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20.04.2021
Annabell Krämer: Krisenbewältigung heißt investieren
Zu den heute von Finanzministerin Monika Heinold vorgestellten Haushaltseckwerten 2022 erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer: „Es überrascht nicht, dass Rezession und Neuverschuldung die finanziellen Spielräume in den nächsten Jahren stark einengen. Künftige Landeshaushalte werden Haushalte der Konsolidierung sein. Unsere vordringliche Aufgabe bleibt es, die Pandemie schnell zu überwinden und den kommenden Wirtschaftsaufschwung zu unterstützen. Dann sind wir zuversichtlich, dass mehr Steuereinnahmen fließen und Schulden schneller abgebaut werden als aktuell geplant. Trotz herausfordernder Zeiten werden wir auch 2022 wieder einen Haushalt mit einer zweistelligen Investitionsquote aufstellen. Denn die Krise zeigt uns leider auch deutlich, wo in den vergangenen Jahre auf Kosten der Infrastruk-tur gespart wurde. Die Sanierung öffentlicher Gebäude wie Krankenhäuser und Schulen sind genauso wichtig für die Modernisierung unseres Landes wie eine gute Straßeninfrastruktur. Die Investitionen machen uns nicht nur krisenfester, sondern helfen der Wirtschaft auch dabei, sich schneller zu erholen und neue Wachstumskraft zu entfalten. Die Pandemie hat der schleswig-holsteinischen Wirtschaft viele Belastungen zugemutet. Wir stellen jetzt im Haushalt die Weichen, damit es so schnell wie möglich wieder bergauf geht und unser Land zur alten Stärke zurückkehren kann.“ -
20.04.2021
Christopher Vogt zu TOP 1 „Corona-Infektionsschutzgesetz“
In seiner Rede zu TOP 1 (Corona-Infektionsschutzgesetz) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: „Die dritte Welle der Pandemie fordert uns weiterhin heraus, auch wenn es derzeit erste Anzeichen dafür gibt, dass sie an Kraft verliert, was sehr zu hoffen ist. Es werden wohl noch einige Monate effektive Maßnahmen und damit teils auch empfindliche Grundrechtseinschränkungen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung notwendig sein, da in Deutschland bisher erst etwa jeder Fünfte geimpft werden konnte. Ich bin aber sehr froh, dass Schleswig-Holstein auch beim Impfen im bundesweiten Vergleich sehr gut dasteht. Ein großer Dank an die vielen Helferinnen und Helfer in den Impfzentren und auch in den Arztpraxen, die mit ihrem großen Einsatz dazu beitragen! In vielen Regionen Deutschlands ist das Infektionsgeschehen beunruhigend und dort gibt es auch entsprechende Probleme bei der Krankenversorgung und höhere Todeszahlen. Es zeigt sich, dass die Priorisierung beim Impfen angesichts des Impfstoffmangels im Grundsatz der absolut richtige Weg war, denn die Todeszahlen unterscheiden sich dann doch deutlich von denen der zweiten Welle, als insbesondere in den Heimen sehr viele Menschen verstorben sind. Inwieweit genau die mittlerweile dominante britische Virusvariante ansteckender ist als der Wildtyp, ist noch immer nicht ganz klar. Unumstritten ist in der Fachwelt jedoch, dass sie ansteckender ist. Und wir hören von den Intensivstationen, dass dort aktuell vielfach auch Menschen im mittleren Alter um ihr Leben kämpfen und dass dieser Kampf oft mehrere Wochen dauert und dann oft dennoch verloren wird. Das zeigt nochmal, wie ernst man diese Krankheit auch in dieser Phase der Pandemie nehmen muss. Die aktuelle Novellierung des Infektionsschutzgesetzes ist eine Zäsur bei der Pandemiebekämpfung und ich will mit den Punkten beginnen, die wir grundsätzlich positiv sehen. Die eine oder der andere hier hat es in den letz-ten Monaten vielleicht bemerkt: Ich bin kein großer Fan der Ministerpräsidentenkonferenz. Ich habe zwar gestern Abend gelernt, dass es Gremien gibt, in denen die Vertraulichkeit noch weniger gewahrt wird, aber ich halte es auch in einer Pandemie grundsätzlich für richtig, dass zumindest ein gewisser Rahmen im Parlament öffentlich debattiert, auch mit Experten beraten und dann dort beschlossen wird. Die FDP-Bundestagsfraktion wurde ja massiv dafür kritisiert, dass sie ein Eilverfahren im Bundestag nicht ermög-licht hat. Wie richtig diese Entscheidung jedoch war, kann man daran erkennen, dass gestern im Ausschuss noch erhebliche Änderungen durch die schwarz-rote Mehrheit vorgenommen worden sind, obwohl diese das Gesetz ja eigentlich bereits am letzten Freitag im Bundesrat haben wollte. Bemerkenswert finde ich auch, dass nicht nur bei jeder Ministerpräsidentenkonferenz, sondern auch jetzt im Bundestag die Vorschläge der Bundesregierung erheblich verändert wurden. Auch wenn das Verfahren im Parlament verfassungsrechtlich sauberer ist, ist das voraussichtliche Ergebnis für uns leider nicht zustimmungsfähig. Und dies liegt vor allem an den geplanten Ausgangsverboten. Noch einmal zur Erinnerung: Die Maßnahmen müssen trotz der großen Herausforderung durch diese Pandemie immer verhältnismäßig sein. Mildere Mittel sind vorzuziehen und die Eingriffe in die Grundrechte müssen gut begründet werden und nicht deren Gewährung. Es gibt in der Wissenschaft