„Zunächst ist festzustellen, dass die Finanzministerin durchaus nicht falsch liegt, wenn sie feststellt, dass die heute für diese Debatte zugrundeliegende Entscheidung des Aufsichtsrates formal keinen Parlamentsbeschluss verletzt. Tatsächlich gilt in diesem konkreten Punkt die Beschlusslage des Landtages zu Drs. 17/62, wonach ‚[f]ür neu zu verpflichtende Vorstandsmitglieder (…) eine variable, am langfristigen Erfolg des Konzerns orientierte, Zusatzvergütung ermöglicht werden‘ soll. Die damalige Überlegung war, dass diejenigen, die nicht für die Verfehlungen der Vergangenheit Mitverantwortung tragen, auch nicht entsprechende Benachteiligungen tragen müssten.
Allerdings hat die heutige Finanzministerin Heinold stets darauf öffentlich hingewiesen, dass die 500.000 Euro-Grenze für sie feststünde. So war es auch noch am 30. Oktober 2012 im ‚Spiegel‘ zu lesen.
Es ist nun wirklich kein Geheimnis, dass sich die HSH Nordbank in einem extrem schwierigen Marktumfeld bewegt. Da das alte Geschäftsmodell nicht mehr ausreichend trägt, muss sie neue Geschäftsfelder erschließen und sich in diesem – eher weniger vertrauten Umfeld – mit durchaus solventeren Konkurrenten messen. Gerade beim aktuellen Zinsniveau sind die Zinsmargen entsprechend gering.
Es wäre – vor allem vor dem Hintergrund der aktuellen Berichterstattung der ‚Wirtschaftswoche‘ sowie angesichts der Ratings von Moody’s und Fitch – unter Umständen sinnvoll, zeitnah die noch werthaltigen Anteile bestmöglich im Rahmen einer ‚good bank‘ zu verkaufen, um die Probleme zumindest teilweise aufzuwiegen.
Klar ist: Wir werden die Entwicklung der HSH Nordbank im Auge behalten müssen. Es steht zu befürchten, dass wir schneller über die Zukunft der Bank werden sprechen müssen, als uns lieb sein kann.
Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass der Schleswig-Holsteinische Landtag 1,5 Milliarden Euro bereitstellt, um die HSH Nordbank aufzufangen.“