notkredit zur Unterstützung von aus der Ukraine geflüchteten Menschen und zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen des Krieges für unsere Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen beschlossen.  

Wie bereits im letzten Plenum von uns betont, sind wir uns einig, dass allen Menschen, die Zuflucht in Schleswig-Holstein gesucht haben oder noch suchen werden, Schutz und bestmögliche Integration in unsere Gesellschaft gewährleistet werden muss. Zudem darf kein Unternehmen in Schleswig-Holstein aufgrund einer nicht selbst verursachten temporären Notlage Konkurs gehen und auch unseren Bürgerinnen und Bürgern in Notlage muss geholfen werden.

Was hat das Land jedoch bis Ende November von den 400 Millionen Euro verausgabt? Es sind 27 Millionen Euro. Die Beratungsoffensive und der Härtefallfonds für Bürger und Vereine sind richtig. Auch das Unterstützungsprogramm für Bildungseinrichtungen ist gerade durch die gestiegenen Energiepreise und die geflüchteten Kinder aus der Ukraine notwendig. Bei diesen Maßnahmen ist ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg vorhanden und die Entnahme der Mittel aus den jetzt schon zur Verfügung stehenden 400 Millionen Euro Kreditermächtigung gerechtfertigt.

Im Novemberplenum haben wir Freie Demokraten zudem erneut einen vernünftigen Mittelstandssicherungsfonds ohne Zinsbelastung für die Unternehmen angemahnt. Der jetzt entstehende Zinsaufwand sorgt jetzt zusätzlich auch noch für eine Belastung in der Gewinn- und Verlustrechnung. Überschuldung ist schließlich der zweite Insolvenztatbestand neben fehlender Liquidität. Aber warum erzähle ich das eigentlich? Sage und schreibe ein einziges Unternehmen hat bis heute überhaupt Mittel beantragt. Herr Minister, Ihr ‚Mittelstandssicherungsfonds Energie‘ ist ein Rohrkrepierer!

Dass die beantragte Erweiterung des Notkredits um eine Milliarde Euro nicht auf den Säulen unserer Verfassung steht, hat meine Kollegin Annabell Krämer im letzten Plenum hinlänglich erläutert. Die Möglichkeit zur Klage vor dem Landesverfassungsgericht haben wir leider nicht, da hierzu zwei Fraktionen erforderlich sind. Wir werden die von uns angenommene Verfassungswidrigkeit jedoch anderweitig überprüfen lassen. Jeder von Ihnen, der heute dieser Erweiterung des Notkredits auf 1,4 Milliarden Euro bei bisher erfolgter Inanspruchnahme von lediglich 27 Millionen Euro zustimmt, muss dieses mit seinem eigenen Gewissen, vor sich selbst und den zukünftigen Generationen verantworten.

Zur Finanzierung von Koalitionswünschen ist der ordentliche Haushalt vorgesehen. Das sieht die grüne GroKo allerdings gänzlich anders. Der zur Verfügung stehende Kreditrahmen und die geplante Erweiterung werden einfach zweckentfremdet. Anders kann man es nach der gestrigen Vorlage der Haushaltsdaten nicht betiteln. Sage und schreibe 125,5 Millionen Euro von den zur Verfügung stehenden 1,4 Milliarden Euro werden im Haushalt 2023 in Anspruch genommen.

Unser anfänglicher Verdacht hat sich mehr als bestätigt. Die Landesregierung benutzt den Ukraine-Notkredit, um allen voran grüne Projekte dauerhaft finanziell in trockenen Tüchern zu wissen. Die langfristige Finanzierung von Klimaschutzprogrammen und Investitionen in die Wärmewende, welche zur Befriedigung der gutverdienenden grünen Wählerklientel dienen, müssen aus einem ordentlichen Haushalt finanziert werden. Notkredite dürfen dafür nicht herhalten.

Dem Parlament liegt noch nicht einmal der Haushaltsentwurf für 2023 vor, aber es gibt prognostizierte Steuermehreinnahmen, von denen wir nie zu träumen wagten, und das bestehende Kreditvolumen in Höhe von 400 Millionen Euro ist noch nicht einmal in Höhe von zehn Prozent ausgeschöpft – und Sie wollen allen Ernstes heute und hier einen Nachtrag für 2022 in Höhe von einer Milliarde Euro beschließen? Sollten wir tatsächlich 2023 oder später mehr als die genehmigten 400 Millionen Euro für sachlich und zeitlich im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg bestehende Maßnahmen benötigen, sind wir Freie Demokraten die Letzten, die denen nicht zustimmen würden. Begründen Sie mir aber bitte glaubhaft einen Zusammenhang mit erforderlichen Aufwendungen in den letzten zwei Wochen dieses Jahres über eine Milliarde Euro oder ziehen Sie Ihren Gesetzesentwurf zurück. Wir werden diese unseriöse Haushaltsführung zu Lasten nachfolgender Generationen jedenfalls nicht unterstützen!

Die CDU hat sich zur Wahrung des Koalitionsfriedens und der Finanzierung grüner Wunschprojekte endgültig von der Schuldenbremse verabschiedet. Das ist selbst der Jungen Union aufgefallen, bei denen einige von Ihnen ja auch noch Mitglied sind. Ich wünsche Ihnen persönlich viel Erfolg bei der Erklärung ihrer Haushaltspolitik an der Basis. Selbst der von uns Freien Demokraten beim Corona-Notkredit verhandelte Passus, dass strukturelle Steuermehreinnahmen vorrangig vor Inanspruchnahme von Notkrediten verwendet werden müssen, ist dem Wunsch ungehemmter Mittelverwendung zum Opfer gefallen.

Heute ist ein schwarzer, beziehungsweise ein schwarz-grüner Tag für Schleswig-Holstein!"

 

Sperrfrist Redebeginn!

Es gilt das gesprochene Wort