unterschiedliche Einschätzungen bei der Frage, wie wirksam denn tatsächlich Ausgangsverbote sind. Sie sind ja schließlich auch nur eine Krücke, um zu bestimmten Zeiten die Kontaktregeln kontrollieren bzw. de facto auch weiter einschränken zu können. Klar ist aber, dass sie immer nur das letzte Mittel sein können. Sie können in einer Notsituation kurzzeitig notwendig sein, aber es gibt eben kaum einen größeren pauschalen Grundrechtseingriff, so dass man damit sehr vorsichtig umgehen muss. Automatische Ausgangssperren ab einer Inzidenz von 100 halten wir für unverhältnismäßig und für verfassungsrechtlich höchst fragwürdig. Dies hat auch eine ganze Reihe von hochanerkannten Rechtswissenschaftlern in der Bundestagsanhörung sehr deutlich gemacht und auch Juristen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages und sogar des Bundeskanzleramtes haben entsprechend gewarnt. Die Ausgangssperren werden jetzt wohl kommen, aber mit Blick auf bisherige Urteile sind wir skeptisch, ob sie in dieser Form vor Gericht bestehen werden. Die gestern vereinbarten Ausnahmen sind zwar richtig, aber sie heilen nicht das grundsätzliche Problem. Der Kreis Herzogtum Lauenburg liegt ja derzeit bei einer Inzidenz von über 100, was angesichts der direkten Nachbarschaft zu Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, die allesamt über 100 liegen, wohl auch kein Zufall ist. Ich finde den Gedanken beklemmend, dass ich wohl bald zu bestimmten Uhrzeiten mein Grundstück nicht mehr verlassen darf. Es wird dazu allerdings auch wenig Anlässe geben, da das nächtliche Partyleben bei uns meines Wissens sehr überschaubar ist. Das mag in Großstädten anders sein. Man muss auch sagen, dass das Infektionsgeschehen innerhalb dieses Landkreises vor allem ganz im Süden stattfindet – zuletzt auch besonders in der Stadt Schwarzenbek. Dass die Bewohner der Dörfer im Nordkreis nun nachts nicht mehr aus dem Haus dürfen, wird daran nichts ändern. Es fehlt also die Zielgenauigkeit. Hinzu kommen die Verbote zur Einreise nach Meck-lenburg-Vorpommern, die zunehmend für Unmut bei den Menschen in der Region sorgen und die wirklich viele absurde Situationen mit sich bringen und jetzt auch noch für Zweitwohnungsbesitzer gelten. Da sollten wir als Land deutlicher gegenüber der Landesregierung in Schwerin werden. Die vorgesehenen Einschränkungen beim Rechtsweg sehen wir ebenfalls kritisch, da es rechtsstaatlich problematisch ist, wenn die Verwaltungsgerichtsbarkeit quasi aus dem Spiel genommen wird und man gleich ans Bundesverfassungsgericht gehen muss. Ein weiteres Problem sehen wir bei der sehr strikten Orientierung an bestimmten Inzidenzwerten, was ebenfalls von zahlreichen anerkannten Wissenschaftlern kritisiert wird. Gerade an und nach Ostern haben wir doch gerade wieder gesehen, wie ungenau die Inzidenzwerte sein können. Sie sind ein sehr wichtiger Indikator, sollten aber nicht der alleinige sein angesichts der harten Maßnahmen, um die es hier geht. Auch bei unseren Maßnahmen orientieren wir uns an bestimmten Inzidenzwerten, lassen uns aber einen gewissen Spielraum für unsere Entscheidungen, mit denen wir das Infektionsschutzgeschehen genauer bewerten. Dass es eine bundesweite Hotspotstrategie geben soll, ist im Grundsatz ja richtig. Es kommt aber eben sehr auf den Inhalt an. Auch wenn der Gesetzentwurf in den vergangenen Tagen an vielen Stellen durch die Hinweise aus den Ländern und von Experten noch verbessert wurde, bleibt dieser noch immer ziemlicher Murks. Viele wertvolle Erfahrungen aus den vergangenen Monaten wurden leider nicht berücksichtigt. Ich will eines nochmal sehr deutlich sagen, weil es in den letzten Monaten ja mehr denn je Mode geworden ist, pauschal gegen den Föderalismus zu wettern: Aus schleswig-holsteinischer Sicht bräuchte es diesen Schnellschuss nicht. Wir haben ein funktionierendes Regelwerk, das wir auch konsequent anwenden. Wir haben uns auch immer weitestgehend an die MPK-Vereinbarungen gehalten, weil das eben auch mit Verlässlichkeit und mit stringenter Kommunikation zu tun hat. Dass ausgerechnet die Ministerpräsidenten, deren Bundesländer besonders betroffen sind, nun ein neues Bundesgesetz brauchen, um bestimmte Dinge umzusetzen, ist wirklich skurril. Den Bundesländern stehen für die Pandemiebekämpfung alle notwendigen rechtlichen Instrumente zur Verfügung. Das ist aber nicht per se ein Versagen des Föderalismus: Es ist letztlich nicht entscheidend, welche Ebene am Ende entscheidet, sondern wer dort Verantwortung trägt und wie effektiv und auch zielgenau die Maßnahmen sind. Ich bin froh, dass uns in Schleswig-Holstein diese Landesregierung durch diese Krise führt. Jede und jeder macht Fehler, aber hier wurden bisher weniger gemacht als anderswo und dies ist auch eine Erklärung dafür, warum die Inzidenzwerte bei uns niedriger sind als im Rest der Republik. Das liegt sicherlich auch an der geographischen Lage und an der norddeutschen Mentalität, aber eben auch am überlegten und konsequenten Handeln der Verantwortlichen. Und