„Die Wissenschaftsministerin und der hochschulpolitische Sprecher der SPD-Fraktion haben in der heutigen Plenarbefassung über den FDP-Hochschulfreiheitsgesetzentwurf völlig zu Recht betont, dass die Hochschulen des Landes öffentlich und in staatlicher Hand bleiben müssen. Interessant ist hierbei nur: Niemand im Landtag hat die Forderung nach einer Privatisierung oder Kommerzialisierung der schleswig-holsteinischen Hochschullandschaft erhoben. Wir würden uns sehr freuen, wenn die größte Regierungspartei die kommende Zeit nutzen und sich im weiteren parlamentarischen Verfahren konstruktiv mit unserem Gesetzentwurf auseinander könnten. Es wäre schön, wenn sie den Entwurf dann auch vorher lesen würde.“
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20.05.2015
Christopher Vogt: SPD sollte sich konstruktiv mit unserem Gesetzentwurf auseinandersetzen
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20.05.2015
Anita Klahn: Die Landesregierung hat nicht zu entscheiden, wann sie Informationen mitteilt
„Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Schleswig-Holstein findet parteiübergreifend Konsens und wird von uns allen unterstützend begleitet und aufmerksam beobachtet.
Im November 2013, also vor 17 Monaten, hat der Landtag die Erarbeitung eines Aktionsplanes beschlossen. Heute zeigt sich, dass unsere damalige Kritik an den fehlenden inhaltlichen Zielvorgaben im Antrag der Koalition nicht nur richtig war, vielmehr war es sogar ein Fehler, kein Zeitfenster für die Erstellung des Planes vorzugeben. Denn das bisherige Ergebnis ist gleich Null.
Daher möchte ich der Piraten-Fraktion und speziell dem Kollegen Dudda für diese Große Anfrage danken. Normalerweise danken wir an dieser Stelle den Beteiligten und insbesondere den verantwortlichen Ministern für die geleistete Arbeit.
Aber bei allem Respekt, Frau Ministerin Alheit, was sie hier vorgelegt haben, ist wirklich eine Unverschämtheit. Weder mir noch meinen Fraktionskollegen ist jemals eine Große Anfrage untergekommen, in der die Antwort kürzer war als die Fragestellung. Ebenso dreist ist aber auch die Art der knappen Antwort im Sinne: ‚Wir entscheiden wann und wen wir an unseren Erkenntnissen teilhaben lassen‘.
Wenn die Landesregierung schon keine Lust hat, den Anliegen von Menschen mit Behinderung nachzukommen, so hat sie aber die Pflicht, Parlamentsrechte zu wahren.
Wenn das Parlament sich noch ernst nehmen will, muss dieser Umstand thematisiert werden. Dadurch tritt zwar die wichtige Sachfrage momentan in den Hintergrund. Die Schuld daran trägt allein die Landesregierung.
Ich möchte der Landesregierung Art. 29 Landesverfassung in Erinnerung rufen. Dort heißt es: ‚Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen haben die Landesregierung oder ihre Mitglieder im Landtag und in seinen Ausschüssen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten.‘
Ich will zudem darauf hinweisen, dass Anfragen sogar formlos gestellt werden können. Das Verfahren für eine Große Anfrage regelt die Geschäftsordnung und stellt klar, dass es sich mithin um eine förmliche Anfrage handelt. Im Kommentar kann man dazu nachlesen: ‚In der Hierarchie der parlamentarischen Fragen kommt der Großen Anfrage eine hervorgehobene Bedeutung zu.‘
Wenn bei einer Großen Anfrage also alle Fragen im Block in vier dürren nichtssagenden Absätzen beantwortet werden, dann ist die Landesregierung ihrer verfassungsgemäßen Verpflichtung einer vollständigen Antwort nicht nachgekommen. Es sei denn, sie wusste es nicht besser – was wiederum einem Armutszeugnis gleichzusetzen wäre.
Wenn es dann auch noch in der Antwort heißt, dass ‚im Übrigen‘ auf einen schriftlichen Bericht verwiesen wird, der im Juni kommen soll, dann schlägt es wirklich dem Fass dem Boden aus.
Die Landesregierung hat nicht zu entscheiden, zu welchem Zeitpunkt sie welche Informationen dem Parlament mitteilt. Die Landesregierung hat ihren zum Zeitpunkt der Fragestellung vorliegenden Wissensstand darzulegen. Es gibt da keinen Ermessensspielraum.
