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10.05.2021
Jan Marcus Rossa: Es bleibt bei Aussage gegen Aussage
Zur erneuten Vernehmung des ehemaligen Innenministers Hans-Joachim Grote im Untersuchungsausschuss zur Rockeraffäre erklärt der Obmann der FDP-Fraktion, Jan Marcus Rossa: „Eines der wichtigsten Ergebnisse der heutigen Beweisaufnahme ist, dass der ehemalige Innenminister eine nicht unwichtige Aussage aus seiner Vernehmung im Dezember 2020 korrigieren musste. Alles andere bleibt diffus. Seit heute steht zumindest fest, dass es bereits vor der Amtseinführung ein Vier-Augengespräch zwischen dem späteren Innenminister Hans-Joachim Grote und dem damaligen Abteilungsleiter Jörg Muhlack gegeben hat. Dies räumte heute auf ausdrückliche Nachfrage der ehemalige Innenminister ein. Leider bleibt der Gegenstand dieses Gespräches weiterhin unklar, insbesondere die Frage, ob der spätere Innenminister schon damals personelle Veränderungen auf der Führungsebene der Landespolizei ankündigte. Hier steht Aussage gegen Aussage. Der ehemalige Innenminister konnte dem Ausschuss aber nicht erklären, warum sein Verhältnis zur Landespolizeiführung knapp drei Wochen nach Amtsübernahme derart zerrüttet war. Warum sprach Hans-Joachim Grote von einem Kräftemessen und warum zog er eine Ablösung der Polizeiführung in Erwägung? Es ist bedauerlich, dass offenbar das Erinnerungsvermögen nicht ausreichte, um hier für mehr Klarheit zu sorgen.” -
11.05.2021
Anita Klahn: „Informatik als Pflichtfach ist eine Kernforderung der FDP“
Zur Einführung des Fachs Informatik als Pflichtfach an weiterführenden Schulen Schleswig-Holsteins zum Schuljahr 2022/2023 erklärt die stellver-tretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn: „Informatik als Pflichtfach ist eine Kernforderung der FDP. Daher begrüßen wir, dass es hier endlich spürbar vorangehen soll. Schon heute gibt es einen gravierenden Fachkräftemangel im gesamten MINT-Bereich. Daher wird es Zeit, den Bereich der Informatik zu stärken und dauerhaft an unseren Schulen zu unterrichten. Wichtig ist jetzt, dass wir zügig die passenden Rahmenbedingungen setzen. Denn ohne Fachkräfte, die Informatik auch qualifiziert unterrichten können, wird eine Verpflichtung allein keine große Wirkung zeigen. Kurz- bis mittel-fristig werden wir über Schulungen die Lehrkräfte in den Bereichen Medien-kompetenz und digital gestützte Unterrichtsformate fortbilden. Perspektivisch müssen wir die Ausbildung der Lehrkräfte im Bereich Mathematik und Informatik viel stärker als bisher in den Fokus nehmen und attraktiver gestalten.“ -
12.05.2021
Kay Richert: Anhörung hat Jamaikas Initiative zur Stärkung des Gründergeistes bestätigt
Zur heutigen Anhörung im Wirtschaftsausschuss zum Jamaika-Antrag „Gründungsgeist im Land weiter stärken“ (Drs. 19/2509) erklärt der wirt-schaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert: „Die heutige Anhörung hat gezeigt, dass wir Jamaikaner mit der Initiative zur Stärkung des Gründergeistes im Land den Nagel auf dem Kopf treffen. Es gibt ein enormes Gründer- und Start-Up-Potenzial in Schleswig-Holstein, das wir tatkräftig unterstützen wollen. Dabei geht es nicht nur um Hochschul-ausgründungen, sondern sämtliche Gründungen und Start-Ups sind essenti-ell für die Innovationskraft von Schleswig-Holstein. Deswegen ist es neben der Stärkung von Gründerzonen und der Einführung eines Gründungssemesters besonders wichtig, dass das Bewusstsein für das Unternehmertum bereits frühzeitig in Schule, Ausbildung und Studium gestärkt wird. Die Anhörung hat uns in unseren Zielen bestätigt und die Experten haben uns hilfreiche Anregungen mit auf den Weg gegeben, die wir im weiteren Verfahren beraten werden. Jamaika ist auf dem richtigen Weg, Schleswig-Holstein als Gründerland nach vorne zu bringen.“ -
18.05.2021
Annabell Krämer: Mehreinnahmen müssen in die Reduzierung der Neuverschuldung fließen
Zur heute von Finanzministerin Monika Heinold vorgestellten Mai-Steuerschätzung erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
„Es überrascht nicht, dass sich mit der wirtschaftlichen Erholung auch die Steuereinnahmen stabilisieren werden. Denn der Staat ernährt sich aus der Substanz der Wirtschaft. Das sollten auch unsere politischen Mitbewerber berücksichtigen, wenn sie mit Steuererhöhungen liebäugeln und damit die wirtschaftliche Erholung gefährden.
Besonders freue ich mich für unsere Kommunen, die auch dank der Finanzhilfen von Bund und Land mit zwei blauen Augen davonkommen könnten. Auch für das Land gibt es eine positive Botschaft: Alle Mehreinnahmen, die sich bis einschließlich 2024 abzeichnen, werden eins zu eins die Neuverschuldung reduzieren. Für diese Regelung hatte sich die FDP im Zuge des Notkreditbeschlusses erfolgreich eingesetzt.
Dies bedeutet aber auch, dass sich zunächst keine neuen Spielräume für Mehrausgaben ergeben. Die Haushaltskonsolidierung bei gleichzeitiger Fortsetzung der Investitionsoffensive bleibt unser Weg der haushaltspolitischen Vernunft.“ -
18.05.2021
Oliver Kumbartzky: Flächenmanagement muss Ökonomie und Ökologie beachten
Zum heute vorgelegten Programm zum Schutz der Böden und zum nachhaltigen Flächenmanagement erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:
„Wir begrüßen, dass das heute veröffentlichte Bodenschutzprogramm nicht nur die ökologischen, sondern auch die ökonomischen Interessen im Blick hat und das Spannungsfeld zwischen Bodenschutz und Bodennutzung betrachtet.
Die Böden sind ein hohes Gut. Damit sie auch den Generationen nach uns eine Lebensgrundlage bieten, müssen wir achtsam mit den Ressourcen umgehen. Das vorgestellte Programm setzt dazu entsprechende Rahmenbedingungen.
Uns ist besonders wichtig, dass neue Regelungen die Wirtschaft in der Planung von Projekten nicht im vornherein ausbremsen. Das gilt insbesondere auch bei Ansiedlungen. Darauf werden wir bei der Ausgestaltung und Umsetzung der konkreten Einzelmaßnahmen hinwirken.“ -
18.05.2021
Dennys Bornhöft: Der Weg zum Impftermin wird einfacher, der Impfstoffmangel bleibt leider
Zu den heute von Gesundheitsminister Heiner Garg vorgestellten nächsten Schritten der Impfkampagne erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:
„Es ist eine deutliche Erleichterung für die Menschen, wenn sie sich demnächst für einen Impftermin vormerken lassen können. Die Registrierungsmöglichkeit ist daher eine gute Lösung und vor allem eine weitere Verbesserung des bisherigen Systems.
Unabhängig vom Verfahren der Terminvergabe – selbst die beste technische Lösung wird den Impfstoffmangel leider nicht beheben. Solange die Bundesregierung diesen Flaschenhals nicht endlich beseitigt, wird es weiter zu Unmut bei all denjenigen kommen, die gerne zügig geimpft werden wollen. Denn solange es nicht endlich mehr Impfstoff gibt, wird man möglicherweise länger auf einen Termin warten müssen.
Die Zahl der Impfberechtigten nimmt kontinuierlich zu, die Menge an Impfstoff dagegen nicht. Jede Anpassung der Terminvergabe gleicht einer Operation am offenen Herzen. Die Herausforderungen sind immens, umso mehr begrüßen wir, dass das Gesundheitsministerium, wie bereits in der Vergangenheit auch, zügig reagiert und Verfahren stetig verbessert. Parteipolitische Profilierung und politisches Treiben sind aus unserer Sicht gerade bei diesem hochemotionalen Thema völlig unangebracht. Schleswig-Holstein steht im Bundesvergleich auf Platz vier bei der Zahl der vollständig geimpften Menschen – das beweist, dass die Impfkampagne bei uns gut umgesetzt wird.“
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19.05.2021
Christopher Vogt zu TOP 1 „Aktuelle Stunde“
In seiner Rede zu TOP 1 (Aktuelle Stunde „Gegen jeden Antisemitismus in Schleswig-Holstein – Das Existenzrecht Israels ist deutsche Staatsräson“) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:
„Ich bin sehr dankbar, dass wir diese Aktuelle Stunde gemeinsam beantragt haben. Das ist ein wichtiges Zeichen!
Die Situation im Nahostkonflikt eskaliert derzeit in einem Maße, wie es seit Jahren nicht der Fall war. Deshalb wollen wir heute zwei ganz wichtige Botschaften senden. Erstens: Wir stehen an der Seite Israels. Das Existenzrecht und die Sicherheit Israels sind deutsche Staatsräson. Und das ist eben auch mehr als nur ein Lippenbekenntnis. Und zweitens: Wir stellen uns konsequent gegen jeden Antisemitismus. Wir unterstreichen unser Bekenntnis zu einem aktiven jüdischen Leben in Schleswig-Holstein, das wir verteidigen und unterstützen.
Die Hamas greift Israel seit über einer Woche aus dem Gazastreifen massiv mit Raketen und auch mit Drohnen an, die Sprengstoff transportieren. Das Ziel ist klar: Möglichst viele Menschen in Israel sollen ermordet werden. Die Bedrohungslage in weiten Teilen Israels ist angesichts dieser neuen Dimension des Terrors erschreckend. Der ‚Iron Dome‘ fängt zum Glück einen Großteil der Raketen ab, aber eben leider auch nicht alle.
Israel hat selbstverständlich das Recht, sich zu verteidigen und das beinhaltet eben auch gezielte Schläge gegen die Hamas, die ja von mehreren Staaten massiv unterstützt wird. Wir bekennen uns in diesem Zusammenhang auch ausdrücklich dazu, dass hier in Schleswig-Holstein U-Boote und Marineschiffe für Israel gebaut werden, um das Existenzrecht Israels zu sichern. Denn klar ist doch: Ohne eine schlagkräftige Armee würde es Israel schon längst nicht mehr geben.
Ich sehe da auch eine besondere Verantwortung Schleswig-Holsteins, das leider eine Hochburg der Nationalsozialisten war und dieses unrühmliche Kapitel endete leider auch nicht sofort mit dem Kriegsende: In der Nachkriegsgeschichte konnte jemand wie Heinz Reinefarth Mitglied dieses Hohen Hauses sein, was wirklich eine Schande ist.
Wir übersehen nicht, dass auch die Zivilbevölkerung im Gazastreifen unter dem Krieg und auch unter der Hamas leidet, deren Raketen teilweise ja auch die eigene Bevölkerung treffen. Auch das gehört zur Wahrheit dazu.
Israel ist eine funktionierende Demokratie. Man muss die Politik der israelischen Regierung nicht unterstützen und kann sie selbstverständlich kritisieren, was ja gerade mit Blick auf die Siedlungspolitik auch häufig der Fall ist. Aber: Kritik an der israelischen Regierung darf keine Rechtfertigung dafür sein, Hass gegen jüdische Menschen zu verbreiten. Es gibt für diese Menschenfeindlichkeit überhaupt keine Rechtfertigung. Wir lehnen jede Form von Antisemitismus entschieden ab – ob er nun von rechts, von links oder von Muslimen kommt, was leider auch ein großes Problem ist, oder auch aus der Mitte der Gesellschaft. Das gibt es ja leider auch und gab es in wohl allen etablierten Parteien der Nachkriegsgeschichte – leider auch in der FDP. Es geht hier also nicht um eine Art ‚Randphänomen‘, sondern um ein großes Problem. Auch die sogenannte Querdenker- bzw. Corona-Leugner-Szene fällt in erheblichem Maße durch Antisemitismus und Verharmlosung des Holocaust auf.
Wie geht man am besten gegen Antisemitismus vor? Mit mehr Bildung und Aufklärung, mehr Zivilcourage, mehr politische Unterstützung und auch mehr Härte des Rechtsstaates. Und zwar auch gegen den Hass im Netz oder auf Demonstrationen, was eine große Herausforderung für unsere Polizei, aber auch notwendig ist. Wichtig bleibt der Schutz von jüdischen Einrichtungen: Dass im Jahr 2021 noch immer jüdische Einrichtungen in Deutschland, darunter nicht nur Synagogen, sondern sogar Schulen und Kindergärten, unter Polizeischutz stehen müssen, ist ein Skandal. Aber solange dies notwendig ist, muss dies gewährleistet werden, das hat uns nicht zuletzt der Terroranschlag in Halle noch einmal schmerzhaft vor Augen geführt.
Wer Menschen wegen ihres jüdischen Glaubens angreift, der greift uns alle an. Das sollte das klare Signal der heutigen Landtagssitzung sein. Und was unser Land zur Entschärfung des Nahostkonflikts beitragen kann, sollte es tun.“
Es gilt das gesprochene Wort!
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19.05.2021
Jan Marcus Rossa zu TOP 1 „Aktuelle Stunde“
In seiner Rede zu TOP 1 (Aktuelle Stunde ‚Gegen jeden Antisemitismus in Schleswig-Holstein – Das Existenzrecht Israels ist deutsche Staatsräson) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:
„Der Antisemitismus ist in unserer Gesellschaft immer noch präsent und er ist am vergangenen Wochenende wieder einmal besonders sichtbar geworden. Wir alle sind daher aufgefordert, uns dieser Entwicklung entgegenzustellen. Wir dürfen gegenüber niemandem Nachsicht walten lassen, der antisemitischen Hass säen will, der das Existenzrecht Israels in Frage stellt oder die Vernichtung Israels fordert. Die deutsche Gesellschaft und der deutsche Staat stehen hinter Israel und seinen Menschen. Das ist deutsche Staatsräson. Und sie gilt für alle Menschen, die in unserem Land leben wollen, egal, ob sie links oder rechts stehen, ob sie deutsche Wurzeln oder einen wie auch immer gearteten Migrationshintergrund haben. Für Antisemitismus darf es kein Pardon geben.
Dass die AfD sich hier im Landtag hinstellt und suggeriert, sie seien die einzigen, die an der Seite Israels stehen, dann ist das eine Unverschämtheit. Ich möchte das an zwei Zitaten deutlich machen, die ein prominenter Vertreter dieser Partei geäußert hat. Zum einen sagte Björn Höcke in seiner ‚Dresdener Rede‘: ‚Wir Deutschen, also unser Volk, sind das einzige Volk der Welt, das sich ein Denkmal der Schande in das Herz seiner Hauptstadt gepflanzt hat.‘ Das spricht für sich – Sie stehen nicht an der Seite des Judentums und Sie stehen auch nicht an der Seite Israels. Und Herr Höcke hat weiter ausgeführt: ‚Und diese dämliche Bewältigungspolitik, die lähmt uns heute noch viel mehr als zu Franz Josef Strauß‘ Zeiten. Wir brauchen nichts anderes als eine erinnerungspolitische Wende um 180 Grad.‘ Juri Goldstein, ein deutscher Jude, verstand Höckes Äußerung folgendermaßen: ‚Für mich war das nicht nur tief antisemitisch, sondern auch null Bewusstsein zum Problem. Man versucht dadurch, die unangenehmen Teile der deutschen Geschichte auszuradieren und nur das Positive nach Hause zu tragen. Man versucht zu sagen, dass es entweder alles nicht war oder jetzt reicht es, jetzt muss man nach vorne gucken. Nimm es am besten aus den Geschichtsbüchern raus.‘ So haben die Juden diese offizielle Äußerung verstanden und das hat nichts damit zu tun, dass Sie an der Seite der Juden in diesem Land stehen.
Der gegenwärtige Konflikt im Nahen Osten entlarvt auch dieses Mal wieder den Antisemitismus in unserem Land. Judenhass wird teilweise völlig offen und unverblümt geäußert, teilweise hinter einer vermeintlich sachlichen Kritik an Israels Siedlungspolitik versteckt. Das ist perfide und diese Taktik muss schonungslos offengelegt werden. Schon Ralph Giordano hat in seinem 1987 erschienen Buch ‚Die zweite Schuld‘ auf diese besonders hinterhältige Ausformung des Antisemitismus aufmerksam gemacht und ich möchte – mit Erlaubnis des Präsidiums – aus seinem Buch zitieren, weil es immer noch aktuell ist: ‚Diese Judenfeindschaft, die in den Tarnmantel des Antizionismus schlüpft, finde ich vielmehr besonders abscheulich, weil sie sich der mörderisch-traditionellen aufpropft. Unvergessen, seit 1968, die Identifikation dieser Linken mit einer PLO, die die Juden nach wie vor ins Meer treiben will und die die israelische Besatzungspolitik im Vorderen Orient mit der Hitlerdeutschlands im Europa des Zweiten Weltkriegs vergleicht. Mögen das Palästinenser halten, wie sie wollen, mögen sie Juden ‚Nazis‘ schimpfen – Deutschen, egal, welchen Jahrgangs, verbietet die Erinnerung, in solche töricht-ignoranten Gleichsetzungen einzustimmen. Sie kommt keinem von uns zu.‘
Ich halte für mich fest: Kritik an israelischer Politik ist zulässig. Sie darf aber nicht missbraucht werden, um gegen Juden und den Staat Israel zu hetzen und dessen Existenzrecht in Frage zu stellen. Wir müssen uns bewusst machen, dass Antisemitismus heute nicht nur von rechts oder links kommt, sondern auf religiösen Einflüssen beruhen oder durch die Herkunft eines Menschen begründet sein kann. Allerdings widerspreche ich Ralph Giordano insoweit, als ich einem Palästinenser Antisemitismus oder Judenhass nicht gestatten will, solange er sich in Deutschland aufhält. Hier in Deutschland werden wir aus gutem Grund niemandem, auch Palästinensern nicht durchgehen lassen, wenn sie antisemitischen Hass säen wollen. In Deutschland gibt es keinen Platz für Hass gegen Israel oder Antisemitismus. Und damit auch keinen Platz für die sogenannte BDS-Bewegung (Boycott, Divestment and Sanctions)! Aufgrund unserer besonderen historischen Verantwortung können und dürfen wir in Deutschland weder Judenhass noch Antisemitismus noch den Hass auf Israel dulden. Und wir dürfen nicht zulassen, dass der Eindruck entsteht, Deutschland stünde nicht zu seiner besonderen Verantwortung für Israel. Das gilt nicht nur für die Deutschen in diesem Land, sondern für jedermann. Das schulden wir als Nachgeborene den Überlebenden der Schoah und deren Nachfahren. Wer den Frieden unserer jüdischen Mitmenschen bedroht oder das Existenzrecht Israels in Frage stellt, stellt sich gegen die deutsche Gesellschaft und hat in ihr keinen Platz. Die einzigartige historische Schuld Deutschlands rechtfertigt es, das Recht der Meinungsfreiheit in dieser Hinsicht einzuschränken.“
Es gilt das gesprochene Wort!
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17.04.2018
Christopher Vogt: Wir machen das Grundschullehramt attraktiver
Zur Verständigung der Jamaika-Koalitionspartner auf einen Stufenplan zur Stärkung der Grundschulen ab 2019, indem Grundschullehrkräfte besser besoldet werden sollen, erklärt der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:
„Diese Besoldungsreform ist ein weiterer Baustein zur Stärkung der Bildung in Schleswig-Holstein. Grundschullehrkräfte haben einen der wichtigsten Berufe in unserer Gesellschaft. Wir werden das Grundschullehramt deshalb nun schrittweise auch finanziell attraktiver machen.
Das hat nicht nur etwas mit der Anerkennung für unsere Grundschullehrkräfte zu tun, sondern ist aus mehreren Gründen auch dringend geboten: Wir brauchen deutlich mehr junge Menschen, die sich für diesen Beruf entscheiden. Wir stehen hier schlichtweg im Wettbewerb – nicht nur mit anderen Berufen, sondern zunehmend auch mit anderen Bundesländern. Durch die Ausbildungsreform in den vergangenen Jahren ist die Ausbildungsdauer für Lehrkräfte an Grundschulen mittlerweile genauso lang wie die angehender Lehrer anderer Schularten. Somit entfällt das Argument der geringeren Besoldung für Grundschullehrer aufgrund einer kürzeren Ausbildungsdauer.
Es ist absolut richtig, nun zunächst bei den Leitungs- und Funktionsstellen anzusetzen und die Besoldung dann schrittweise für alle Grundschullehrkräfte anzupassen. Dieser Weg ist sinnvoll, fair und finanziell tragbar.“
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19.05.2021
Christopher Vogt zu TOP 20 u.a. „Finanzierung der Folgekosten der Pandemie“
In seiner Rede zu TOP 20+27+29+30+32+38+42+43+47 (Finanzierung der Folgekosten der Pandemie – Notkredit bedarfsgerecht einsetzen und Anträge zur Corona-Pandemie) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:
„Die Infektionszahlen in Schleswig-Holstein haben sich sehr erfreulich entwickelt und sind zuletzt noch einmal deutlich gesunken. Unser Bundesland ist bisher insgesamt deutlich besser durch diese Pandemie gekommen als die meisten Regionen in Deutschland und in Europa. Das soll auch die nächsten Monate so bleiben. Die Modellprojekte im Tourismus, in der Kultur und im Sport waren bzw. sind richtig und hätten meines Erachtens auch schon früher gestartet werden können. Und auch die Öffnungen, die am Montag in Kraft getreten sind, sind eine richtige und verantwortungsvolle Entscheidung. Schleswig-Holstein ist in dieser Phase auch ein Stück weit Vorbild für den Rest der Republik, was natürlich eine gewisse Verantwortung mit sich bringt. Wir müssen uns trotz der erfreulichen Fortschritte weiterhin an die geltenden Regeln halten, auch wenn ich verstehe, dass es nicht einfacher wird, da immer auf dem aktuellsten Stand zu sein.
Wir sind mittlerweile landesweit bei einer Inzidenz von unter 35 angekommen, was bedeutet, dass wir uns wohl zeitnah über weitere Öffnungsschritte Gedanken machen müssen. So sieht es das Infektionsschutzgesetz vor, das ja die rechtliche Grundlage für die verschiedenen Maßnahmen ist. Ich will aber noch einmal betonen: Insbesondere die Tourismus-Modellregion Schlei/Eckernförde war sehr erfolgreich. Die Teststrategie scheint sich auszuzahlen. Wichtig ist aber: Bei aller Euphorie müssen die Regeln beachtet werden, denn was man teilweise von der Insel Sylt hört und liest, muss man im Auge behalten.
Wir merken wieder: Das Öffnen des öffentlichen Lebens ist deutlich komplizierter als das Schließen. Die Maßnahmen müssen logisch, möglichst fair und aufeinander abgestimmt sein, damit sie akzeptiert werden, rechtssicher sind und entsprechend Wirkung erzielen. Wir haben da im letzten Frühjahr wertvolle Erfahrungen gesammelt, von denen wir jetzt profitieren, aber die Lage ist natürlich nicht eins zu eins mit 2020 vergleichbar. Die Inzidenzwerte sind zwar höher, die Dunkelziffer ist aber mit Sicherheit deutlich geringer und es gibt nennenswerte Impffortschritte, die die besonders Gefährdeten schon ganz gut schützen. Und es gibt deutlich mehr Erfahrungen mit dem Virus und der Krankheit und letztlich auch eine umfassende Teststrategie, die offenkundig funktioniert. Unser Öffnungsweg auch über die ‚3G‘, also Geimpfte, Genesene, Getestete, ist richtig und ganz entscheidend, um eine Zwei-Klassen-Gesellschaft in den nächsten Monaten zu verhindern. Ein digitaler Nachweis würde übrigens vieles einfacher machen. Der Bund muss da endlich liefern.
Es hat sich auch gezeigt, dass wir die ‚Bundesnotbremse‘ in Schleswig-Holstein nicht gebraucht hätten. Die Ausgangssperre ab einer Inzidenz von 100 ist und bleibt unverhältnismäßig – auf der offenbar infektionsfreien Insel Helgoland hat sich dies ganz besonders eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Und auch in Neumünster hätten wir Chaos für Teile des Bundeslandes angerichtet, wenn wir ab 22 Uhr die entsprechenden Bahnlinien unterbrochen und die Autos auf der A7 kontrolliert hätten. Mit der notwendigen Verordnung zu Geimpften und Getesteten versucht die Bundesregierung offenkundig, einer Klatsche vor dem Verfassungsgericht aus dem Weg zu gehen.
Ich bin gespannt, wie dies ausgehen wird. Wenn die ‚Bundesnotbremse‘ so entscheidend für die aktuelle Entwicklung gewesen sein soll, frage ich mich, warum in unseren Nachbarstaaten trotz oftmals milderer Maßnahmen die Entwicklung ganz ähnlich ist und teilweise sogar besser.
Wir gehen derzeit davon aus, dass es in den nächsten Wochen weitere Fortschritte beim Infektionsgeschehen geben wird, so dass sich die Lage in Richtung Sommer zunehmend entspannen kann und wir zumindest in Europa hoffentlich ab Herbst unsere gewohnten Freiheiten nahezu vollständig zurückerhalten werden. Das wird auch Zeit: Gerade junge Familien waren und sind erheblich belastet, aber auch ältere und vorerkrankte Menschen, viele Beschäftigte im Gesundheitswesen, aber auch die vielen Menschen, die über viele Monate ihren Beruf gar nicht ausüben durften und massive wirtschaftliche Einbußen hinnehmen musste. All dies sollten wir jetzt nicht vergessen, weshalb auch viele Hilfsprogramme zunächst weiterlaufen müssen. Es wird wohl sehr bald weitere Öffnungsschritte bei den privaten Kontaktregeln, aber auch bei der Kultur, zum Beispiel bei den Kinos, beim Sport oder auch bei den Hochschulen geben müssen, wenn wir zum Beispiel auch nach Dänemark oder in die Schweiz schauen. Und keine Sorge: Wir werden jetzt nicht überdrehen, sondern konsequent und klar in unseren Entscheidungen bleiben.
Ich höre immer wieder Aussagen, nach denen der Pandemieverlauf in Schleswig-Holstein ja quasi Zufall sei: Die geographische Lage, die Mentalität der Menschen und die steife Brise seien angeblich entscheidend gewesen. Ich bin mit Blick auf die deutschlandweite Entwicklung überzeugt davon, dass dies auch eine gewisse Rolle gespielt haben mag, aber dass die Entscheidungen unserer Koalition nichts mit diesem Erfolg zu tun haben, glaube ich nun wirklich nicht. Entscheidend war im Rückblick wohl vor allem, dass wir immer schnell und konsequent reagiert und auf die Rechtssicherheit und Akzeptanz gesetzt haben: im letzten Frühjahr zum Beispiel, aber auch immer wieder bei Hotspots, weil es bei einer solchen Infektionskrankheit eben bestimmte Kipppunkte gibt, wo es dann im Zweifel zu spät ist. Es war und bleibt auch wichtig, sich mit einem breit aufgestellten Expertenteam zu beraten und nicht nur auf einzelne Modellierer zu hören, die sich bei der dritten Welle offenkundig zum Glück massiv geirrt haben. Herr Dr. Stegner wirft uns vor, dass wir im ‚Selbstlob-Modus‘ unterwegs seien. Das halte ich für einen sehr bemerkenswerten Vorwurf von jemandem, der selbst als Oppositionsführer einen Anteil am Erfolg für sich reklamiert. Aber wissen Sie was, Herr Dr. Stegner, ganz Unrecht haben Sie an diesem Punkt nicht: Auch SPD und SSW haben mit ihren Beiträgen hier im Parlament eine wichtige Rolle eingenommen.
Kommen wir zu den Kindern und Jugendlichen. Die Tests sind natürlich eine Zumutung, aber sie werden noch eine Zeitlang notwendig sein und sie tragen stark dazu bei, dass die Situation im Griff ist. Es ist gut, dass es jetzt die Bildungs- und Sozialmilliarde gibt; das ist wichtig für die Kinder und Jugendlichen. Das kann aber nur ein erster Schritt sein, um Defizite aufzuholen. Wir sehen den Bund da ganz besonders in der Pflicht, der sehr auf Schulschließungen gedrängt hat. Es ist auch in Schleswig-Holstein in erheblichem Umfang Schulunterricht ausgefallen, dies aufzuholen, wird wohl noch Jahre dauern. Und auch die Entwicklungsdefizite im frühkindlichen Bereich sind teilweise erheblich, da muss man sich nichts vormachen.
Eine vernünftige Öffnungsstrategie ist auch wichtig für eine schnelle wirtschaftliche Erholung. Dies gilt besonders für den bei uns so wichtigen Tourismus, der ja auch eine weitere wichtige gesellschaftliche Funktion hat, denn viele Menschen brauchen Abwechslung und Erholung. Unser gemeinsames Milliarden-Paket war richtig. Wir werden uns nicht aus der Krise heraussparen können. Haushaltsdisziplin und klare Schwerpunktsetzung werden aber sehr wichtig sein. Nicht zu investieren, wäre verantwortungslos und würde den notwendigen Aufschwung gefährden. Was den notwendigen Aufschwung ebenfalls gefährden würde, wären neue Steuern. Diese können wir uns eigentlich nur für Google, Amazon, Apple oder Facebook vorstellen, aber nicht für unseren Mittelstand. Wir werden aus den Schulden wieder herauswachsen müssen und ich fürchte, dass dies in diesem Jahrzehnt mit Blick auf die globale Entwicklung und die Demographie in Deutschland schwieriger werden wird als nach der Finanzkrise. Unsere gemeinsame Umschichtung innerhalb des Corona-Pakets ist notwendig und sinnvoll. Davon profitieren vor allem Familien, der ÖPNV und durch die Teststrategie letztlich alle. Die jüngste Steuerschätzung macht Hoffnung, dass es am Ende nicht so schlimm werden wird wie befürchtet und wir den Kreditrahmen nicht ausschöpfen müssen. Die finanzielle Lage bleibt aber so oder so angespannt. Unsere Kommunen kommen durch unsere Maßnahmen finanziell übrigens vergleichsweise gut durch diese Krise. Diese Koalition ist sehr kommunalfreundlich, auch wenn gelegentlich versucht wird, einen anderen Eindruck zu erzeugen. Die Stabilität unserer Kommunen ist aber auch wichtig zur Bewältigung dieser Krise, auch sie müssen investieren, vor allem in den Schulbau, in Kitas und in die Digitalisierung.
Die Weiterentwicklung der Terminvergabe ist richtig. Eine Registrierung ist besser als stundenlang vor dem Rechner zu sitzen. Das Grundproblem wird aber bleiben: Es gibt immer mehr Impfberechtigte, aber es mangelt weiterhin an Impfstoff. Solange dies so ist, wird es Enttäuschungen geben und ein Stück weit auch eine Lotterie bleiben. Technische Probleme müssen natürlich abgestellt werden, aber wenn ich mich bundesweit umschaue, weiß ich nicht, wo alles besser laufen soll. Beim Impfranking wird meines Erachtens zu stark auf die Erstimpfungen geschaut. Die sind natürlich wichtig, aber man muss auch die Zweitimpfungen im Blick haben, wo wir weit vorne sind. Man darf auch nicht vergessen, dass einige Bundesländer Sonderlieferungen vom Bund erhalten haben, während wir uns in der Zusammenarbeit mit Dänemark selbst helfen mussten.
Herr Dr. Stegner hatte beim Impfen zuletzt Niedersachsen als Vorbild für Schleswig-Holstein genannt. Ich halte diese Aussage für sehr gewagt: Niedersachsen ist damit gestartet, dass Impftermine nach Vornamen vergeben wurden und zwar danach, welche Generation dahinter vermutet wurde. Aktuell steht die Landesregierung in Niedersachsen massiv in der Kritik, weil dort die nächsten Wochen kaum Erstimpfungen möglich sein werden, weil man sich jetzt dringend um die Zweitimpfungen kümmern muss. Ich will damit sagen: Das kann kein Vorbild für uns sein. Es ist sinnvoll, unser System weiter zu verbessern, aber Mangelverwaltung bleibt eben auch Mangelverwaltung und dafür trägt die Bundes- und nicht die Landesregierung die Verantwortung.
Wichtig halten auch wir eine gute Zusammenarbeit im Grenzland und mit unseren dänischen Freunden. Es ist schon bemerkenswert, dass wir nach Dänemark fahren können, aber nicht nach Mecklenburg-Vorpommern, das muss sich ändern. Die niedersächsische Landesregierung hat gestern eine peinliche Niederlage vor Gericht kassiert und muss die Landeskinderregel aufheben. Die SPD fordert immer wieder mehr Zusammenarbeit im Norden. Ich würde das auch begrüßen, aber an solche unsinnigen Maßnahmen werden wir uns nicht anpassen. Wir werden unseren Schleswig-Holstein-Weg weitergehen. Und ich würde mich freuen, wenn sich auch die Opposition weiterhin konstruktiv daran beteiligen wird.“
Es gilt das gesprochene Wort!
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19.05.2021
Jan Marcus Rossa zu TOP 18 „Konzept zur Aufarbeitung der kolonialen Geschichte des Landes“
In seiner Rede zu TOP 18 (Konzept zur Aufarbeitung der kolonialen Geschichte des Landes) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:
„Nach der großen Anfrage des SSW und der Debatte im Sommer letzten Jahres zur Kolonialgeschichte Schleswig-Holsteins ist der heutige Antrag naheliegend gewesen und ein Konzept zur Aufarbeitung unserer Kolonialgeschichte wurde von den meisten Fraktionen in diesem Hause für richtig empfunden und eingefordert. Geschichtsaufarbeitung hat gerade in Deutschland eine besondere Bedeutung und es hat sich in unserem Land auch eine besondere Aufarbeitungskultur entwickelt.
Wie schwer taten sich die Deutschen nach dem Ende des NS-Schreckensregimes mit der Auseinandersetzung und der Bewältigung ihrer Vergangenheit. Erst in den 60er Jahren wurde eine ehrliche und auch schonungslose Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit von der Generation der Nachgeborenen eingefordert und gegen erheblichen Widerstand durchgesetzt. Das war für viele Menschen schmerzhaft, aber auch unbedingt notwendig, damit Deutschland wirklich ein freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat werden konnte. Hier erwies sich Geschichte nicht nur als guter Lehrer, sondern die Deutschen auch als durchaus gute Schüler.
Ich erinnere mich noch daran, wie entsetzt ich als Schüler war, als im Januar 1981 der sogenannte ‚Nachfolger Hitlers‘ Karl Dönitz in Aumühle, ein Nachbarort meiner Heimatstadt Schwarzenbek, beerdigt wurde. Ich war fassungslos über den Menschenauflauf, den diese Beerdigung nach sich zog. 5000 Trauergäste sollen teilgenommen haben. Etwa 100 sollen ihr Ritterkreuz getragen haben. Die Trauergäste sollen die erste Strophe des Deutschlandliedes gesungen haben und es sollen Bundeswehrsoldaten in Uniform trotz eines entsprechenden Verbots teilgenommen haben. Es war für mich und meine Mitschüler zum Fürchten, denn dieses Begräbnis gestattete einen unverstellten Blick in die grässliche Fratze unserer braunen Vergangenheit und machte klar, wie unverbesserlich und unbelehrbar viele Täter auch mehr als 30 Jahre nach dem Ende des Krieges waren. Das war ein eindeutiger Beleg dafür, wie wichtig es ist, offensiv mit der eigenen Vergangenheit, mit der Geschichte des eigenen Volkes umzugehen und Geschehnisse der Vergangenheit einzuordnen.
Und es gilt, immer wieder dieselbe Frage zu stellen: Wie war es möglich? Dabei geht es nicht in erster Linie um eine nachträglich festzustellende Schuldfrage, sondern um die Auseinandersetzung mit historischen Ereignissen, um einen möglichen Perspektivwechsel. Sinnvoll und erkenntnisreich ist eine solche Aufarbeitung nur, wenn dabei das Handeln der historischen Gestalten in den richtigen historischen Kontext gestellt wird. Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wie die Vernichtung der Hereros, können nicht gerechtfertigt werden. Sie waren damals Unrecht und sind es bis heute. Aber wenn wir unsere Kolonialgeschichte betrachten und bewerten wollen, müssen wir immer auch die damaligen Lebensverhältnisse, die gesellschaftlichen und politischen Umstände berücksichtigen und in unsere Bewertung einbeziehen. Ich möchte mit einem Zitat unseres ehemaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker schließen: ‚Wir lernen aus der Geschichte nicht, was wir tun sollen. Aber wir können aus ihr lernen, was wir bedenken müssen. Das ist unendlich wichtig.‘ Und diesem Ziel soll auch die Aufarbeitung der Kolonialgeschichte dienen.“
Es gilt das gesprochene Wort!
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19.05.2021
Dennys Bornhöft zu TOP 12+33 „Auflösung der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein“
In seiner Rede zu TOP 12+33 (Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Auflösung der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein – Erste Lesung – und Beiträge für die Pflegeberufekammer übernehmen) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:
„Beginnen möchte ich mit einer Danksagung. Mein Dank geht vor allem an die ehrenamtlichen Mitglieder der Kammergremien, die ihre Freizeit damit verbracht haben, sich Gedanken über die Weiterentwicklung des Berufsstandes zu machen. Mein Dank gilt auch den Mitarbeitern bei der Umsetzung des gesetzlichen Auftrages. Danken möchte ich ebenso jenen, die das Unbehagen in der Pflege kanalisiert und basisdemokratisch organisiert haben und ebenfalls einen Großteil ihrer Freizeit für friedlichen und kreativen Protest verwandt haben und zu einer Graswurzelbewegung wurden.
Ich möchte auf die Historie eingehen, die zeigt, dass schon zu Beginn der Kammer nachhaltige politische Fehler gemacht wurden. Die damalige SPD-geführte Landesregierung hat sich Ende 2012 auf den Weg gemacht, eine Pflegekammer zu gründen. Diese Körperschaft des öffentlichen Rechts mit hoheitlichen Befugnissen hatte das Ziel, eine ‚starke Stimme‘ für die Pflege zu sein und den Berufsstand fortzuentwickeln. Das sind eherne und auch richtige Ziele. Ob eine Berufskammer, die sonst eher für überwiegend freiberufliche Professionen als Aufsicht geschaffen wurde, dafür das richtige Instrument ist, ist die große Frage. 2013 führte SPD-Ministerin Kristin Alheit eine Umfrage bei 1.170 examinierten Pflegekräften durch. Schon hier gab es Berichte über Unmut der Pflegenden sowie über die Art und Weise der Auswahl zur Teilnahme. Das Ergebnis fiel denkbar knapp aus. Auf die Frage, ‚Wie bewerten Sie die Errichtung einer Pflegekammer?‘ antworteten 51 Prozent mit ‚finde ich gut‘. Wer jedoch in die Unterfragen schaute, stellte schnell fest, dass bei den vermeintlichen Befürwortern auch einige angegeben haben, dass sie eine Beitragspflicht ablehnen. Damit hätte es für eine Kammer, deren Wesen die Pflichtmitgliedschaft und der auskömmliche Pflichtbeitrag qua Gesetz ist, schon hier keine Mehrheit gegeben. Nichtsdestotrotz hat die damalige Landesregierung 2015 mit der Errichtung der Kammer durch Gesetz begonnen, deren Gründungsprozess zu Beginn 2018 abgeschlossen wurde.
Von da an wurden die Proteste der Pflegenden von Monat zu Monat größer, sie formierten sich in den sozialen Medien als auch auf der Straße. Ebenso wurde der Unmut größer, da die ‚starke Stimme‘ nicht als Vertretung der Berufsinteressen der Pflegekräfte empfunden wurde. Dieser dauerhafte Protest, der 2019 mit fast 1.000 Personen vor dem Landtag und tausenden Unterschriften einen seiner Höhepunkte erreichte, war nicht ohne Wirkung. Demonstrationen gab es bis zum Corona-Lockdown fast wöchentlich im ganzen Land verteilt. Die ‚starke Stimme‘ wurde so zum großen Störfaktor der Pflegekräfte und brachte sogar mehr Mobilisierung als bei der Verhandlung über Arbeitsbedingungen oder Gehälter. Dass tausende Pflegekräfte ihren Erholungsurlaub damit verbringen, gegen die Körperschaft, die prinzipiell für die Vertretung ihrer Interessen geschaffen wurde, immer wieder auf die Straße zu gehen, konnte die Landespolitik nicht nur zur Kenntnis nehmen. Eine Interessensvertretung kann nur funktionieren, wenn sie die Mehrheit der Mitglieder auch hinter sich weiß. Durch die gesetzliche Pflichtmitgliedschaft war eine Abstimmung mit Füßen nur durch das Ausscheiden aus dem Beruf in Schleswig-Holstein möglich – beim Fachkräftemangel ein eher bedrohliches Szenario.
Uns Freien Demokraten war es wichtig, dass nicht nur 1.170 auserlesene Pflegende sich entscheiden konnten, sondern alle. Die Pflege muss selbst entscheiden, ob der Landesgesetzgeber ihnen eine Kammer mit Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeitrag auferlegt, um dann mit dieser Körperschaft ö.R. den Berufsstand zu stärken. Wie gesagt, eine Interessenvertretung, die nicht genug Rückhalt der Mitglieder hat, kann nicht funktionieren. Die Kammer hat vom Land drei Millionen Euro nachträgliche Anschubfinanzierung bekommen und hat den Auftrag erhalten, eine Vollbefragung durchzuführen. Bei 75 Prozent Wahlbeteiligung haben fast 92 Prozent für die Auflösung gestimmt. Das Ergebnis war so eindeutig, dass der Landesgesetzgeber diesen Auftrag von rund 16.000 examinierten Kräften umzusetzen hat. Die Pflegeberufekammer wird somit noch in 2021 aufgelöst.
Ich wünsche mir und werde auch gerne daran mitarbeiten, dass die Pflegekräfte eine Vertretung finden oder gründen, mit der sie gemeinsam auf die Straße gehen würden und nicht gegen sie. Also eine Vertretung mit großem Rückhalt und möglichst der Kompetenz, an den Arbeitsbedingungen auch wirklich was verändern zu können. Die Form sollte aber nicht von der Politik vorgeben werden, erst recht nicht, wenn die betroffene Berufsgruppe nicht oder zu wenig beteiligt wird. Diese Herangehensweise der Politik, zu wissen glauben, was eine Berufsgruppe für sich braucht, wurde von Beginn an vom Landesgesetzgeber falsch angepackt. Dieses Modell ist – nicht nur in Schleswig-Holstein – gescheitert.“
Es gilt das gesprochene Wort!
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19.05.2021
Dennys Bornhöft zu TOP 14 „Luftrettung auf Inseln und Halligen innovativ weiterentwickeln“
In seiner Rede zu TOP 14 (Luftrettung auf Inseln und Halligen innovativ weiterentwickeln) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:
„Während in den vergangenen Wochen Hagel, Wind und Dauerregen kurzzeitig das Wetter übernommen haben, scheint hoffentlich bald häufiger die Sonne. Für den Rettungsdienst auf dem Festland spielt das Wetter weitgehend keine Rolle, denn er kann bei Regen oder Sturm für angemessene Rettungsdienstleistungen sorgen. Das liegt zum einen an der hervorragenden Qualifikation der Rettungskräfte, aber auch vor allem daran, dass Rettungskräfte auf dem Land eher selten auf Hubschrauber zurückgreifen müssen, was wiederum auf den Inseln und Halligen der Regelfall ist. Diesen Hubschraubern ist es bei schlechtem Wetter, insbesondere bei Nebel, nicht möglich, zu starten oder zu landen, sowohl aus technischen, aber auch aus rechtlichen Gründen. Im Kampf um jede Sekunde ist das jedoch eine verheerende Situation. Und so braucht es eine innovative und zukunftsfähige Lösung, um die Rettungswege für die Hubschrauber auf den Inseln und Halligen unabhängig vom Wetter einfacher und sicherer zu gestalten und Menschenleben zu retten.
Als FDP-Fraktion und Jamaika-Koalition freuen wir uns sehr, dass wir einen Schritt in Richtung des ‚Point in Space‘-Systems in Schleswig-Holstein ermöglichen. Insbesondere freut mich, dass wir ein konkretes Umsetzungskonzept erarbeiten und dies im Sozialausschuss besprechen werden. Im besten Fall wird dieses Konzept auch auf Regionen außerhalb von Schleswig-Holstein ausstrahlen, sodass zukünftig mehr Menschen über den Luftweg eine schnelle Rettung erfahren. Die Deutsche Rettungsflugwacht e.V. steht hierfür schon sprichwörtlich in den Startlöchern.
Auch für die ländlich besiedelten Gebiete in unserem Land schafft das ‚Point in Space‘-System einen Zeitvorteil bei der Versorgung und Rettung Menschen und ermöglicht eine entsprechende und wichtige Gesundheitsversorgung in Notfällen. Ein weiterer positiver Nebeneffekt zeigen Erfahrungen aus dem Ausland: So geht mit dem Einsatz des PinS-System eine deutliche Reduktion der Lärmbelastung an den an Landungsplätze angrenzenden Gebieten einher.
Mit einem Blick nach Norwegen oder in die Schweiz zeigt sich, dass das ‚Point in Space‘-System sich bereits seit 2006 bzw. 2011 etabliert und bewährt hat. Für Luftretter bietet dieses System gerade in der Nacht einen entscheidenden und zeitrettenden Vorteil. Denn bei Wolken in einer Höhe von weniger als 400 Meter dürfen Rettungshelikopter nach aktueller deutschen Rechtslage bei Nacht nicht starten. Das ‚Point in Space‘-System kann diese Grenze erhöhen und das ist im Kampf um Menschenleben und um jede Sekunde eine erhebliche Erleichterung. Mit dem System werden vom Helikopter aus fest definierte Punkte angesteuert, die ein sicheres und einfacheres Anfliegen auf das Dach eines Krankenhauses oder auf einen Flugplatz ermöglichen.
Es ist sehr erfreulich, dass die Planungen zur Umsetzung dieses innovativen Verfahrens durch das Land vorangetrieben werden. Wir wollen gemeinsam mit allen Partnern, der Luftrettung, der Deutschen Flugsicherung, den Forschern beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt und selbstverständlich auch den Krankenhäusern, den Luftraum sicherer machen und den Helikoptern ermöglichen, häufiger Menschen zu retten. Der eine oder andere kennt sicherlich auch die gelben Hubschrauber des ADAC, der ebenfalls ein großer Luftretter in Deutschland ist. Auch sie werden sicherlich von diesen Erkenntnissen profitieren.
Wenn es um einen medizinischen Notfall geht, dann sind die Schleswig-Holsteiner und Schleswig-Holsteinerinnen auf den Inseln und auf den Halligen auf die Luftrettung angewiesen. Hierfür bieten Innovationen und neue Ideen mehr Sicherheit. Allein der Rettungshubschrauber ‚Christoph 42‘ am Flugplatz Schachtholm bei Rendsburg startete im Jahr 2020 1.783 Mal. Jedes Menschenleben, das er retten könnte, weil ihm neue technische Systeme ermöglichen, bei schwierigen Wetterlagen oder Sichtverhältnissen aufzusteigen, rechtfertigt die Investitionen, die wir als Jamaika-Koalitionen hier vorantreiben wollen. Wir hoffen, dass die technischen und rechtlichen Regularien dann schnell angepasst werden und möglichst in ganz Deutschland Menschen und auch Hubschrauberbesatzungen noch mehr Sicherheit erhalten.“
Es gilt das gesprochene Wort!
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19.05.2021
Jan Marcus Rossa zu TOP 21 „Erstellung eines Glücksspielsucht-Hilfsplans für Schleswig-Holstein“
In seiner Rede zu TOP 21 (Erstellung eines Glücksspielsucht-Hilfsplans für Schleswig-Holstein) erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:
„Der NDR meldete gestern, am 18. Mai 2021, dass in Schleswig-Holstein die Zahl der Online-Glücksspielsüchtigen in der Corona-Pandemie zugenommen habe und dieser Trend überrascht niemanden. Die Kontaktbeschränkungen, die zum Schutz vor Infektionsrisiken verhängt werden mussten, die zum Teil existentiellen Nöte vieler Menschen durch die Pandemie und ihre Folgewirken dürften ursächlich für diesen Trend gewesen sein. Da sind sich die Experten einig. Ich befürchte aber auch, dass nun die Kritik der SPD am Glücksspielstaatsvertrag, der ja endlich auch das Online-Glücksspiel in Deutschland legalisiert und reguliert, wieder lauter wird. Doch das wäre ein voreiliger Schluss. Im Gegenteil müssen wir froh sein, dass nun auch das Online-Glücksspiel deutschlandweit legal sein und damit unter einer strengen staatlichen Aufsicht stehen wird.
Suchtprävention und Suchthilfen können nur effektiv sein, wenn wir wissen, wo Suchtgefahren lauern und wenn wir individuelle Suchtrisiken beim Spieler selbst frühzeitig erkennen können. Das erfordert aber eine Kanalisierung des Online-Glücksspiels und eine strenge staatliche Kontrolle, die nur beim legalen Glücksspiel gewährleistet ist. Wir sind uns der Risiken des Glücksspiels ja durchaus bewusst und ich verwahre mich gegen den Vorwurf, dass diejenigen, die sich für eine Legalisierung des Online-Glücksspiels eingesetzt haben, nur die Interessen der Anbieter im Blick hätten und nicht die Schutzbedürfnisse der Spielerinnen und Spieler. Das ist nicht richtig. Wir werden Online-Glücksspiel nicht aus unserer Lebenswirklichkeit verbannen können. Trotz des Verbotes war in allen anderen Bundeländern Online-Glücksspiel möglich, dort allerdings unreguliert und unkontrolliert. Die Gefahren der Spielsucht sind aber beim legalen wie beim illegalen Glücksspiel gleichermaßen gegeben. Im legalen Glücksspiel kann der Staat jedoch Gefährdungen einzelner viel früher erkennen und diesen Gefahren mit präventiven und reaktiven Schutzmaßnahmen begegnen.
In Schleswig-Holstein haben wir die Suchtprävention und die Suchthilfe schon in der Vergangenheit ernst genommen. Es kann nicht ernsthaft in Abrede gestellt werden, dass im Zuge der Legalisierung des Online-Glückspiels auch der Spielerschutz im Vergleich zu allen anderen Bundesländern deutlich verbessert wurde. So nutzen wir in Schleswig-Holstein bereits seit Jahren mit dem sogenannten Safeserver ein zentrales Erfassungssystem, um den Spielerinnen- und Spielerschutz zu verbessern und frühzeitig Warnsignale zu erfassen, wenn Hinweise auf eine Spielsucht festgestellt werden. Wir verfügen in Schleswig-Holstein auch über ein enges Netz an Suchtpräventions- und Suchtberatungsstellen, die einschlägige Expertise bei der Online-Glücksspielsucht haben. Und selbstverständlich werden wir uns mit dem Status quo nicht zufrieden geben, sondern den Spielerschutz mit Fachleuten evaluieren und laufend verbessern.
Der SPD-Antrag erweckt den Eindruck, als müssten wir in Schleswig-Holstein bei Null anfangen. Das ist aber gerade nicht der Fall. Und aufgrund der Sonderrolle, die Schleswig-Holstein seit 2012 beim Online-Glücksspiel hatte, haben wir auch einschlägige Erfahrungen und entsprechende Expertise, wie der Suchtgefahr beim Online-Glücksspiel begegnet werden muss. Dass wir uns hier weiterentwickeln können und wollen, ist eine Selbstverständlichkeit. Denn auch hier gilt: Stillstand ist der Anfang von Rückschritt. Wo wir Entwicklungsmöglichkeiten sehen und wie wir die Suchthilfe und -prävention evaluieren wollen, haben wir in unserem Antrag dargestellt. Wir müssen nicht bei Null starten, aber wir müssen uns stetig weiterentwickeln und das wollen wir gemeinsam mit der Landesregierung umsetzen.“
Es gilt das gesprochene Wort!
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19.05.2021
Oliver Kumbartzky zu TOP 22 „Freiwilliger Lieferverzicht als Kriseninstrument in der EU verankern“
In seiner Rede zu TOP 22 (Freiwilliger Lieferverzicht als Kriseninstrument in der EU verankern) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:
„Nie zuvor in der bundesdeutschen Geschichte gab es Lebensmittel in einer so hohen Qualität und Vielfalt zu erwerben wie heute. Aber gleichzeitig sind die Ausgaben für Lebensmittel historisch niedrig. Gerade einmal rund zehn Prozent des durchschnittlichen Einkommens geben die Deutschen für Nahrungsmittel aus. Parallel zu dieser Entwicklung hat sich die Anzahl der landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebe drastisch reduziert. Und obwohl rein rechnerisch jeder Landwirt mittlerweile 140 Menschen in Deutschland ernährt, ist das durchschnittliche Einkommen in der Landwirtschaft nicht signifikant gestiegen. Hinzu kommt, dass viele Landwirte durch die steigenden Erwartungen einer saturierten Gesellschaft immer stärker unter Druck gesetzt werden.
Immer häufiger ist dabei zu beobachten, dass die Politik – aktuell die Bundesregierung – diese Stimmungslage gerne aufnimmt, um zusätzliche Auflagen und Verbote umzusetzen. Beispiele sind hier das Insektenschutzpaket oder die Düngeverordnung. Zur Beschwichtigung eines zurecht aufgebrachten Berufsstandes sah man sich in Berlin dann gezwungen, kurzerhand Hilfsgelder wie die sogenannte Bauernmilliarde in Aussicht zu stellen. Im vermeintlich ruhiggestellten Berufsstand folgt spätestens die Ernüchterung, wenn die Auflagen für die Inanspruchnahme der Hilfsgelder bekannt werden.
Den Landwirtinnen und Landwirten im Land geht es um etwas anderes, nämlich um faire Wettbewerbsbedingungen. Darüber hinaus benötigen sie die richtigen Instrumente, um sich gegen schwankende Preise eigenständig abzusichern. So würde es zum Beispiel helfen, wenn die Ansparung einer liquiditätswirksamen Risikoausgleichsrücklage in der Land- und Forstwirtschaft steuerfrei ermöglicht werden würde, um die Eigenvorsorge der Betriebe hinsichtlich volatiler Preise anzuregen. Aber das ist nur ein Baustein. Wenn wir langfristig denken und handeln, ist klar, dass unsere Landwirte nur von verbesserten Einkommen profitieren, wenn die Politik für ein Level-Playing-Field in sämtlichen Rechtsbereichen der Lebensmittelerzeugung sorgt. Im Idealfall gar mit einheitlichen Regelungen auf europäischer Ebene. Konkret zum Milchmarkt: Hier ist vor einigen Jahren zwar eine Mengensteuerung, sprich die Milchquote, aufgegeben worden. Aber es wurde daraufhin eben auch nur ein sehr unvollkommener Wettbewerbsmechanismus eingeführt.
Und da sind wir bei der Andienungs- und Abnahmepflicht. Ein Landwirt ist in der Regel daran gehalten, seine gesamte Milchmenge vollständig und unabhängig von der Marktsituation einer Molkerei anzubieten. Und diese Molkerei muss alles annehmen. Anschließend verhandelt diese mit dem Lebensmitteleinzelhandel (LEH) über den Preis nach der Weiterverarbeitung. Der Landwirt weiß also zu dem Zeitpunkt, zu dem er die Milch an die Molkerei abgibt, gar nicht, wie hoch sein Milchgeld ist. Nachdem LEH und Molkerei dann ihre jeweiligen Kosten abgezogen haben, bekommt der Landwirt das, was übrig bleibt. Hier sieht man doch auf den ersten Blick, dass der Erzeuger eine sehr schwache Position hat und quasi das erhält, was übrig bleibt. Deswegen könnte die Anwendung des Artikels 148 der Gemeinsamen EU-Marktorganisation Sinn machen. Der Artikel ermöglicht seit 2018, verbindliche, schriftliche Lieferverträge – also ein Recht auf einen Vertrag, der unter anderem Preis und Menge regelt – festzuschreiben. Genossenschaften wären übrigens davon befreit, sofern deren Statuten diese Punkte bereits regeln. Mit einer Anwendung des Artikels 148 würde den milcherzeugenden Betrieben Verlässlichkeit hinsichtlich der Milchvermarktung geboten und die Milchpreisabsicherung seitens der verarbeitenden Unternehmen angereizt werden. Des Weiteren könnte mit der vertraglichen Erzeugung eine Produktion am Markt vorbei weitgehend ausgeschlossen werden.
Ein weiterer Ansatz ist der in unserem Antrag genannte freiwillige Lieferverzicht, wobei wir uns hier klar für eine absolute Freiwilligkeit und gegen eine Quote light und gegen ein Bonus-Malus-System aussprechen. Was ist darüber hinaus noch zu tun? Das Bundeskartellamt ist personell und kompetenzseitig zu stärken, um der Entstehung marktbeherrschender Stellungen frühzeitig entgegen zu wirken. Ich erinnere an dieser Stelle an Sigmar Gabriel, der sich 2016 als Wirtschaftsminister über die Empfehlung des Bundeskartellamts hinweggesetzt hat und die Fusion von Kaisers-Tengelmann und Edeka durchgewinkt hat. So etwas darf sich nicht wiederholen.
Entscheidend ist eben auch die tatsächliche Verhandlungsmacht der Erzeuger und ihrer Vermarktungsorganisationen gegenüber ihren Abnehmern. Auch diese gilt es zu stärken. Die kartellrechtlichen Möglichkeiten zur Bündelung auf Erzeugerebene auf alle von Landwirten getragenen Vermarktungs- und Verarbeitungsorganisationen sollten daher erweitert werden. Und auch auf Europaebene besteht Handlungsbedarf. Die Harmonisierung der Nutztierhaltungsstandards ist endlich mal zum Abschluss zu bringen. Außerdem bedarf es unverzüglich auf europäischer Ebene eines Konzeptes für die Einführung eines bindenden, mehrstufigen Tierwohl- und Herkunftskennzeichens für alle tierischen Erzeugnisse über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg.
Zusammenfassend gesagt: Die Tatsache, dass ein Milchbauer zum Zeitpunkt, an dem seine Milch abgeholt wird, nicht weiß, welchen Preis er für einen Liter bekommt, sondern das erst einige Tage später per Bescheid erfährt, ließe sich ändern. Außerdem brauchen wir für schwere Krisen freiwillige Instrumente. Und: Das Ungleichgewicht der Marktkräfte zwischen Erzeugern auf der einen Seite und dem LEH auf der anderen Seite muss behoben werden.“
Es gilt das gesprochene Wort!
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20.05.2021
Anita Klahn zu TOP 23 „Pakt für mehr Schulsozialarbeit“
In ihrer Rede zu TOP 23 (Pakt für mehr Schulsozialarbeit) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:
„Durch fallende Infektionszahlen und fortschreitende Impfungen kommen wir langsam aber sicher in einen Bereich, wo wir allen Schülerinnen und Schülern wieder Präsenzunterricht in der Schule anbieten können. Das bedeutet aber leider nicht, dass wir nun einfach auf den Regelbetrieb zusteuern. Masken, Tests und Impfungen werden uns auch im Schulbetrieb leider noch weit in das nächste Schuljahr begleiten. Schülerinnen und Schüler werden auch weiterhin mit Hygieneregeln konfrontiert sein.
Daher ist es umso wichtiger, dass wir klären, wie wir den Folgen des letzten Jahres begegnen wollen, wie wir weitere Folgen vermeiden können. Auch wenn wir heute noch nicht genau wissen, welche konkreten Auswirkungen wir bei den Lernrückständen und Entwicklungsverzögerungen bei den Schülerinnen und Schülern am Ende der Pandemie wirklich festgestellt werden. Aber viele Untersuchungen deuten heute bereits darauf hin, dass wir es hier flächendeckend mit gravierenden Auswirkungen über alle Jahrgänge hinweg zu tun haben werden.
