In seiner Rede zu TOP 21 (Sachstand zur Geflügelpest in Schleswig-Holstein) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:
„Ich danke Minister Jan Philipp Albrecht für den Bericht und das konsequente Vorgehen. Wir brauchen den bestmöglichen Schutz für das Haus- und Nutzgeflügel und eine sachliche Information der Bevölkerung. Genau das hat die Landesregierung veranlasst. Ich danke zudem auch für die umfassende Bereitstellung von Informationen und Hinweisen auf den Internetseiten des MELUND und der Kreise und die regelmäßige Berichterstattung im Umwelt- und Agrarausschuss.
Das Risiko von weiteren Seucheneinträgen über Wildvögel in Nutzgeflügelhaltungen, Hobbyhaltungen und zoologische Einrichtungen in Schleswig-Holstein wird nach wie vor als hoch eingestuft. Unsere Geflügelhalter handeln vorsichtig und gewissenhaft und halten die Sicherheitsmaßnahmen konsequent ein. Beleg dafür ist, dass in Schleswig-Holstein bisher nur relativ wenige Ausbrüche in Geflügelhaltungen zu verzeichnen waren. Dennoch gab es sie. Die hier stattgefundenen und leider nötigen und vorgeschriebenen Keulungen machen uns – ich denke da spreche ich für alle – wirklich sehr betroffen.
Leider ist Schleswig-Holstein ein Hotspot des Geflügelpestausbruches, was aufgrund der Lage zwischen den Meeren allerdings nicht großartig wundert. Ebenso wundert es nicht, dass es einen Schwerpunkt bei den Nonnengänsen gibt, denn schließlich gibt es hier sehr viele. Und ich meine sogar, zu viele – aber das ist in der heutigen Debatte nicht das Thema, wenngleich sich dringend auf allen Ebenen darum gekümmert werden sollte, insbesondere mit Blick auf die Landwirtschaft an der Westküste.
Schleswig-Holstein ist, wie ich schon sagte, sehr stark von der Geflügelpest betroffen. Deswegen ist auch besonders darauf zu achten, die Hausgeflügelbestände zu schützen. Hierbei muss aus Tierwohlgründen selbstverständlich die Situation weiterhin sehr genau beobachtet werden. Wenn festgestellt wird, dass die Zahlen nachhaltig heruntergehen, müssen dann auch im Zusammenwirken mit den zuständigen Kreisbehörden Entscheidungen getroffen werden, um die Aufstallung zu beenden oder zumindest überdachte Auslaufflächen zu ermöglichen.
Für die Bevölkerung gilt, tot aufgefundene Wildvögel den örtlichen Ordnungsämtern mitzuteilen, die die Tiere dann einsammeln und mit den Kreisveterinärämtern in Kontakt treten. Um einer Virusverbreitung über das Weitertragen der Viren an Kleidung, Schuhen oder anderen Gegenständen vorzubeugen, sollten die Tiere auf keinen Fall angefasst werden. Denn schon der Kot unter den Schuhen reicht aus, um das Virus weiterzutragen. Aus demselben Grund sollten andere Haustiere - insbesondere Hunde und Katzen – von toten sowie kranken bzw. schwachen Wildvögeln ferngehalten werden.
Schwache und sterbende Wildvögel sind auf keinen Fall anzufassen und auch nicht Tierarztpraxen, Tierheimen oder Wildtierauffangstationen zuzuführen. Die Tiere werden beim Annähern, insbesondere bedingt durch den ausgelösten Fluchtreflex, einem erheblichen Stress ausgesetzt, welcher zusätzliches Leiden für die kranken Wildtiere bedeutet. Schwache und sterbende Wildvögel sind somit auch nicht den Ordnungsbehörden zu melden. Einzeln auftretende kranke Wildvögel können jedoch durch die für das jeweilige Revier zuständigen Jäger erlöst werden.
Zusammenfassend bleibt für mich festzustellen, dass das Krisenmanagement in Schleswig-Holstein funktioniert. Dank gebührt dafür den entsprechenden Landes- und Kreisbehörden, den Laboren, den Geflügelhaltern und den weiteren Beteiligten.“
Es gilt das gesprochene Wort!