Innen/Vorratsdatenspeicherung

Wolfgang Kubicki: Kompromiss zur Vorratsdatenspeicherung ist Verfassungsbruch der übelsten Sorte

„Bei der Vorratsdatenspeicherung haben die Sozialdemokraten nach 2007 nun ein zweites Mal bewiesen, dass der Kotau vor der Union zum festen Bestandteil ihrer Bürgerrechtspolitik gehört. Dass dieses verfassungswidrige Instrument auch dem erklärten VDS-Gegner, Bundesjustizminister Heiko Maas, plötzlich rechtssicher erscheint, ist fachpolitisch reichlich armselig.

 

Fakt ist, auch mit dem jetzt von Union und SPD ausgehandelten Kompromiss mit einer Höchstspeicherdauer von zweieinhalb Monaten bleibt die anlasslose und massenhafte Datenspeicherung ein Verfassungsbruch der übelsten Sorte. Wer glaubt, es gäbe schlüssige und vernünftige Gründe, in die Privatsphäre von 82 Millionen unbescholtenen Bundesbürgern einzugreifen, der stellt alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht und hebelt die Unschuldsvermutung rücksichtslos aus.

 

Die Vorgabe des Europäischen Gerichtshofes, dass Berufsgeheimnisträger grundsätzlich nicht von der Datensammlung erfasst werden dürfen, ist eindeutig. Ich werde in meiner Funktion als Anwalt und als Abgeordneter – sollten die großkoalitionären Pläne umgesetzt werden – gegen dieses Gesetz klagen. Wir dürfen uns rechtsstaatliche Mindeststandards nicht abkaufen lassen.“