ich schließe da ausdrücklich die Kommunen mit ein und auch die Fraktionen in diesem Hohen Hause. Ich will auch einmal daran erinnern, dass die britische Mutante – nachdem was wir wissen – zuerst in Schleswig-Holstein nennenswert aufgetaucht ist. Da haben wir dann in Flensburg auch mal kurzzeitig die Hammer-Methode angewendet. Das hat funktioniert, auch wenn ich nicht glaube, dass die Ausgangssperre, die dort für wenige Tage galt, dabei entscheidend war. Das enge Zusammenwirken von Land und Kommunen bei der Pandemiebekämpfung ist und bleibt wichtig. Und ich bin auch sehr dankbar, dass nicht nur der Deutsche Landkreistag, sondern auch die schleswig-holsteinischen Kreise, Städte und Kommu-nen die pauschalen Ausgangssperren sehr kritisch bewerten und vor einem zu starken Zentralismus warnen. Die Gesetzesänderung wird unser Pandemiemanagement leider nicht einfacher machen, sondern an einigen Stellen sogar komplizierter. Ich will da jetzt nicht jedes Detail beleuchten, aber ins-besondere der Einzelhandel und die Schulen sind davon betroffen. Gerade bei Schulen und Kitas werden wir uns massive Gedanken machen müssen, weil die Vorgabe des Bundes, dass ab einer Inzidenz von 165 die Schulen geschlossen werden, Auswirkungen auf unsere Notbremse im Land haben wird. Ich habe heute viel Zeit damit verbracht zu recherchieren, wo-her eigentlich die Zahl 165 kommt, denn bislang ging es ja immer um einen Grenzwert von 200. Offenbar ist es so, dass man einfach den aktuellen bundesweiten Durchschnitt bei den Inzidenzwerten genommen hat. Aus meiner Sicht ist das nicht wissenschaftsbasiert. Das ist wirklich schwer zu vermit-teln, aber wir werden für Schleswig-Holstein eine gute Regelung finden. Das Sporttreiben von Kindern und Jugendlichen draußen ist ein Punkt, den ich loben will an dieser Stelle, das ist praktikabler geworden als im ersten Entwurf. Beim Einzelhandel bin ich auch mit Blick auf verschiedene Studien der Meinung, dass wir diesen zukünftig anders behandeln sollten. Ich glau-be, dass er als Risiko lange überschätzt wurde, deshalb bin ich froh, dass wir dort zu besseren Lösungen kommen. Ich verstehe zum Beispiel nicht, warum die Baumärkte ab einer Inzidenz von 100 geschlossen werden sollen im Gegensatz zu Gartencentern – das leuchtet mir logisch nicht ein, was der Bund hier vorgenommen hat. Einen Punkt will ich noch ansprechen, weil er in den nächsten Wochen wichtiger werden wird: Wir haben jetzt hoffentlich bald besseres Wetter und ich glaube wir müssen noch stärker zwischen drinnen und draußen unterscheiden. Wir müssen draußen mehr ermöglichen, damit sich die Menschen nicht drinnen treffen. Das ist nicht nur beim Sport, sondern auch bei anderen Aktivitäten wie beispielsweise der Außengastronomie ein ganz wichtiger Aspekt. Wir brauchen noch mehr Home-Office, wo es möglich ist, dort ist ein ganz großes Potenzial, um die Inzidenzzahlen zu senken in den nächsten Wochen. Wir müssen besonders betroffenen Branchen besser helfen. Es gibt mittlerweile viele Insolvenzen und Geschäftsaufgaben, so dass es unbedingt Nachbesserung bei den Wirtschaftshilfen geben muss. Zum Bundesrat möchte ich sagen, aus unserer Sicht wäre das Gesetz eher zustimmungspflichtig, aber es wird wohl als Einspruchsgesetz behandelt werden. Wir würden als FDP gerne den Vermittlungsausschuss anrufen, das sehen unsere Koalitionspartner anders, aber wir werden einen Entschließungsantrag einbringen und wenn das keine Mehrheit findet eine Protokollerklärung machen. Wir haben die Modellregionen in Schleswig-Holstein beim Sport, der Kultur und dem Tourismus. Ich finde das richtig, weil die Inzidenzzahlen bei uns niedrig sind und es Sinn macht, gewisse Maßnahmen auszuprobieren. Wichtig ist dabei die wissenschaftliche Begleitung. Ich finde, wir haben mit den niedrigen Zahlen auch eine Verantwortung für den Rest der Republik, denn wir brauchen mehr Licht am Ende des Tunnels, da werden wir auch mit mehr Impfungen zeitnah hinkommen. Lassen Sie uns Stück für Stück aus der Krise herauskämpfen, Perspektiven aufzeigen und auch die Zeit danach vorbereiten. Lassen Sie uns gemeinsam die Verantwortung weiter wahrnehmen und die Gesellschaft beisammenhal-ten und wieder zusammenführen.“ Es gilt das gesprochene Wort! -
24.04.2018
Christopher Vogt: Sinnvoll investieren
Anlässlich der Verabschiedung der Haushaltseckwerte für 2019 durch die Landesregierung erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:
„Die Stärkung der Bildung und der Abbau des Sanierungsstaus bleiben die zentralen finanzpolitischen Herausforderungen für unser Bundesland. Es ist deshalb ganz entscheidend, dass wir die Investitionsausgaben in den nächsten Jahren auf hohem Niveau stabilisieren können. Wir werden in den Erhalt und Ausbau unserer Infrastruktur jedes Jahr mehr als eine Milliarde Euro investieren. Wir stärken die frühkindliche und die schulische Bildung und erhöhen die Besoldung von Grundschullehrkräften, um auch hier im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte bestehen zu können.
