Arbeit/Equal Pay

Wolfgang Kubicki: DGB sollte seine Kritik an die Genossen richten

„Der DGB sollte sich lieber auf der Basis des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes darum kümmern, von ihm erkannte geschlechterspezifische Gehaltsdiskriminierungen wirksam zu bekämpfen, anstatt Schlachten von vorgestern zu schlagen. Eine geschlechterspezifische Ungleichbezahlung vergleichbarer Tätigkeiten ist bereits heute unzulässig und kann mit hohen Sanktionen belegt werden.

 

Die Erklärung, dass unterschiedliche Bezahlung auch mit unterschiedlichen Ausbildungen und unterschiedlichen Qualifikationen einhergeht, diskriminiert im Übrigen niemanden.

 

Außerdem sei erwähnt, dass Liberale zu keinem Zeitpunkt Lohndumping verteidigt haben. Wir haben vielmehr immer dafür gekämpft, dass Wettbewerbsverzerrungen, die darauf zurückzuführen sind, dass Unternehmen einen Teil ihrer Lohnkosten auf die Allgemeinheit abwälzen, beseitigt werden müssen.

 

Der DGB sollte wissen, dass der Niedriglohnsektor unter Einschluss von Minijobs unter Rot-Grün im Rahmen der sogenannten Hartz-IV-Reformen massiv ausgeweitet wurde. Seine Kritik sollte er deshalb an seine Genossen richten.“