Landwirtschaft/Gänsemanagement

Oliver Kumbartzky zu TOP 36 „Gänsemanagement Schleswig-Holstein“

Oliver Kumbartzky

In seiner Rede zu TOP 36 (Mündlicher Bericht zum Gänsemanagement Schleswig-Holstein) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

„Das Gänsemangement stellt uns jede Saison wieder vor die Herausforderung, ein konfliktarmes Nebeneinander von Artenschutz und dem Schutz der Interessen der Landwirte zu erwirken. Durch das Dauerproblem Gänsefraß, besonders durch Grau- und Nonnengänse, wird die Landwirtschaft massiv geschädigt. Gerade Schleswig-Holstein als Drehscheibe des internationalen Gänsedurchzugs muss sich deutlich und verbindlich mit seiner Verantwortung gegenüber der Landwirtschaft auseinandersetzen. Wenn wir berücksichtigen, dass die Population der beiden häufigsten Gansarten jährlich um zehn Prozent ansteigt, kann dies denklogisch nur zur Konsequenz haben, dass wir unter dem Gesichtspunkt des Artenschutzes das Gänsemanagement anpassen müssen, denn von Artenrückgang kann hier keine Rede sein! 

Wir dürfen die Landwirte mit den Folgen, die der Naturschutz nach sich zieht, nicht alleine lassen. Hier gilt es, ein geeignetes, erforderliches und angemessenes Regulativ zu finden, das ergänzend zu den bereits getroffenen Mitteln – wie dem umfassenden Monitoring – hinzugezogen werden kann. Es ist kaum vermittelbar, dass der konstante Populationsanstieg keine dynamische Neubewertung der internationalen Konventionen und der Europäischen Vogelschutzrichtlinie nach sich zieht. Wenn die konsequente Umsetzung des Artenschutzes kausal für die steigenden Probleme und Zwangslagen der Landwirte durch Gänsefraß wird, verkennen wir die Schutzbedürfnisse der Landwirtschaft.

Die empfindliche Dynamik braucht eine ausgleichende Regulierung. Das ist unsere Herausforderung. Doch konkret die Nonnengans ist eine europarechtlich geschützte Tierart. Die effektive Bejagung ist juristisch gesperrt und nur als Vergrämungsmethode möglich, um die Tiere auf bestimmte, vorgesehene Flächen zu dirigieren. Das Vergrämen durch den Abschuss von einzelnen Gänsen zeigt nur für die Flächen Erfolg, von denen die Gänse dadurch konsequent ferngehalten werden, nicht aber für umliegende Flächen, auf die die Vögel ausweichen. Das Aufscheuchen steigert sogar den Energiebedarf. Je häufiger Gänse vertrieben werden, desto mehr müssen sie fressen. Ein Zirkelschluss.

Die richtige Mischung aus Lenkung, Duldung und Regulation der Gänsebestände muss langfristig erklärtes Ziel eines guten Gänsemanagements sein. Mittelfristig sind die Entschädigungszahlungen ein therapeutisches Instrument. Aber auch hier sei zu berücksichtigen, dass zweckgerichtete Entschädigungen keinesfalls zu einer Befriedung führen können. Zum einen wollen die Landwirte ihre Flächen selbst bewirtschaften, statt zunehmend von staatlichen Zahlungen abhängig zu sein. Zum anderen wird die unzureichende Höhe der Entschädigungszahlungen für Fraßschäden kritisiert. Hier könnte die Landesregierung kurzfristig ansetzen. Analog zur Entschädigung für Kormoranschäden wäre eine europäische Kofinanzierung denkbar. Diese müssen flankiert werden von effektiven Managementmaßnahmen, auch auf internationaler Ebene. Der ‚Gesprächskreis Wildgänse in der Landwirtschaft‘ muss dabei konstruktiv einbezogen werden. Nur gemeinsam können wir effektiv handeln. Es ist jetzt die Aufgabe der Landesregierung mit sachlich angemessenen Instrumenten dafür zu sorgen, dass die Balance sich nicht weiter zu Ungunsten der Landwirte verschiebt.“

Es gilt das gesprochene Wort!