Innen/Vorratsdatenspeicherung

Wolfgang Kubicki: Vorratsdatenspeicherung eine unmissverständliche Absage erteilen

„Ich möchte mit einer Definition des Begriffes ‚Lüge‘ meine Rede beginnen: Im gesammelten Weltwissen ‚Wikipedia‘ heißt es hierzu:

 

‚Eine Lüge ist (…)‚die (auch nonverbale) Kommunikation einer subjektiven Unwahrheit mit dem Ziel, im Gegenüber einen falschen Eindruck hervorzurufen oder aufrecht zu erhalten [sic].‘

 

Lügen dienen dazu, einen Vorteil zu erlangen, zum Beispiel um einen Fehler oder eine verbotene Handlung zu verdecken und so Kritik oder Strafe zu entgehen. (…)‘

 

Wenn künftige Historiker sich die Frage stellen, wann der Untergang der SPD eingeläutet wurde, wird sicherlich der 15. März 2015 häufig genannt werden, der Tag, an dem der SPD-Bundesvorsitzende Sigmar Gabriel seine Position zur Vorratsdatenspeicherung mit einer Lüge begründete. Denn im Interview mit dem Deutschlandfunk erklärte der SPD-Bundesvorsitzende Sigmar Gabriel nicht nur, seine Partei habe ‚2011 im Dezember‘ in einem Beschluss die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung vor der verfassungswidrigen Rechtslage in dieser Frage gewarnt. Er erklärte auch, anschließend sei das Gesetz vor dem Verfassungsgericht gescheitert.

 

Richtig ist vielmehr, die Vorratsdatenspeicherung wurde im März 2007 von der Großen Koalition beschlossen – mit der Stimme von Herrn Gabriel – und im März 2010 wurde diese Regelung vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Klar ist: Die FDP braucht in dieser Frage sicherlich keine Belehrung, schon gar nicht von den Sozialdemokraten.

 

Erneut wahrheitswidrig hat Sigmar Gabriel im genannten Interview mit dem Deutschlandfunk erklärt, der Einsatz der Vorratsdatenspeicherung habe beim grausamen Anschlag von Utøya im Sommer 2011 geholfen, den Täter schnell zu identifizieren. Dies ist deshalb falsch, weil die Datenspeicherung in Norwegen bis zum heutigen Tage nicht angewandt wird. Und dies ist deshalb so perfide, weil Sigmar Gabriel schon einmal – unter anderem von der Zeitung ‚Die Zeit‘ – auf die Wahrheitswidrigkeit seiner Aussage hingewiesen wurde. Die Überschrift des damaligen Artikels lautete vielsagend ‚Gabriel spielt mit der Angst der Bürger‘. Es ist erschütternd, dass sich der Vorsitzende der Traditionspartei SPD einer solchen Vorgehensweise bedient, um politische Raumgewinne zu erzielen.

 

Hinzuzufügen ist, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofes faktisch keine Möglichkeiten einer Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung lässt, denn die Erklärung, Daten von Berufsgeheimnisträgern dürften überhaupt nicht gespeichert werden, ist rein technisch im Rahmen einer großen Datenspeicherung nicht umsetzbar.

 

Wir erwarten von der SPD im Landtag eine unmissverständliche Bestätigung der bisherigen Beschlusslage des Landtages und vom Sechsten Stellvertretenden Bundesvorsitzenden der SPD, dass er innerhalb seiner Partei sein gesamtes politisches Gewicht einsetzt, um die Einführung der Vorratsdatenspeicherung zu verhindern.“