Wir schaffen dies alles trotz steigender Pensionsverpflichtungen und einer wachsenden Zinslast, die vor allem aus der Übernahme von Altschulden der HSH Nordbank resultiert. Uns ist jedoch bewusst, dass die Handlungsspielräume angesichts konjunktureller Risiken und des notwendigen Schuldenabbaus in den nächsten Jahren vermutlich nicht größer werden. Darauf bereiten wir uns vor.“
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21.04.2021
Christopher Vogt: Impfstoff aus Dänemark beschleunigt die Impfkampagne
Zur Mitteilung der dänischen Regierung, 55.000 Dosen des Impfstoffs Ast-raZeneca für Schleswig-Holstein bereitzustellen, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: „Das ist eine sehr gute Nachricht! Alles, was die Impfkampagne beschleunigen kann, hilft uns bei der Pandemiebekämpfung. Im Namen meiner Fraktion danke ich der dänischen Regierung und auch unserer Landesregierung für diese sinnvolle Maßnahme, die unsere freundschaftliche Beziehung er-neut unterstreicht! Schleswig-Holstein steht im bundesweiten Vergleich auch beim Impfen gut da. Ich gehe davon aus, dass wir die 55.000 Dosen AstraZeneca dann später an Dänemark zurückgeben werden. Diese Lieferung wird dazu beitragen können, dass die Menschen aus der Altersgruppe ab 60 Jahren bei den nie-dergelassenen Ärzten in Schleswig-Holstein geimpft werden können.“ -
22.04.2021
Stephan Holowaty: FDP fordert Gigabit für jede Wohnung
Zum heutigen Beschluss des Bundestages über die Novelle des Telekommunikationsgesetzes erklärt der digital- und kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty: „Die heute verabschiedete Novelle des Telekommunikationsgesetzes bedeutet für unzählige Mieter in Deutschland ein Verharren in der digitalen Stein-zeit. Distanzlernen und Home Office braucht Gigabit-Internet bis in jede Wohnung. Die heutige Novelle bedeutet im Grunde eine Absage an Distanzlernen und Home Office. Entscheidend wird nun sein, wie die große Koalition die anzustrebende Mindestleistung berechnet. Diese Berechnung muss zukunfts- und nicht be-standsorientiert und damit ein Gigabit-Ziel sein. Nur das kann den Anforderungen von Home Office und Distanzlernen gerecht werden. Leider scheint genau das Gegenteil zu geschehen. Die Freien Demokraten appellieren daher an die Städte und Gemeinden, künftig in städtebaulichen Verträgen im Wohnungsbau eine gigabitfähige Hausverkabelung mit den Bauherren zu vereinbaren. Es ist die gemeinsame Verantwortung der Gesellschaft, Distanzlernen oder Home Office überhaupt erst möglich zu machen – und dafür braucht es Gigabit in jeder Wohnung. Während gerade in Schleswig-Holstein der Glasfaserausbau mit hohem Tempo vorankommt, kommt davon bei vielen Privathaushalten und Mietern kaum etwas an. Der Grund dafür ist, dass ein Glasfaseranschluss im Haus allein oft nicht ausreicht – auch die Verkabelung innerhalb eines Wohnhauses muss gigabitfähig sein. Mit dem heutigen Bundestagsbeschluss zementiert die Große Koalition den bisherigen Zustand – es fehlt jede Motivation für Bauherren im Geschosswohnungsbau, gigabitfähige Hausverkabelung vorzusehen. Die Freien Demokraten fordern deshalb, dass für Gebäude mit vier oder mehr Wohneinheiten im Falle eines Neubaus oder einer umfangreichen Renovierung eine starke Motivation dafür entsteht, gebäudeintern solche Netzinfrastrukturen zu realisieren, die Gigabit-Datendienste ermöglichen. Zudem sollen Vermieter dadurch zum Austausch von veralteten Technolo-gien motiviert werden, indem Betriebskosten für Endbenutzeranschlüsse nur noch dann als umlagefähige Betriebskosten gelten, wenn damit Gigabit-Datendienste bereitgestellt werden können.“ -
22.04.2021
Christopher Vogt: Corona-Notbremse ist in Teilen unverhältnismäßig und ungeeignet
Zur Beratung des Bundesrates heute über die Änderung des Infektionsschutzgesetzes erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: „Trotz einiger Nachbesserungen im Bundestag bleibt das neue Infektionsschutzgesetz in Teilen sowohl inhaltlich als auch verfassungsrechtlich höchst fragwürdig. Vor allem die ab einer Inzidenz von 100 in Kraft tretende pauschale Ausgangssperre ist nicht nur unverhältnismäßig, sie ist auch nicht geeignet, um das Virus effektiv einzudämmen, wie eine aktuelle Studie der Universität Gießen zeigt. Die alleinige Orientierung am Inzidenzwert ist zu undifferenziert und auch der Inzidenzwert von 165, ab dem Schulen geschlossen werden müssen, ist wissenschaftlich nicht erklärbar. Dieser Wert wurde offenbar ziemlich willkürlich nach dem aktuellen bundesweiten Durchschnittswert festgelegt. Massive Eingriffe in die Grundrechte müssen aber auch in einer Pandemie geeignet, verhältnismäßig und sehr gut begründet sein und dürfen nicht aus einem Bauchgefühl heraus getroffen werden. Wäre das Gesetz als zustimmungspflichtig eingestuft worden, hätte sich Schleswig-Holstein deshalb im Bundesrat enthalten. Es ist schon bemerkenswert, wie viele Ministerpräsidenten sich heute im Bundesrat ähnlich kritisch wie wir Freie Demokraten geäußert haben. Wir hätten gern den Vermittlungsausschuss angerufen, um das Gesetz erheblich verbessern zu können. Ich bedaure sehr, dass dies nicht möglich war und dass auch der Entschließungsantrag Schleswig-Holsteins trotz der massiven Kritik aus vielen Bundesländern keine Mehrheit gefunden hat. Wir haben unsere erheblichen Bedenken deshalb zu Protokoll gegeben. Jetzt wird sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit diesem Gesetz befassen müssen. Aus unserer Sicht bräuchte es dieses Gesetz nicht, denn den Bundesländern stehen alle erforderlichen rechtlichen Instrumente längst zur Verfügung. Schleswig-Holstein verfügt über ein funktionierendes Regelwerk, das wir weiterhin konsequent anwenden und auch weiterentwickeln werden. Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes wird die Umset-zung unserer Maßnahmen in den Kreisen mit einer höheren Inzidenz leider nicht einfacher machen, sondern teilweise sogar erschweren. Damit werden wir aber auch fertigwerden.“ -
