Zum heutigen Beschluss des Bundestages über die Novelle des Telekommunikationsgesetzes erklärt der digital- und kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:
„Die heute verabschiedete Novelle des Telekommunikationsgesetzes bedeutet für unzählige Mieter in Deutschland ein Verharren in der digitalen Stein-zeit. Distanzlernen und Home Office braucht Gigabit-Internet bis in jede Wohnung. Die heutige Novelle bedeutet im Grunde eine Absage an Distanzlernen und Home Office.
Entscheidend wird nun sein, wie die große Koalition die anzustrebende Mindestleistung berechnet. Diese Berechnung muss zukunfts- und nicht be-standsorientiert und damit ein Gigabit-Ziel sein. Nur das kann den Anforderungen von Home Office und Distanzlernen gerecht werden. Leider scheint genau das Gegenteil zu geschehen.
Die Freien Demokraten appellieren daher an die Städte und Gemeinden, künftig in städtebaulichen Verträgen im Wohnungsbau eine gigabitfähige Hausverkabelung mit den Bauherren zu vereinbaren. Es ist die gemeinsame Verantwortung der Gesellschaft, Distanzlernen oder Home Office überhaupt erst möglich zu machen – und dafür braucht es Gigabit in jeder Wohnung.
Während gerade in Schleswig-Holstein der Glasfaserausbau mit hohem Tempo vorankommt, kommt davon bei vielen Privathaushalten und Mietern kaum etwas an. Der Grund dafür ist, dass ein Glasfaseranschluss im Haus allein oft nicht ausreicht – auch die Verkabelung innerhalb eines Wohnhauses muss gigabitfähig sein.
Mit dem heutigen Bundestagsbeschluss zementiert die Große Koalition den bisherigen Zustand – es fehlt jede Motivation für Bauherren im Geschosswohnungsbau, gigabitfähige Hausverkabelung vorzusehen.
Die Freien Demokraten fordern deshalb, dass für Gebäude mit vier oder mehr Wohneinheiten im Falle eines Neubaus oder einer umfangreichen Renovierung eine starke Motivation dafür entsteht, gebäudeintern solche Netzinfrastrukturen zu realisieren, die Gigabit-Datendienste ermöglichen.
Zudem sollen Vermieter dadurch zum Austausch von veralteten Technolo-gien motiviert werden, indem Betriebskosten für Endbenutzeranschlüsse nur noch dann als umlagefähige Betriebskosten gelten, wenn damit Gigabit-Datendienste bereitgestellt werden können.“
Digitalisierung/ Telekommunikationsgesetz
Stephan Holowaty: FDP fordert Gigabit für jede Wohnung
22.04.2021