In seiner Rede zu TOP 9 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrar- und umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:
„Deregulierung und Bürokratieabbau können so herrlich kurz sein wie in der vorliegenden Drucksache 20/1586. Die FDP-Fraktion beantragt damit ganz einfach und klar, das Vorkaufsrecht aus dem Landesnaturschutzgesetz zu streichen.
Das Vorkaufsrecht stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Vertragsfreiheit dar. Außerdem wird unseren Landwirten durch das bestehende Landesnaturschutzgesetz ordnungsrechtlich das eigene ökologische Bewusstsein abgesprochen. Darüber hinaus haben wir leider in den letzten Jahren feststellen müssen, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts in vielen Fällen lange und für alle Seiten kostspielige Verhandlungen und Gerichtsverfahren zur Folge hat.
Nachdem wir schon mehrmals über das Vorkaufsrecht debattiert haben, freue ich mich, dass eine Mehrheit für die Abschaffung hier im Hohen Hause greifbar nah ist. Schließlich hat der CDU-Landesparteitag Anfang Oktober die Abschaffung des Vorkaufsrechts einstimmig beschlossen. Diesen Schwung sollten wir jetzt mitnehmen.
Ich fand einige Argumente der CDU wirklich sehr interessant und will sie hier gerne einmal nennen.
So argumentiert die CDU zum Beispiel treffend, dass aufgrund der jüngsten Krise auf den Agrarmärkten und vor dem Hintergrund einer stark steigenden Weltbevölkerung ein Vorrang von Naturschutzinteressen vor landwirtschaftlicher Produktion nicht länger angemessen und vertretbar sei. Zitat: ‚Gerade in jüngerer Vergangenheit ist es immer wieder geschehen, dass z. B. die Stiftung Naturschutz in bereits geschlossene Kaufverträge nachträglich über das Vorkaufsrecht eingegriffen und gegen den Willen der Verkäufer und Käufer sich so das Eigentum an den Flächen gesichert und der Landwirtschaft Produktionsfläche entzogen hat.‘
Das ist ein aufschlussreicher Aspekt und es fällt schon auf, dass sich die CDU sehr auf die Stiftung Naturschutz einschießt, denn weiter heißt es, ich zitiere: ‚Das Land Schleswig-Holstein ist über die Stiftung Naturschutz inzwischen der größte Landbesitzer in Schleswig-Holstein. Viele angekaufte Flächen der letzten Jahrzehnte haben die prognostizierten Ziele weit verfehlt oder gar nicht erreicht. Die Arbeit der Stiftung sollte zum einen generell von Seiten der Landesregierung kritisch konstruktiv begleitet werden und vor allem sollten die bereits im Besitz befindlichen Flächen ökologisch sinnvoll und nachhaltig genutzt werden.‘
Doch damit nicht genug. Die CDU wirft der Stiftung Naturschutz ‚nicht vorhandenes Bewusstsein für die Belange vor Ort‘ vor. Zitat: ‚Früher konzentrierte sich die Stiftung Naturschutz auf naturschutzfachlich relevante Flächen, z.B. Agrarbiotope und Gewässerränder. Inzwischen nutzt die Stiftung das Vorkaufsrecht nicht nur zum Erwerb von sog. Grenzertragsstandorten, sondern auch zum Kauf von intensiv genutztem Dauergrünland und Ackerland und entzieht so hochqualitative Produktionsfläche dem Agrarmarkt.‘
Sie sehen: Sehr viel spricht für die Abschaffung des Vorkaufsrechtes. Ich beantrage Überweisung unseres Gesetzentwurfes in den Umwelt- und Agrarausschuss und freue mich auf die weitere Beratung und Anhörung dort."
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort