In seiner Rede zu TOP 20 (Bürgerbeteiligung an der Windkraft sicherstellen) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:
„Wir sind offen für eine Neuregelung der finanziellen Beteiligung an Wind-kraftanlagen der Kommunen und Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Die Lösung muss nach unserem Dafürhalten aber drei Kriterien erfüllen: Die finanzielle Beteiligung sollte erstens bundeseinheitlich erfolgen, sie darf zweitens nicht zu weiter steigenden Strompreisen führen und drittens sollte sie Windenergieanlagen nicht komplett wirtschaftlich unmöglich machen. Das schließt schon eine Reihe von Modellen aus. Rein regionale Ansätze zur Erhöhung der finanziellen Beteiligung an Windkraftanlagen lehnen wir ab. Das hätte nämlich zur Folge, dass unterschiedliche Anforderungen an die finanzielle Beteiligung von Anwohnern und Kommunen zu unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen für die Windparkprojektierer führen würden. Die Ausschreibung für den Erhalt einer EEG-Förderung ist aber bundesweit konzipiert und setzt ein ‚level playing field‘ voraus. Daher streben wir eine bundeseinheitliche Regelung an. Ein Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz wie in Mecklenburg-Vorpommern lehnen wir daher ab.
Unserer Ansicht nach, und das schreiben wir auch in unserem Jamaika-Antrag, sollte eine Reform des Gewerbesteuerrechts vorangebracht wer-den. Durch eine veränderte Verteilung oder ‚Zerlegung‘ der Gewerbesteuer könnte eine teilweise Verlagerung der Besteuerung erreicht werden. Nämlich weg vom Sitz des Windanlagenbetreibers und mehr hin zum Standort der Windräder. Für diskutabel halten wir den Vorschlag des BWE, ein bis zwei Prozent des jährlichen Umsatzes der Windenergieanlagen für Maß-nahmen zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung im Sinne regionalwirtschaftlicher Effekte im Gebiet der Standort- und den angrenzenden Gemeinden zu verwenden.
Natürlich will ich nicht versäumen, die sehr erfolgreichen Bürgerwindparks ‚Made in Schleswig-Holstein‘ zu erwähnen. Bürgerwindparks in Eigeninitiative sind echte Akzeptanzheber und bringen durch die Wertschöpfung ganze Regionen voran. Die Einrichtung einer Servicestelle auf Bundesebene für Bürgerwindparks wäre sehr zu begrüßen. Es sollte aber auch klar sein, dass sich Akzeptanz für Windkraftanlagen nicht pauschal erkaufen lässt. Akzeptanzsteigernde Maßnahmen sollten daher nicht ausschließlich über die finanzielle Beteiligung von Anwohnern gedacht werden. Daher sind die um-fassenden öffentlichen Anhörungen zur Regionalplanung Wind absolut richtig. Daneben müssen das Land und die Vorhabenträger weiter frühzeitig in-formieren. Sie müssen die Beteiligung der Kommunen und Bürgerinnen und Bürger vor Ort an Planungsvorhaben sicherstellen. Denn je früher schutz-würdige Aspekte wie Schallschutz, Denkmalschutz, Naturschutz und so weiter berücksichtigt werden können, desto eher können Konflikte vermieden, und desto eher kann die Akzeptanz vor Ort gesteigert werden. Wir fordern daher, dass die Informations- und Beteiligungspflichten bereits in den ersten Planungsphasen der Vorhabenträger bundesweit einheitlich geschaffen werden.
Wir haben hier im Landtag darüber hinaus gemeinsam im Haushalt die Ein-richtung einer unabhängigen Clearingstelle für Fragen des Windkraftausbaus ermöglicht. Die Stelle soll bei Konflikten moderieren und vermitteln. Sie soll Kommunen und Bürgerinnen und Bürger beraten. Die Stelle soll parallel zur Festsetzung der Regionalpläne Wind ihre Arbeit aufnehmen. Dann ist ein weiterer Schritt getan, mehr Bürger beim Thema Windenergie mitzunehmen.“