28.04.2021
Kay Richert: Modellprojekt ist der Schlüssel zur Rettung vieler Flüsse und Seen
Zum Start des Pilotprojekts zur ökologischen Gewässersanierung des Burggrabens des Schlosses Gottorf erklärt der für den Wahlkreis Schleswig-Flensburg zuständige Abgeordnete der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert: „Es ist wichtig, dass wir alles dafür unternehmen, um Gewässer, die aus dem ökologischen Gleichgewicht geraten sind, wieder zu sanieren. Bisher geplante Lösungen wären allerdings massiv zu Lasten der Menschen vor Ort gegangen. Die innovative und umweltschonende Methode, mit der die Gewässersanierung an einem abgetrennten Seitenarm der Schlei jetzt erprobt wird, klingt erfolgsversprechend. Wenn das Modellprojekt erreicht, Faulschlämme als eine der Hauptursachen für die Verschlechterung des Gewässerzustandes zu beseitigen, dann wäre das ein großer Erfolg und der Schlüssel zur Rettung vieler weiterer Flüsse und Seen. Wir Freie Demokraten haben uns von Anfang an für das Pilotprojekt eingesetzt und vorgeschlagen, dass 600.000 Euro dafür im Haushalt bereitgestellt werden. Das ist gut angelegtes Geld für eine saubere und vor allem lebendige Seen- und Flusslandschaft.“ -
04.05.2021
Jan Marcus Rossa: Steigende Zahl von Extremisten ist besorgniserregend
Zum heute von Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack und den Abteilungsleitern des Verfassungsschutzes und der Polizei vorgestellten Verfassungsschutzberichtes 2020 erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa: „Es ist gut, dass das Innenministerium und der Verfassungsschutz gleich zu Beginn der heutigen Pressekonferenz klargestellt haben, dass die Teilnehmer von Protesten gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen nicht unter Generalverdacht gestellt werden, sondern sehr genau hingesehen wird, wer sich auf welchen Veranstaltungen wie verhält. Anders als andere Bundesländer scheint der Protest in Schleswig-Holstein nicht von Extremisten gesteuert zu sein. Das soll auch so bleiben. Besorgniserregend ist, dass die Zahl der Menschen, die einem extremistischen Umfeld zugerechnet werden, auch im vergangenen Jahr zugenommen hat. Diesen Trend müssen wir umkehren, wenn wir eine Radikalisierung unserer Gesellschaft im Keim ersticken wollen. Ein Hoffnungsschimmer scheint auf den ersten Blick der Rückgang politisch motivierter Straftaten zu sein. Doch der Schein trügt, denn die Anzahl an Gewalttaten und Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger hat im letzten Jahr spürbar zugenommen. Auch bleibt abzuwarten, ob dieser Trend möglicherweise darauf zurückzuführen ist, dass wegen der Corona-Pandemie weniger Gelegenheit bestand, z.B. im Rahmen von Versammlungen und sonstigen Veranstaltungen politisch motivierte Straftaten zu verüben. Es ist also keineswegs an der Zeit, Entwarnung zu geben. Schließlich macht der Bericht deutlich, dass sich immer mehr Aktivitäten der Extremisten ins Netz verlagern, was den Überwachungsaufwand deutlich erhöht. Das zeigt aber auch, wie sinnvoll die Initiative der FDP-Fraktion in den letzten Haushaltsverhandlungen gewesen ist, den notwendigen Personalaufbau beim Landesverfassungsschutz finanziell abzusichern.“ -
05.05.2021
Dennys Bornhöft: Selbstbestimmt in allen Lebenslagen – Sterbehilfe legalisieren
Zur Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov, nach der fast drei Viertel der Deutschen eine Legalisierung der Sterbehilfe befürworten, erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft: „Deutschland ist eine liberale Gesellschaft, in der jeder Mensch Entscheidungen, die das eigene Leben betreffen, selbst treffen soll. Für uns Freie Demokraten gilt das Selbstbestimmungsrecht auch am Lebensende und wir begrüßen, dass das eine große Mehrheit der Menschen im Land auch so sieht. Es gibt schwer bzw. unheilbar kranke Menschen, die großes Leid erfahren und für sich die Entscheidung treffen, dass sie mit diesem Leid nicht mehr leben wollen. Die Rechtslage zwingt sie derzeit, Sterbehilfe im Ausland in Anspruch zu nehmen. Aus Sicht der FDP ist dies nicht mit der Menschenwürde vereinbar bedarf dringend rechtlicher Anpassung. Hierbei brauchen wir einen offenen Diskussionsprozess, denn es muss geregelt werden, unter welchen Voraussetzungen Menschen Hilfe zur Selbsttötung in Anspruch nehmen und leisten dürfen. Voraussetzung ist, dass die Entscheidung über den eigenen Tod frei und eigenverantwortlich getroffen wird. Begleitet werden sollte diese aber durch ärztliche Beratungsgespräche oder auch unabhängige Beratungsstellen. Der Bundestag wird voraussichtlich noch in dieser Wahlperiode eine Entscheidung über die Legalisierung der Sterbehilfe treffen. Im Sinne der Betroffenen wünschen wir uns, dass die fraktionsübergreifende Initiative der FDP-Fraktion im Bundestag eine Mehrheit finden wird.“ -
