In seiner Rede zu TOP 26 (Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und jagdpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:
"Die Wölfe breiten sich unkontrolliert in Deutschland aus. Selbst im waldarmen Schleswig-Holstein gibt es nun zwei residente Paare. Schon heute leiden viele Weidetierhalter unter den Wölfen. Herdenschutzmaßnahmen nach den staatlichen Empfehlungen sind oft wirkungslos oder führen zu unverhältnismäßigen Aufwendungen und Nachteilen. Ich sage daher klar und deutlich: Wir dürfen nicht tatenlos zusehen. Wir brauchen dringend gesetzliche Vorgaben für bestandsregulierende Maßnahmen – das heißt: Abschüsse. Wir brauchen wolfsfreie Zonen an den Küsten. Es wird daher Zeit, dass das so genannte Wolfsmanagement zu einem Bestandsmanagement weiterentwickelt wird. Die Zeit für romantisierende Märchenstunden und dem bloßen Sammeln von Fotonachweisen und Wolfslosung muss ein Ende haben.
Der Wolf muss ins Jagdrecht. Ich begrüße, dass die schon lange bestehende FDP-Forderung Einzug in den Koalitionsvertrag von CDU und Grünen gefunden hat. Und auch im 100-Tage-Programm wird dieser Punkt erwähnt. Peinlich, dass die Landesregierung bis heute noch nicht einmal einen Entwurf präsentiert hat. Und deswegen kann ich es sehr gut nachvollziehen, dass die Fraktionen von CDU und Grünen von der Untätigkeit der Landesregierung genervt sind und einen Landtagsantrag eingebracht haben.
Eine bloße Aufnahme ins Jagdrecht bringt allerdings herzlich wenig. Das weiß die CDU auch sehr genau. Wir laden Sie mit unserem Alternativantrag ein, ein wirksames Wolfsmanagement auf den Weg zu bringen. Der Schutzstatus des Wolfes muss geändert werden. Der so genannte günstige Erhaltungszustand ist längst erreicht. Ich freue mich, dass immerhin die CDU-Bundestagsfraktion das auch erkannt hat und sie wie die FDP im Bund und hier im Land fordert, den Wolf von Anhang IV in Anhang V der FFH-Richtlinie zu überführen. Wir brauchen einen ideologiefreien Umgang mit dem Schutzstatus der Wölfe. Dazu gehört auch anzuerkennen, dass der Wolf nicht vom Aussterben bedroht ist. Europaweit gibt es heute bereits zehntausende Tiere. Entsprechend unnötig ist die Aufrechterhaltung des höchsten Schutzstatus nach der FFH-Richtlinie.
Das heißt übrigens nicht, dass jeder Jäger Wölfe jagen könnte. Auch bei Anhang-V-Arten muss der günstige Erhaltungszustand gewahrt bleiben. Aber wir müssen der derzeitigen sehr schnell verlaufenden Ausbreitung Rechnung tragen. Es bedarf eines regional differenzierten Bestandsmanagements und einer wildökologischen Raumplanung mit drei Kategorien: Wolfsschutzarealen, Wolfsmanagementarealen und Wolfsausschlussarealen. Von der SPD hier im Landtag würde ich mir übrigens mehr Olaf Lies wünschen und weniger NABU-Sprech von Ihnen, Frau Redmann.
Und zurück zur CDU und Ihrem schwachen Antrag heute. Sie wissen selbst, dass die reine Aufnahme ins Jagdrecht nur sehr, sehr wenig bringt. Ich erinnere Sie gerne an Ihr Wahlprogramm, in dem es heißt: ‚Wir wollen die rechtlichen Grundlagen für eine Ausweisung von wolfsfreien Zonen insbesondere an den Küsten- und Deichlinien schaffen.‘ Dann mal los!
Und Ihnen, Minister Schwarz, will ich abschließend das hier ins Stammbuch schreiben: Jeden Tag, an dem Sie und die Landesregierung sich nicht für ein ausgewogenes Bestandsmanagement entscheiden, entscheiden Sie sich gegen die Weidetierhaltung, gegen den naturnahen Erhalt von Kulturlandschaften und gegen die Deichsicherung durch Schafherden."
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort