„Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung hat sich die Bundes-SPD in Bürgerrechtsfragen endgültig als ernstzunehmende politische Kraft ins Abseits gespielt. Es ist vor allem das zweifelhafte Verdienst Sigmar Gabriels, dass die deutsche Sozialdemokratie mit dieser Initiative staatliche Datenschnüffelei über die Belange unbescholtener Bürgerinnen und Bürger stellt.
Bis heute gibt es keine Beweise dafür, dass anlasslose Vorratsdatenspeicherung schwere Straftaten verhindert bzw. die Aufklärungsquote erkennbar erhöht. Vielmehr bewirkt dieses verfassungs- und europarechtswidrige Instrument, dass die Unschuldsvermutung in eine Schuldsvermutung umgekehrt wird. Die Daten jedes Bürgers werden ohne Unterschied gespeichert, auch wenn er nicht im Entferntesten mit schweren Straftaten in Verbindung zu bringen ist. Die Große Koalition erweist dem freiheitlichen Rechtsstaat damit einen Bärendienst.
Der verfassungsrechtlich verträgliche Ausweg wäre in diesem Zusammenhang das sogenannte ‚Quick-Freeze-Verfahren‘, also die Speicherung der Daten aufgrund eines konkreten Verdachtes. Die Große Koalition hat jetzt einen anderen Weg gewählt – und fordert die Verfassungsklage damit geradezu heraus.“