05.05.2021
Christopher Vogt: Eine parlamentarische Demokratie lebt davon, dass das Volk repräsentativ in den Parlamenten vertreten ist
Zum gemeinsamen Antrag „Die repräsentative Demokratie lebt vom Vertrauen“ der Jamaika-Fraktionen, der SPD und den Abgeordneten des SSW erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: „Unsere repräsentative Demokratie lebt vom Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Institutionen und vor allem in die gewählten Volksvertretungen. Abgeordnete sind Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Deshalb ist es sinnvoll und richtig, dass Abgeordnete besondere Offenlegungspflichten haben, die wir in Schleswig-Holstein bisher schon umfassend und gut geregelt haben. Die Skandale in der jüngsten Vergangenheit, wo Abgeordnete im Bund und in Bayern ihr Mandat zum Geschäftsmodell gemacht haben, haben die Diskussion über die richtigen Verhaltensregeln neu entfacht. Wir nehmen dies zum Anlass, um diese auch in Schleswig-Holstein noch einmal genau zu überprüfen. Eine parlamentarische Demokratie lebt aber auch davon, dass das Volk repräsentativ in den Parlamenten vertreten ist. Ich sehe mit Blick auf die personelle Zusammensetzung nicht, dass uns ‚Millionärsparlamente‘ drohen, sondern eher, dass bereits heute der öffentliche Dienst deutlich überrepräsentiert ist, während andere Berufsgruppen immer seltener zu finden sind. Deshalb müssen wir auch weiterhin Menschen für Mandate gewinnen, die darauf angewiesen sind, nach ihrer politischen Karriere in ihren angestammten Beruf zurückzukehren. Das wird oftmals nur möglich sein, wenn insbe-sondere Freiberufler und Unternehmer ihren Beruf auch in einem gewissen Maße weiterhin parallel zu ihrem Abgeordnetenmandat ausüben können. Wenn man dies quasi unmöglich machen würde, würden wir in den Parlamenten auf viel Lebenserfahrung und Expertise verzichten, die wir als not-wendig erachten. Die Verhaltensregeln für Abgeordnete müssen deshalb so ausgestaltet werden, dass die Übernahme eines Mandats für alle Menschen möglich bleibt. Die Anforderungen an Unabhängigkeit und Transparenz müssen selbstverständlich auch für die Parteien gelten. Deshalb müssen die unternehmerischen Tätigkeiten von Parteien ebenfalls sinnvoll begrenzt und der faire Wettbewerb zwischen den Parteien sichergestellt werden.“ -
06.05.2021
Anita Klahn: Wir entwickeln die Unterstützungslandschaft für gewaltbetroffene Frauen weiter
Anlässlich des Berichts zur Bedarfsanalyse des Hilfeangebotes für gewaltbetroffene Frauen in Schleswig-Holstein und den geplanten Umsetzungen der Empfehlungen, erklärt die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn: „Schleswig-Holstein bietet mit seinen 16 Frauenhäusern, 16 KIK-Koordinierungsstellen und 26 Frauenberatungsstellen eine gute Grundstruktur für von Gewalt betroffene Frauen. Doch auch wir können noch besser werden. Der heutige Bericht stellt die Weichen, wie wir die bestehenden Hilfesysteme mittel- und langfristig weiter den tatsächlichen Bedarfen entsprechend anpassen werden. Unser Ziel ist es, eine bedarfsgerechte Frauenhaus- und Frauenhilfelandschaft im Land sicherzustellen und dies flächendeckend. Dem geschuldet setzen wir uns für eine rasche Etablierung eines neu zu gründenden Frauenhauses in Schleswig-Flensburg und Nordfriesland ein. Gerade hier hat sich ein Bedarf herauskristallisiert, der zeitnah befriedigt werden muss. Neben Neubauten müssen aber auch die Finanzierungssysteme im gesamten Bereich dieser Hilfeangebote belastbar und auskömmlich sein. Schleswig-Holstein nimmt mit der Platzkostenpauschale bundesweit eine Vorreiterrolle in der Frauenhausfinanzierung ein. Dass wir diese nun den gestiegenen Kosten anpassen können, ist ein wichtiger Erfolg der Jamaika-Koalition. Situationen in denen hilfebedürftige Frauen nicht beraten oder in einem Frauenhaus nicht aufgenommen werden können, darf es zukünftig nicht mehr geben. Hierfür setze ich mich ein!“ -
07.05.2021
Dennys Bornhöft: Wunsch der Pflege ist uns Befehl – Pflegekammer wird 2021 aufgelöst
Anlässlich der parlamentarischen Einreichung des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Auflösung der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft: „Mit dem ins parlamentarische Verfahren gegebenen Auflösungsgesetz kommen wir dem Wunsch und dem Willen unserer Pflegekräfte nach einer raschen Auflösung der Kammer nach. Über 91 Prozent der Pflegekräfte stimmten für die Auflösung. Das ist eindeutig und muss von allen politischen Akteuren im Land nicht nur ernst genommen, sondern in ihrer Wirkung auch rasch umgesetzt werden. Für uns Freie Demokraten ist das Votum unserer Pflegekräfte bindend. Unser Gesetzentwurf trägt dem Rechnung und regelt alle maßgeblichen Details für den Abwicklungsprozess. Von besonderer Bedeutung für uns ist, dass dieser schnellstmöglich beginnen kann, sodass für alle Beteiligten Rechtssi-cherheit geschaffen wird. Vor allem die Frage der Beitragserhebung ist dabei von zentraler Bedeutung für alle Pflegekräfte. Für das Beitragsjahr 2021 bedeutet dies, dass keines der 27.000 Zwangsmitglieder eine Zahlungsaufforderung erhalten wird. Dass nun gerade die SPD, die die Kammer überhaupt erst