Insofern ist es natürlich begrüßenswert, wenn der Bund mit seinem ‚Aktionsprogramm Aufholen‘ zwei Milliarden Euro bereitstellt, damit in den Ländern unterstützende Maßnahmen ergriffen werden können. Ich sage aber vorweg: Mit einmalig 200 Euro pro Kind wird es nicht getan sein. Ich erwarte, dass der Bund hier seiner Verantwortung gerecht wird und mittelfristig weitere Mittel in Aussicht stellt.
Die sogenannte Lernmilliarde muss mit Landesmitteln kofinanziert werden, die Sozialmilliarde nur bedingt. Das wird ein finanzieller Kraftakt für Schleswig-Holstein werden. Aber wir können damit zusätzlich zu den bereits laufenden Maßnahmen wie dem Vertretungsfonds, dem Lernchancen.SH-Programm, zusätzlichen Planstellen und Fortbildungsangeboten für Lehrkräfte zum Aufbau von digital gestützten Unterrichtsangeboten nun eine Reihe von weiteren Maßnahmen im kommenden Schuljahr einführen. Wir wollen zügig einen Aufholprozess in Gang setzen, damit die Schülerinnen und Schüler die fachlichen Lücken schließen können und gleichzeitig bei sozial-emotionalen Belastungen wirksame Unterstützung erfahren. Die Maßnahmen müssen aus liberaler Sicht so konzipiert sein, dass individuelle Lösungen möglich sind, das Fördern und Fordern gleichermaßen im Fokus stehen.
Auch wenn wir grundsätzlich der Meinung sind, dass es Aufgabe der Schule mit ihren Lehrkräften ist, dafür Sorge zu tragen, dass jedes Kind sein Lernziel erreicht, so sehen und erkennen wir die Belastungsgrenzen der Lehrkräfte in der Pandemie. Weitere FSJ-Stellen tragen zu einem Teil zur Entlastung bei. Denn eines ist auch klar: Für jede weitere Lernstunde oder jedes Zusatzangebot, nicht nur in den Ferien, brauchen wir Fachkräfte, die schon ohne Corona und ohne Krise die Schulen vor große Probleme gestellt haben. Insofern ist es gut, wenn wir auch private Anbieter einbinden.
Nun fordert die SPD mit dem vorliegenden Antrag ja einen Pakt für die Schulsozialarbeit. Und ich will nicht verhehlen, dass ich durchaus Sympathie dafür habe. Aber bevor wir die Schulsozialarbeit ausweiten, müssen wir definieren, was wir von Schulsozialarbeit erwarten. Wir brauchen mittelfristig ein fachliches Profil, was Schulsozialarbeit leisten und was sie in Abgrenzung zu anderen Systemen nicht leisten soll. Erst dann können wir in einem zweiten Schritt über personelle, sachliche und räumliche Ressourcen entscheiden, um gute Schulsozialarbeit für unsere Schulen bereitzustellen.
Als Freie Demokratin bin ich der Meinung, dass es alle Beteiligten und Betroffenen verdient haben, unabhängig von Corona, dass wir die Schulsozialarbeit ein Stück weit professionalisieren und wertschätzen und damit auch Finanzierungsverantwortung klarer gestalten. Diese Ansprüche formulieren wir in unserem Alternativantrag und werden den SPD –Antrag daher ablehnen.“
Es gilt das gesprochene Wort!
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20.05.2021
Dennys Bornhöft zu TOP 16 „Wildtierimporte regulieren“
In seiner Rede zu TOP 16 (Wildtierimporte regulieren – Wilderei, Wildfänge und Artensterben wirksam bekämpfen) erklärt der tierschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:
„Gesundheitsschutz – die Bedeutung dieses gut bekannten Wortes hat sich im vergangenen Jahr in den Köpfen einer ganzen Gesellschaft verankert. Einen bestmöglichen Gesundheitsschutz zu gewährleisten ist und bleibt eine zentrale Aufgabe des Staates. Weniger bekannt war bis zu Corona-Pandemie der Begriff ‚Zoonose‘, also Krankheiten, die sich von Mensch zu Tier und andersherum von Tier zu Menschen übertragen. Dabei kennen und leben wir mit Zoonosen schon lange: BSE, HIV, die Vogelgrippe in den 90ern, das SARS-Virus in 2003. Sars-Cov2 ist vermutlich über die Fledermaus auf die Menschheit übergesprungen, fallabschließend weiß man es noch nicht.
Der Mensch lebt seit vielen Jahrhunderten weitestgehend problemlos mit Tieren, hauptsächlich Nutztieren zusammen. Übertragungen von Erregern sind bekannt und wir haben zunehmend gelernt, damit umzugehen. Wir haben Lösungen gefunden, die Gefahr dieser Erkrankungen einzudämmen und den Schaden für den Menschen möglichst gering zu halten. Zum Beispiel, indem Lebensmittel vor dem Verzehr geprüft werden oder durch Impfungen. In den letzten Jahrzehnten hat sich der Mensch aber zunehmend in Bereiche wild lebender Tiere ausgebreitet. So kommen wir Krankheitserregern, die sonst nur wenige Chancen hätten, aus ihren ursprünglichen Verbreitungsgebieten herauszukommen, immer näher. Forscher betonen aber auch, dass die Risiken der Übertragung einer Zoonose von unseren Heim- und Nutztieren auf uns Menschen ebenfalls gegeben sind. Die FDP-Bundestagsfraktion hat nicht zuletzt deswegen in einem Antrag auch die Schaffung wirksamer Maßnahmen zur Aufklärung der Bevölkerung über Übertragungswege von Zoonosen und vorbeugende Hygiene bei der Tierhaltung, insbesondere auch von Exoten und Wildtieren gefordert.
Jetzt gibt es aber Personengruppen, wie zum Beispiel radikale Aktivisten von PETA, die die Pandemie und die Angst der Bevölkerung nutzen, um den Menschen wieder alte Forderungen unterzujubeln. Die Angst der Menschen vor einer weiteren Pandemie, um hierüber das Halten von Wildtieren zu verbieten. Das ist an Unverfrorenheit nicht zu überbieten. Dagegen stellen wir Freie Demokraten uns ganz klar.
Erstens ist die Corona-Pandemie über den Menschen nach Deutschland gekommen und nicht über eine Schildkröte oder einen Zierfisch. Hier muss zwischen zwei Themen differenziert werden: Wildtierimporte auf der einen und Zoonosen auf der anderen Seite. Zweitens ist ‚Wildtier‘ ein weitreichender Begriff, da hierbei nicht nur Giraffe, Löwe oder Delfin gemeint sind. Wildtiere sind alle Tiere, die nicht als Nutztier dienen oder domestiziert sind – in Abgrenzung zu Hund und Katze. Dadurch fallen prinzipiell auch viele Fische, Amphibien, Reptilien, Insekten, Arachnoiden, Vögel und Kleinsäugetiere unter diesen Begriff. Primär sollte das vorliegende Ansinnen den Artenschutz im Blick haben und somit den Fokus auf die Modalitäten von Importen legen. Wildfänge sind in der Regel abzulehnen und Tiere aus Nachzucht zu bevorzugen. Als Aquarianer und ehemaliger Mitarbeiter einer Zoofachhandlung weiß ich aber, dass es z.B. Zierfischarten gibt, deren Populationen normalerweise regelmäßig wegen Austrocknung der Gewässer versterben, die zuvor aber abgefischt und verkauft werden und den Menschen vor Ort ein Einkommen sichern. Dieses Einkommen wiederum verhindert, dass das Land an Unternehmen verkauft wird, die daraus Nutzflächen machen Mit diesem kleinen, speziellen Beispiel möchte ich nur untermauern, dass Importe kein reines schwarz/weiß Thema sind.
Nationale Alleingänge wiederum machen innerhalb der Europäischen Union wenig Sinn. Deswegen ist auf die EU-Verordnung Nr. 338/97 zum internationalen Handel mit gefährdeten Arten einzuwirken. Die Forderung, europäisch zu denken, wiederholen wir Liberale ja an vielen Stellen bei den unterschiedlichsten Themen, aber dadurch wird die Forderung nach europäischen Lösungen nicht weniger korrekt. Wie auch bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie gibt Schleswig-Holstein der Bundesregierung auch bei diesem Themenkomplex gerne Nachhilfe. Der hier vorliegende Antrag macht dezidierte Vorschläge, das Handeln von Wildtieren in Deutschland transparent zu machen und den Vollzug effektiv durchzusetzen. Er unterscheidet dabei zwischen illegalen Wildfängen und dem Import von Tieren, die aus in Nachzuchten stammen. Er berücksichtigt Tierbörsen im Internet, wo sich im
Digitalzeitalter ein Großteil der Verkäufer und Käufer treffen. Und er nimmt auch das Thema Haltung mit auf. Zudem enthält er auch eine europäische Perspektive, wo das Thema verankert sein muss, um effektiv umgesetzt zu werden. Es hilft uns nicht, wenn Wildtiere am Ende über einen Zwischenstopp in Polen oder Rumänien nach Deutschland kommen.
Lassen Sie mich das hier abschließend noch einmal ganz deutlich sagen: Was wir nicht wollen, ist, den ordnungsgemäßen Handel einzuschränken und generelle Importverbote zu verhängen, die letztlich dazu führen, dass Handel illegal betrieben wird. Die Möglichkeiten des Internets inklusive des Darknets sind mannigfaltig. Wir verhindern damit nicht, dass Menschen sich ein Wildtier anschaffen, sie führen letztlich nur dazu, dass die tier- und artenschutzrechtlichen Kontrollmöglichkeiten dadurch deutlich erschwert werden.“
Es gilt das gesprochene Wort!
