Datenschutz/E-Privacy-Verordnung EU

Stephan Holowaty: Vorratsdatenspeicherung widerspricht unseren Grundwerten

Zur Berichterstattung über die laufenden Verhandlungen zur E-Privacy-Verordnung erklärt der datenschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

„Der Schutz der privaten Kommunikation, ob analog oder digital, muss für alle eine Selbstverständlichkeit sein. Wir Freie Demokraten verfolgen daher aktuelle Meldungen mit großer Sorge, wonach die EU Möglichkeiten zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung über die E-Privacy-Verordnung sucht.

Die anlasslose Speicherung von Nutzerdaten widerspricht den Grundsätzen freier Kommunikation! Der Europäische Gerichtshof hat diesbezüglich auch 2014 und 2016 geurteilt, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung grundrechtswidrig sei, da sie unter anderem Rückschlüsse auf das Privatleben der Bürgerinnen und Bürger zulasse. Sollte der EU-Ministerrat daher tatsächlich versuchen, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung zu umgehen, wäre dies eine beispielslose Missachtung des europäischen Rechtssystems.

Wir Freie Demokraten begrüßen es grundsätzlich, wenn Rechtsakte an die sich wandelnden Rahmenbedingungen – besonders auf dem Gebiet der Digitalisierung – angepasst werden. Solche Prozesse dürfen jedoch nicht dazu genutzt werden, unsere Grundrechte und die bestehende Rechtsprechung auszuhöhlen. Es ist daher wichtig, dass die aktuellen Verhandlungen zur neuen E-Privacy-Verordnung intensiv und kritisch begleitet werden, um mögliche Eingriffe in Datenschutz und Privatsphäre zu unterbinden.

Hier muss im Zweifel auch die Landesregierung auf die Bundesregierung einwirken, sodass nicht in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger eingegriffen wird. Denn es darf nicht sein, dass eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung schleichend durch die Hintertür eingeführt wird.“