SPD und FDP werden gemeinsam gegen den Landeshaushalt 2024 klagen

Standard Bild

SPD und FDP haben den Landeshaushalt 2024 durch einen Gutachter auf seine Vereinbarkeit mit der Verfassung hin überprüfen lassen. Das von Prof. Dr. Simon Kempny erstellte Gutachten liegt nun vor.

Dazu erklärt die Vorsitzende der SPD-Fraktion, Serpil Midyatli:

"Schwarz-Grün hat sich mit ihrem Haushalt 2024 in eine Sackgasse begeben. Das Gutachten hat unseren Verdacht erhärtet, dass die Koalition mit ihrem Haushalt die Verfassung gebrochen hat. Auch jedes noch so gemeinnützige politische Ziel rechtfertigt unter keinen Umständen den Bruch geltenden Rechts zu seiner Verwirklichung. Der Zweck heiligt nicht die Mittel! Wie jede Bürgerin und jeder Bürger müssen sich auch Regierungen und Parlamente an geltendes Recht halten, seien es einfache Gesetze oder Verfassungsrecht. Niemand steht über dem Gesetz, auch nicht die schwarz-grüne Regierungskoalition! Wir können unsere Zweifel ausschließlich vom Verfassungsgericht überprüfen lassen.

Eine Opposition, die aus Opportunitätsgründen darauf verzichtet, kommt ihrem verfassungsgemäßen Kontrollauftrag nicht nach. Ein offener und bewusster Verfassungsbruch von Regierung und Regierungsfraktionen, der darauf spekuliert, dass die Opposition nicht klagt, ist mit uns nicht machbar. Als Opposition haben wir die Pflicht und die Verantwortung, auf die Einhaltung der Verfassung zu pochen. Letztlich entscheidet das Landesverfassungsgericht, ob die schwarzgrüne Koalition die Verfassung gebrochen hat oder nicht. Und das ist in einer liberalen Demokratie auch gut so."

Dazu erklärt der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Christopher Vogt:

 "Seit Beginn der Beratungen haben wir bezweifelt, dass der schwarz-grüne Landeshaushalt 2024 mit unserer Verfassung vereinbar ist. Die für das laufende Jahr von CDU und Grünen festgestellten Notlagen sind zweifelhaft und auch die Verwendung der Mittel ist fragwürdig. Viele der Maßnahmen, die die Landesregierung aus Notkrediten finanziert, sind schlichtweg Daueraufgaben des Landes und lassen sich nicht auf die festgestellten Notlagen zurückführen. Manche Begründungen klingen beinahe so, als kämen sie aus einem Loriot-Sketch. Dies zeigt sich zum Beispiel beim aus dem Corona-Notkredit finanzierten Radwegebau, wo es heißt: 'Radfahren stärkt nachweislich das Immunsystem und schützt so vor Erkrankungen – wie z.B. Corona. Die Option ‚Fahrrad‘ ermöglicht es, insbesondere in der Erkältungszeit volle Busse und Bahnen zu vermeiden.' Auch die Finanzierung von Schweineställen aus dem Corona-Notkredit macht beispielhaft deutlich, dass die Verwendung der Notkredite oftmals nicht einmal ansatzweise etwas mit der vermeintlichen Notlage zu tun hat.

Die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen sind auf unsere frühzeitig geäußerten Bedenken leider nicht eingegangen, weil sie offenbar auch nicht davon ausgegangen sind, dass ihr Haushalt vom Landesverfassungsgericht überprüft werden könnte. Das von uns in Auftrag gegebene Gutachten hat unsere Zweifel an der Verfassungskonformität dieses Landeshaushalts bestätigt. Es ist deshalb unumgänglich, dass wir nun in Schleswig gegen das Haushaltsgesetz klagen werden. Wir kommen damit unserer Kontrollfunktion als Opposition sehr konsequent nach. Bestätigt uns das Landesverfassungsgericht in unserer Einschätzung, muss die Landesregierung die Konsequenzen ihrer Haushaltspolitik verantworten."