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20.05.2021
Anita Klahn zu TOP 25 „Erasmus+ ab 2021“
In ihrer Rede zu TOP 25 (Erasmus+ ab 2021: Eine zukunftsorientierte Programmausgestaltung während und nach der Pandemie ermöglichen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:
„Erasmus+ als Austausch- und Bildungsprogramm der Europäischen Union erfreut sich zunehmender Beliebtheit bei jungen Studierenden, bei Auszubildenden oder Jugendlichen in Freiwilligendiensten. Die finanzielle Unterstützung durch das Programm ermöglicht vielen jungen Menschen einen für ihre berufliche, aber auch persönliche Entwicklung wertvollen Auslandsaufenthalt.
In unserer heutigen Arbeitswelt werden Sprachkenntnisse über die Muttersprache hinausgehend immer wichtiger. Aber auch die Erfahrung, in einem anderen Kulturkreis leben und arbeiten zu können, ist prägend. Darüber hinaus ist erwiesen, dass Mehrsprachigkeit auch hilfreich für andere Lernbereiche ist. Aus diesem Grund werden wir uns auch verstärkt für den bilingualen Unterricht einsetzen, um so früh wie möglich die interkulturelle Kompetenz zu steigern und so von den Vorteilen der Mehrsprachigkeit zu profitieren.
Durch die Pandemie mussten leider viele geplante Veranstaltungen abgesagt werden. Manch einer stand vor der schwierigen persönlichen Entscheidung, den geplanten Auslandsaufenthalt aufgrund von Reisewarnungen zu verschieben oder sogar ganz absagen zu müssen. Uns Freien Demokraten ist es wichtig, dass diese wertvollen Austausch- und Bildungsprogramme auch im Rahmen der pandemiebedingten Einschränkungen angeboten werden. Ebenso wird es wichtig sein, Großbritannien nach dem Austritt aus der EU als Programmland weiter einzubinden, um so den Austausch miteinander zu erhalten. Die Möglichkeit, in digitalen Formaten teilzunehmen und, sobald es die Inzidenzzahlen, der Pandemieverlauf oder Impfungen es zulassen, physisch mobil zu sein, begrüßen wir. Die hierfür getroffenen finanziellen Unterstützungen sind für die jungen Menschen eine große Entlastung. Es ist für uns dabei selbstverständlich, dass die von der Europäischen Kommission formulierten Leitthemen angewendet werden – unabhängig von der Pandemie.
Erasmus+ ist mehr als nur ein Austauschprogramm. Es trägt auch zum Verständnis von Europa bei. Den Gründungsvätern der EU ist klar gewesen, dass die wirtschaftliche Liberalisierung und der Zusammenhalt in Europa nur dann erfolgreich sein würden, wenn die Bürgerinnen und Bürger grenzüberschreitend leben und arbeiten könnten. Und wir in Deutschland haben in besonderer Weise davon profitiert: Die Aussöhnung zwischen Deutschland und Frankreich nach zwei Weltkriegen über den organisierten Austausch und das gemeinsame Verständnis, hat wesentlich dazu beigetragen, dass die beiden Länder zur friedlichen Zusammenarbeit gefunden haben –und so überhaupt erst zum ‚Motor‘ der EU werden konnten.
Erasmus+ muss aber noch mehr leisten als gegenseitiges Verständnis: Wir brauchen insgesamt eine verbesserte Durchlässigkeit. Denn auch wenn sich inzwischen jeder EU-Bürger aussuchen kann, in welchem Mitgliedsland man leben (Personenfreizügigkeit) beziehungsweise arbeiten (Arbeitnehmerfreizügigkeit) möchte, haben viele, vor allem Facharbeiter und Hochqualifizierte, in der Praxis noch immer große Probleme, sich in einem anderen EU-Mitgliedsland als ihrer Heimat einen Job zu suchen.
Immer noch sind Abschlüsse aus unterschiedlichen europäischen Staaten einander nicht gleichgestellt, so dass qualifizierte Bewerber aus dem Ausland das Nachsehen haben. Deutschland hat in den letzten Jahren deutlich einen Fachkräftebedarf in vielen Branchen entwickelt. Weltweit werden insbesondere in den technischen Berufen gut qualifizierte Menschen gesucht. Für junge Menschen eigentlich gute Perspektiven. Geben wir ihnen die Chance mit Programmen wie Erasmus+ Europa zu entdecken, Sprache und Menschen kennenzulernen und darauf ihre berufliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit aufzubauen.“
Rede zu Protokoll gegeben!
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20.05.2021
Annabell Krämer zu TOP 31 „Gender Budgeting“
In ihrer Rede zu TOP 31 (Gender Budgeting – Kriterien bei der Umsetzung der EU-) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
„Als Liberale habe ich es nicht nötig, ein Bekenntnis zur Gleichberechtigung von Mann und Frau abzugeben oder ein flammendes Plädoyer gegen Geschlechterdiskriminierung zu halten. Diese Ziele und Werte sind für uns Freie Demokraten eine Selbstverständlichkeit und ganz nebenbei auch Verfassungsauftrag. Frauen und Mädchen sind heute ein selbstbewusster und gleichberechtigter Teil unserer Gesellschaft und mittlerweile auch in führenden Positionen in Politik und Wirtschaft vertreten. Natürlich bleibt gerade in islamisch dominierten Kulturen oft noch eine Menge zu tun, um der Selbstbestimmung und Gleichberechtigung der Frau zum Durchbruch zu verhelfen. Hier müssen wir etwas tun.
Die SPD meint nun in ihrem Antrag, dass Gender-Budgeting-Kriterien bei der Umsetzung der EU-Förderprogramme im Land stärker berücksichtigt werden müssen. Was bedeutet eigentlich ‚Gender Budgeting‘? Hierbei handelt es sich um die systematische Prüfung aller Einnahmen und Ausgaben auf die ökonomischen Effekte für Frauen und Männer. Wenn beispielsweise ein Fußballplatz errichtet wird, so dient diese Investition vermeintlich überwiegend Männern und ist entsprechend zu bilanzieren. Es müsste dann zum Ausgleich nach einer Investition gesucht werden, die überwiegend Frauen zugutekommt, um die Geschlechtergerechtigkeit der Ausgaben zu wahren. Und für uns Frauen soll es dann etwa Yoga-Schulen geben? Was für eine stereotype Einstellung! Ganz ehrlich: Eine Prüfung und Einteilung von Ausgaben primär nach gleichstellungsfördernd oder gleichstellungsgefährdend ist nicht sinnvoll.
Haushaltspolitische Entscheidungen sind das Ergebnis einer komplexen Abwägung unterschiedlicher Ziele und Bedarfe bei knappen finanziellen Ressourcen. Viele Überlegungen spielen dabei eine Rolle. Warum sollten wir diese Entscheidungen einseitig einer Genderkontrolle unterziehen? Ist die Förderung eines Fußballplatzes automatisch frauenfeindlich? Sollten wir uns nicht freuen, wenn vermehrt auch Frauen kicken und nicht dem Geschlechterstereotyp zufolge Ballett tanzen? Warum unterziehen wir Ausgaben dann nicht auch einem Demographietest, damit Generationengerechtigkeit gewährleistet ist oder prüfen jede Ausgabe auf andere mögliche Diskriminierungen? Sie sehen, die Politik verheddert sich schnell, wenn sie versucht, Budgetentscheidungen in ein bürokratisches Raster zu zwängen, um vermeintliche Ungerechtigkeiten aufzuspüren und abzustellen. Um im Bild zu bleiben: Niemand fördert Fußballplätze, um Frauen zu schaden, sondern um der Bevölkerung eine bedarfsgerechte sportliche Infrastruktur anzubieten.
Davon abgesehen fußt der SPD-Antrag auf einer falschen Wahrnehmung. Es ist keineswegs so, dass die Vorgaben für eine gleichstellungsorientierte Umsetzung der EU-Programme in Schleswig-Holstein unzureichend erfüllt werden, wie es in der Begründung heißt. Die EU-Kommission hat ‚Gender Mainstreaming‘ als ein Querschnittsziel ihrer Förderpolitik definiert. Die Querschnittsziele werden durch entsprechende Bewertungen aller Projekte, Sachberichte, jährliche Durchführungsberichte und begleitende Evaluierungen umgesetzt bzw. deren Einhaltung überwacht. Die EU-Kommission hat für die laufende Förderperiode in Schleswig-Holstein eine mehr als ausreichende Verfolgung der Querschnittsziele und somit auch der Gleichberechtigung attestiert. Der Landesrechnungshof tadelte in seinen Bemerkungen 2020 sogar das schlechte Nutzen-Kosten-Verhältnis dieser Bemühungen im EFRE-Programm wie folgt: ‚Um die voraussichtlichen Auswirkungen jedes Förderprojekts auf die Querschnittsziele zu ermitteln, wurde ein verwaltungsaufwendiges 9-seitiges Abfrageverfahren eingeführt. Dieses band Ressourcen bei Zuwendungsempfängern und Dienstleistern, ohne dass auch nur ein Projekt aufgrund der vorgenommenen Bewertungen nicht gefördert wurde. Bei den Dienstleistern wurden für das Verfahren 2 Vollzeitstellen neu geschaffen.‘
Die überbordende Bürokratie ist ohnehin schon ein großes Problem bei den EU-Förderprogrammen. Anstatt durch zweifelhaftes ‚Gender Budgeting‘ die Abwicklung und Umsetzung der Programme noch komplizierter zu machen, sollten wir im Gegenteil alle Möglichkeiten nutzen, um Bürokratie zu reduzieren. Die EU-Mittel für die Technische Hilfe reichen schon jetzt nicht aus, um die Verwaltungskosten zu decken. Jeder weitere Aufwand müsste daher mit zusätzlichen Landesmitteln finanziert werden. Das ist weder in guten und schon gar nicht in schlechten Haushaltsjahren angemessen! Wir Freie Demokraten lehnen daher den vorliegenden Antrag als unbegründet ab. Schleswig-Holstein erfüllt bzw. übererfüllt schon heute alle Anforderungen ans ‚Gender Mainstreaming‘ als Querschnittsziel der EU. Die ergänzende Einführung eines ‚Gender Budgeting‘ ist weder erforderlich noch sinnvoll, sondern würde weitere finanzielle und personelle Ressourcen binden, ohne dass es nennenswerte Effekte auf die EU-Förderungen gäbe.“
Es gilt das gesprochene Wort!