Anlässlich der mündliche Anhörung heute im Digitalisierungsausschuss zum Entwurf des Gesetzes zur Förderung der Digitalisierung und Bereitstellung von offenen Daten und zur Ermöglichung des Einsatzes von datengetriebenen Informationstechnologien in der Verwaltung erklärt der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:
"Das Digitalisierungsgesetz hat das Potential dazu, in Schleswig-Holstein einen Innovationsschub auszulösen und unser Land zu einem Vorreiter im Bereich der Digitalisierung zu machen. Wir brauchen mehr Digitalisierung in unserem Land, um die öffentliche Verwaltung in Schleswig-Holstein noch besser zu machen und nicht, um Kosten zu senken.
Die Anhörung hat gezeigt, dass mit dem Digitalisierungsgesetz die Möglichkeiten der Digitalisierung in unserem Land viel umfassender genutzt werden können. Das Gesetz bietet zwar nicht die Lösung für alle Probleme, aber es beseitigt Hürden auf dem Weg zur Digitalisierung. Der Entwurf geht in Teilen über die E-Government-Regelungen anderer Länder hinaus, dennoch gibt es weiterhin Luft nach oben. Zunächst ist das Digitalisierungsgesetz in erster Linie ein Ermöglichungsgesetz, das für die Verwaltung jedoch an vielen Stellen nicht verpflichtend ist. Wer aber den Abstand in der Digitalisierung des Staates aufholen will, muss auch zunehmend eine Verpflichtung einführen – und mittelfristig hierzu auch die nötigen Finanzmittel zur Verfügung stellen.
Aus Sicht der FDP-Fraktion reicht es nicht, nur Möglichkeiten zu eröffnen, sondern wir müssen Fakten schaffen. Die Digitalisierung muss für die Bürger in den Kommunen erlebbar werden. Die Menschen in Schleswig-Holstein sind im Handel, im Umgang mit Medien und bei Banken digitale Prozesse auf höchstem Niveau gewöhnt. Warum soll das nicht auch endlich beim Staat funktionieren?
Ein Anfang ist gemacht, doch es bleibt noch viel zu tun bei der Digitalisierung. Die FDP-Fraktion wird die guten Ergebnisse der Anhörung nunmehr auswerten, um das Digitalisierungsgesetz noch besser zu machen."