Landwirtschaft/Düngeverordnung

Oliver Kumbartzky zu TOP 20 "Düngeverordnung nachbessern"

In seiner Rede zu TOP 20 (Grundwasser schützen: Düngeverordnung nachbessern und effizient umsetzen!) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

 

„Manch einer erinnert sich vielleicht noch dunkel an den Chemieunterricht in der Schulzeit und das berühmte Haber-Bosch-Verfahren. Wir haben diesem Verfahren viel zu verdanken. Seit der Erfindung des synthetischen Düngers konnte die Landwirtschaft enorm an Produktivität zulegen. Auf weniger Fläche kann durch die Zugabe von Nährstoffen mehr wachsen. Es ist undenkbar, die heutige Weltbevölkerung ohne den Einsatz von Düngemitteln zu ernähren.

Allerdings müssen wir auch feststellen, dass ein unsachgemäßer Düngeeinsatz – besonders durch Wirtschaftsdünger aus der Tierhaltung – ein Problem darstellt. Wenn zu viele Nährstoffe nicht von den Pflanzen aufgenommen werden können, sondern in die Gewässer ausgewaschen werden, ist das schlecht für die Gewässer und gut für niemanden. Wir müssen das Ökosystem der Gewässer bewahren und Eutrophierungen verhindern. Wir wollen weiterhin Fische in unseren Gewässern sehen und nicht bloß Algen. Deswegen muss der Düngemitteleinsatz reguliert und reduziert werden. Wir sollten den Düngemitteleinsatz allerdings nicht verunmöglichen. Es wäre ein großer Verlust, wenn wir wertvollen Wirtschaftsdünger, der in den Mastbetrieben entsteht, wie toxischen Abfall behandeln müssten.

Die Düngeverordnung versucht einen Kompromiss zwischen der Notwendigkeit zu düngen und dem Schutz der Gewässer. Wir als Freie Demokraten waren immer skeptisch, ob das anvisierte Ziel mit der vorliegenden Verordnung tatsächlich erreicht wird. Wir als Freie Demokraten haben uns immer für ein praktikables und bewegliches Düngerecht eingesetzt. Das Ziel muss sein, die Verwendung von Wirtschaftsdünger in den Regionen zu begünstigen, die bisher auf Mineraldünger angewiesen waren. Wenn es möglich würde, den unter hohem Energieaufwand erzeugten synthetischen Mineraldünger durch den organischen Wirtschaftsdünger aus den Mastviehbetrieben zu ersetzen, hätten wir ein Szenario, in dem alle gewinnen. Damit das möglich wird, müssen aber manche bürokratischen Hürden fallen. Aber das ist nur eine Kritik aus einem ganzen Katalog, den wir an der im Bund beschlossenen Düngeverordnung haben.

Es wird sich zeigen, ob die Düngeverordnung und alle von ihr abgeleiteten und begleitenden Verordnungen tatsächlich den selbstgesteckten Zielen gerecht werden. Aber dafür muss man die neuen Vorschriften auch für eine Weile gelten und in Ruhe lassen. Wir als Freie Demokraten sahen zwar vieles skeptisch, aber wir sind auch dafür abzuwarten, wie die neuen Vorschriften – beispielsweise zur neuen Stoffstrombilanzierung – in den einzelnen Betrieben umgesetzt werden können. Wir sind nicht dafür, in diesem Augenblick nachzusteuern und neue Steuerimpulse zu setzen. Das verunsichert nur alle Beteiligten. Wir werden sehen, was wir ändern müssen. Aber um das zu sehen, was wir ändern müssen, muss etwas Zeit ins Land gehen. Erfahrungen müssen gesammelt werden. Dann ist eine Evaluierung auch sinnvoll. Wir sollten, anders als von der SPD-Fraktion beantragt, den landwirtschaftlichen Betrieben Zeit lassen, um sich in die neuen Vorschriften einzuarbeiten.

Im Übrigen wird auf Landesebene schon vieles gemacht. Die SPD-Fraktion braucht sich nicht einbilden, dass sie uns da treiben könnte. Die Jamaika-Koalition hat vereinbart, dass die Einhaltung der düngerechtlichen Vorschriften wirksam kontrolliert werden soll. Dazu soll der Vollzugsbereich personell gestärkt und effizient gestaltet werden, um die neuen Anforderungen, die sich aus der Novelle des Düngerechts ergeben, angemessen zu erfüllen. Es sollen zudem entsprechende Schulungen und Fortbildungsprogramme angeboten werden.


Natürlich sind wir für den Schutz der Gewässer. Natürlich werden wir sehen, welchen Verbesserungsbedarf es an der Düngeverordnung geben wird. Aber noch können wir nicht sagen, was im Einzelnen geändert werden muss. Deswegen stimmen wir für eine Überweisung des Antrags in den Ausschuss.“

 

Es gilt das gesprochene Wort!