ohne entsprechende Rückkoppelung mit der Pflegebasis ins Leben gerufen hat, nun Beitragsrückforderungen stellt, schlägt dem Fass den Boden aus. Diese Millionensumme müsste eigentlich der Sozialdemokratie in Rechnung gestellt werden. Insgesamt wird das Kammerdesaster den Steuerzahler fast zehn Millionen Euro kosten – danke SPD! Es bleibt festzustellen, dass die Pflegeberufekammer nie die Mehrheit ihrer durch Gesetz zur Mitgliedschaft verpflichteten Mitglieder auf ihrer Seite hatte. Dies wurde bereits beim Gründungsprozess politisch falsch angegangen, sodass das Scheitern vorprogrammiert war, welches die SPD zu verantworten hat. Wir Freie Demokraten sind stets bereit, einen demokratischen, auf möglichst breiter Beteiligung fußenden Prozess zur Entwicklung einer echten Interessensvertretung zu begleiten. Auch ohne die Zwangsmitgliedschaft gibt es noch genug weitere Probleme in den Pflegeberufen, die wir angehen und beheben wollen.“ -
07.05.2021
Jan Marcus Rossa: Mit der ‚Stunde Null‘ endete eine Schreckensherrschaft und begann die Demokratisierung
Anlässlich des Gedenktags zum Ende des Zweiten Weltkriegs morgen (8. Mai) erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa: „Der 8. Mai ist der Tag, an dem vor 76 Jahren der vom deutschen Volk angezettelte Zweite Weltkrieg und die von einem Großteil des deutschen Volkes getragene Schreckensherrschaft des Hitler-Regimes beendet wurden. Es war für die Deutschen die ‚Stunde Null‘. Tiefer konnte ein Volk moralisch nicht sinken und es war notwendig, dass dem ‚totalen Krieg‘ die ‚totale Niederlage‘ folgte. Nur so konnte diese ‚Stunde Null‘ der Beginn der Demokratisierung des deutschen Volkes sein, zunächst nur in den westlichen Besatzungszonen und mit 40-jähriger Verzögerung dann auch im sogenannten Beitrittsgebiet. Wir nachfolgende Generationen stehen daher in besonderer Verantwortung und müssen uns nicht nur am 08. Mai bewusst machen, welches Geschenk uns Deutschen mit der Niederschlagung des NS-Regimes gemacht wurde. Nie zuvor hat es auf deutschem Boden eine so demokratische, rechtsstaatliche und freiheitliche Gesellschaftsordnung gegeben wie die der Bundesrepublik Deutschland. Das gilt es zu bewahren und das müssen wir uns auch im Gedenken an die Millionen Opfer des deutschen NS-Regimes am 8. Mai immer wieder bewusst machen.“ -
10.04.2018
Annabell Krämer: Grundsteuerreform darf nicht zur Mehrbelastung für Eigentümer und Mieter führen
Das Bundesverfassungsgericht hat heute verkündet, dass das aktuelle System zur Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Anlässlich dieses Urteils erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
„Diese Entscheidung kommt alles andere als überraschend. Die FDP mahnt schon seit Längerem eine Reform der Grundsteuer an. Die überfällige Grundsteuerreform sollte nun zügig, aber auch in aller Besonnenheit angepackt werden. Die notwendige Reform sollte nicht zu einer generellen Mehrbelastung für die Eigentümer genutzt werden, sondern aufkommensneutral sein. Alles andere würde die steigenden Wohnkosten nur noch mehr befeuern und die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt weiter verschärfen.
Die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer muss möglichst fair und einfach berechnet werden. Die Parameter für die Ermittlung sollten allein die Größe der Grundstücke und die Bodenrichtwerte sein. Den Ländern sollte ermöglicht werden, durch verschiedene Grundbesitzarten eine sinnvolle Differenzierung zu gewährleisten. Die Grundsteuer sollte eine kommunale Steuer mit Hebesatzrecht der Kommunen bleiben.“
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07.05.2021
Christopher Vogt und Annabell Krämer: Der Erwerb eines Eigenheims muss erleichtert werden
Zur Entscheidung des Bundesrats zum Grunderwerbsteuergesetz erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: „Es ist überfällig, dass das Schließen dieses Steuerschlupflochs endlich angepackt wurde. Jetzt muss seriös ermittelt werden, wie hoch die Mehreinnahmen für den Landeshaushalt sein werden, um mit diesem Geld dann im Gegenzug jungen Familien den Erwerb eines Eigenheims erleichtern zu können. Unser favorisiertes Modell hierfür bleibt ein Freibetrag für die erste selbstgenutzte Wohnimmobilie, aber leider konnte sich die schwarz-rote Koalition im Bund nicht darauf einigen. Wir wollen mehr Menschen den Erwerb von Wohneigentum ermöglichen, weil dieses auch für die Altersvorsorge immer wichtiger wird. Die Kaufnebenkosten müssen in der Regel aus dem Eigenkapital bezahlt werden, was die bundesweit höchste Grunderwerbsteuer für viele Familien leider zu einer hohen Hürde macht – auch angesichts der stark gestiegenen Immobilien- und Baupreise.“ Die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer, ergänzt: „Die Bürger brauchen endlich eine finanzielle Entlastung auf dem Weg zum Eigenheim. Die Bundesregierung hat nicht nur unnötig Zeit verstreichen lassen, sondern sich auch für eine Regelung entschieden, die das Steuerschlupfloch leider nur halbherzig schließt. Wir bedauern, dass der viel weitergehende Vorschlag unserer FDP-Bundestagsfraktion zur Bekämpfung von Gestaltungsmissbrauch nicht umgesetzt wird. Dennoch gilt es nun, die verbleibenden Mehreinnahmen bei der Grunderwerbsteuer für eine Entlastung der Bürger einzusetzen. Als Freie Demokraten setzen wir weiterhin auf einen Freibetrag für den Erwerb eines Eigenheims. Leider war die CDU-geführte Bundesregierung bislang nicht bereit, den Ländern die Möglichkeit für einen solchen Schritt einzuräumen. Schleswig-Holstein sollte ein positives Signal setzen und das erste Bundesland sein, das die jahrelange Erhöhungsspirale bei der Grunderwerbsteuer durchbricht und die Bürger entlastet.“ -
