Stephan Holowaty: Keine anlasslose Überwachung - Bestandsdatenauskunft ist verfassungswidrig

datenschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty

„Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil die Rechte des unbescholtenen Bürgers gestärkt hat. Die bisherige Möglichkeit einer nahezu grenzenlosen Abfrage von Zugangs- und Bestandsdaten ohne konkret vorliegenden Verdacht einer Straftat oder ohne konkret vorliegende Gefährdung ist erkennbar ein erheblicher Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewesen. Die bisherige Praxis lädt dazu ein, quasi ohne wesentlichen Anlass präventiv Daten abzufragen und auf Beifang zu hoffen. Daher freuen wir Freie Demokraten uns über das Urteil des Bundes-verfassungsgerichts und erwarten nunmehr eine zügige und endlich verfassungskonforme Regelung der Bestandsdatenauskunft, sodass Kriminalitätsbekämpfung effektiv möglich ist, ohne Bürgerrechte zu verletzen.

Gerade aber die aktuellen Vorwürfe und Fragen an die Polizei in Hessen hin-sichtlich unberechtigter Datenabfragen und der Drohmails mit der Unterschrift ‚NSU 2.0‘ machen deutlich, warum eindeutige und verfassungsrechtlich einwandfreie Regelungen so wichtig sind. Gleichzeitig setzen wir Freie Demokraten uns dafür ein, der Polizei eine angemessene Ausrüstung und Personalausstattung zu geben, um im Umfeld der internetbasierten Kriminalität erfolgreich und zügig ermitteln zu können und dabei die Bürgerrechte zu wahren.