„Deutlicher als Bundesaußenminister Sigmar Gabriel kann man nicht machen, dass das Vorgehen der Landesregierung in der Frage, ob nach Afghanistan abgeschoben werden kann, falsch ist. Denn in Deutschland entscheiden Gerichte in einem rechtstaatlichen Verfahren darüber, ob eine Abschiebung auch nach Afghanistan vorgenommen werden kann – und nicht eine im Wahlkampf stehende Partei oder gar der selbsternannte gute Mensch von Schleswig-Holstein. Wer sich über das hierfür vorgesehene rechtsstaatliche Verfahren hinwegsetzt, priorisiert offensichtlich wahltaktische Erwägungen.
Angesichts der Tatsache, dass das Moratorium in drei Wochen ausläuft, muss die Landesregierung jetzt die Frage beantworten, welche Bundesländer sie bisher von ihrem Weg hat überzeugen wollen und warum dies bisher noch nicht gelungen ist. Außerdem muss Ministerpräsident Torsten Albig sagen, wann er mit der Bundesregierung in dieser Frage in Kontakt getreten ist, um in Berlin auch noch für diese Position zu werben. Die Menschen in Schleswig-Holstein haben einen Anspruch darauf, vor dem 7. Mai zu erfahren, wie erfolgreich dieser Ministerpräsident bei der Durchsetzung seiner Herzensangelegenheit ist.
Wenn wir Albigs Satz ernst nehmen ‚Wir schicken niemanden in den sicheren Tod‘, dann bedeutet das zwangsläufig, dass er dies seinem Parteifreund und Außenminister Gabriel unterstellt und gleichzeitig erklärt, deutsche Gerichte verhielten sich verfassungswidrig.“