10.05.2021
Jan Marcus Rossa: Es bleibt bei Aussage gegen Aussage
Zur erneuten Vernehmung des ehemaligen Innenministers Hans-Joachim Grote im Untersuchungsausschuss zur Rockeraffäre erklärt der Obmann der FDP-Fraktion, Jan Marcus Rossa: „Eines der wichtigsten Ergebnisse der heutigen Beweisaufnahme ist, dass der ehemalige Innenminister eine nicht unwichtige Aussage aus seiner Vernehmung im Dezember 2020 korrigieren musste. Alles andere bleibt diffus. Seit heute steht zumindest fest, dass es bereits vor der Amtseinführung ein Vier-Augengespräch zwischen dem späteren Innenminister Hans-Joachim Grote und dem damaligen Abteilungsleiter Jörg Muhlack gegeben hat. Dies räumte heute auf ausdrückliche Nachfrage der ehemalige Innenminister ein. Leider bleibt der Gegenstand dieses Gespräches weiterhin unklar, insbesondere die Frage, ob der spätere Innenminister schon damals personelle Veränderungen auf der Führungsebene der Landespolizei ankündigte. Hier steht Aussage gegen Aussage. Der ehemalige Innenminister konnte dem Ausschuss aber nicht erklären, warum sein Verhältnis zur Landespolizeiführung knapp drei Wochen nach Amtsübernahme derart zerrüttet war. Warum sprach Hans-Joachim Grote von einem Kräftemessen und warum zog er eine Ablösung der Polizeiführung in Erwägung? Es ist bedauerlich, dass offenbar das Erinnerungsvermögen nicht ausreichte, um hier für mehr Klarheit zu sorgen.” -
11.05.2021
Anita Klahn: „Informatik als Pflichtfach ist eine Kernforderung der FDP“
Zur Einführung des Fachs Informatik als Pflichtfach an weiterführenden Schulen Schleswig-Holsteins zum Schuljahr 2022/2023 erklärt die stellver-tretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn: „Informatik als Pflichtfach ist eine Kernforderung der FDP. Daher begrüßen wir, dass es hier endlich spürbar vorangehen soll. Schon heute gibt es einen gravierenden Fachkräftemangel im gesamten MINT-Bereich. Daher wird es Zeit, den Bereich der Informatik zu stärken und dauerhaft an unseren Schulen zu unterrichten. Wichtig ist jetzt, dass wir zügig die passenden Rahmenbedingungen setzen. Denn ohne Fachkräfte, die Informatik auch qualifiziert unterrichten können, wird eine Verpflichtung allein keine große Wirkung zeigen. Kurz- bis mittel-fristig werden wir über Schulungen die Lehrkräfte in den Bereichen Medien-kompetenz und digital gestützte Unterrichtsformate fortbilden. Perspektivisch müssen wir die Ausbildung der Lehrkräfte im Bereich Mathematik und Informatik viel stärker als bisher in den Fokus nehmen und attraktiver gestalten.“ -
12.05.2021
Kay Richert: Anhörung hat Jamaikas Initiative zur Stärkung des Gründergeistes bestätigt
Zur heutigen Anhörung im Wirtschaftsausschuss zum Jamaika-Antrag „Gründungsgeist im Land weiter stärken“ (Drs. 19/2509) erklärt der wirt-schaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert: „Die heutige Anhörung hat gezeigt, dass wir Jamaikaner mit der Initiative zur Stärkung des Gründergeistes im Land den Nagel auf dem Kopf treffen. Es gibt ein enormes Gründer- und Start-Up-Potenzial in Schleswig-Holstein, das wir tatkräftig unterstützen wollen. Dabei geht es nicht nur um Hochschul-ausgründungen, sondern sämtliche Gründungen und Start-Ups sind essenti-ell für die Innovationskraft von Schleswig-Holstein. Deswegen ist es neben der Stärkung von Gründerzonen und der Einführung eines Gründungssemesters besonders wichtig, dass das Bewusstsein für das Unternehmertum bereits frühzeitig in Schule, Ausbildung und Studium gestärkt wird. Die Anhörung hat uns in unseren Zielen bestätigt und die Experten haben uns hilfreiche Anregungen mit auf den Weg gegeben, die wir im weiteren Verfahren beraten werden. Jamaika ist auf dem richtigen Weg, Schleswig-Holstein als Gründerland nach vorne zu bringen.“ -
18.05.2021
Annabell Krämer: Mehreinnahmen müssen in die Reduzierung der Neuverschuldung fließen
Zur heute von Finanzministerin Monika Heinold vorgestellten Mai-Steuerschätzung erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
„Es überrascht nicht, dass sich mit der wirtschaftlichen Erholung auch die Steuereinnahmen stabilisieren werden. Denn der Staat ernährt sich aus der Substanz der Wirtschaft. Das sollten auch unsere politischen Mitbewerber berücksichtigen, wenn sie mit Steuererhöhungen liebäugeln und damit die wirtschaftliche Erholung gefährden.
Besonders freue ich mich für unsere Kommunen, die auch dank der Finanzhilfen von Bund und Land mit zwei blauen Augen davonkommen könnten. Auch für das Land gibt es eine positive Botschaft: Alle Mehreinnahmen, die sich bis einschließlich 2024 abzeichnen, werden eins zu eins die Neuverschuldung reduzieren. Für diese Regelung hatte sich die FDP im Zuge des Notkreditbeschlusses erfolgreich eingesetzt.
Dies bedeutet aber auch, dass sich zunächst keine neuen Spielräume für Mehrausgaben ergeben. Die Haushaltskonsolidierung bei gleichzeitiger Fortsetzung der Investitionsoffensive bleibt unser Weg der haushaltspolitischen Vernunft.“