„Nun haben wir es Schwarz auf Weiß: Der Entwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung ist mit den Vorgaben, die der Europäische Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht gemacht haben, nicht vereinbar. Es zeigt sich vielmehr, dass dem Justizminister der Dilettantismus die Hand geführt hat, wenn von seinem Haus eindeutige Vorgaben aus Karlsruhe ‚nicht richtig‘ umgesetzt worden sind.
Erfreulich für den Grundrechtsschutz in Deutschland dürfte sein, dass der vor allem vom EuGH geforderte Schutz der Berufsgeheimnisträger zum Knackpunkt für die Umsetzung des Gesetzes werden wird. Wenn die Bundesregierung das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes ernst nimmt, dann wäre die Einführung der Vorratsdatenspeicherung hiermit unmöglich. Denn technisch wird es kaum umsetzbar sein, die Daten der Berufsgeheimnisträger vor der Speicherung herauszunehmen.
Wir erwarten jetzt von der Bundesregierung, dass sie von ihren verfassungs- und europarechtswidrigen Plänen Abstand nimmt. Dies wäre auch aus Gründen der Gesichtswahrung zu empfehlen, weil klar ist, dass ein solches Gesetz in jedem Fall höchstrichterlich kassiert werden würde.“