Für die FDP-Fraktion stelle ich fest, dass die Landesregierung mit der vorgelegten Antwort ihren in der Verfassung unseres Landes festgelegten Pflichten nicht nachgekommen ist. Und ich stelle auch fest, dass es kein erstmaliges und auch kein einmaliges besonderes Versehen ist. Kleine Anfragen zu den verschiedensten Themen werden von dieser Landesregierung zu häufig nicht umfassend beantwortet.
Ich erinnere speziell an eine Anfrage zum Thema Denkmalschutz, wo es in der Antwort hieß, dass es nicht leistbar sei, eine geforderte Informationen einzuholen, weil man dafür einen Brief hätte schreiben müssen. Das wirkt wie Auskunftsverweigerung.
Das Fragerecht ist elementarer Bestandteil zur Kontrolle der Regierung und notwendig, um überhaupt wirksam den Oppositionsaufgaben nachkommen zu können.
Die Kollegen der Piratenfraktion sollten ernsthaft über ein Organstreitverfahren beim Landesverfassungsgericht nachdenken.
Das Hamburger Landesverfassungsgericht, wo die Rechtslage ähnlich ist, hat in ähnlichen Fällen immer im Sinne des Parlaments entschieden.
Zum Schluss frage ich an dieser Stelle die Landesregierung, aus welchem Grund die Drucksache 18/2935 nicht detailliert beantwortet wurde?
Frau Ministerin, das ist im Übrigen gerade eine formlose Anfrage nach Art. 29 Landesverfassung. Ich erwarte also eine Antwort.“
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20.05.2015
Dr. Ekkehard Klug: Grenzübergreifende Zugänge erweitern – Urheberrechte schützen
„Der unmittelbare Anlass des Antrags der Piraten, nämlich der Wunsch, dass die deutschen Minderheit in Nordschleswig/Dänemark einen unbeschränkten Zugang zu den Internetangeboten des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhalten möge, ist ja völlig einleuchtend und auch uns Liberalen außerordentlich sympathisch.
Vor der Verwirklichung dieses Zieles steht allerdings noch eine kleine Hürde mit der Aufschrift ‚Urheberrecht‘. Es ist möglich, dass auch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten über erworbene Lizenzen nur mit geografischer Beschränkung verfügen. So durfte die ARD die Tagesschau im Sommer 2008 nicht wie üblich ungeblockt im Web anbieten, da sie aktuelle Berichte über die Olympischen Spiele enthielt, für die die ARD jedoch außerhalb Deutschlands keine Internet-Rechte hatte.
Dieses Beispiel zeigt, dass der Teufel im Detail steckt. Wir Freie Demokraten sind im Übrigen der Auffassung, dass der Schutz von Urheberrechten eine wesentliche Frage ist. Nicht nur das Internationale Olympische Komitee, also ein milliardenschwerer Sportkonzern, sondern auch viele ‚kleine‘ Inhaber von Urheberrechten sind wirtschaftlich darauf angewiesen, dass ihre Ansprüche respektiert werden.
Eine Lösung, wie man beiden Seiten gerecht werden kann, ist zunächst sicher nicht einfach darstellbar. Aus der EU-Kommission in Brüssel hört man denn auch von den Kommissionsmitgliedern Andrus Ansip und Günther Oettinger sehr unterschiedliche, um nicht zu sagen gegensätzliche Aussagen zu diesem Thema.
Man darf gespannt sein, wie die Kommission diesen ‚gordischen Knoten‘ lösen will. Ich beantrage eine Überweisung des Antrages in den Ausschuss, weil er – bei aller Sympathie für die Zielsetzung – schwierige rechtliche Fragen aufwirft, die noch einer Klärung bedürfen.“
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20.05.2015
Wolfgang Kubicki: Eine ordentliche parlamentarische Befassung ist unerlässlich
„Dass der parlamentarische Gesetzgeber die Planungen einer ganzen Branche für mindestens zwei Jahre durch die Einführung einer dem Raumordnungsrecht bislang völlig unbekannten Regelung untersagt, ist ein in der Bundesrepublik Deutschland bisher wohl einmaliger Vorgang.
Es ist in der Sache zwar richtig, dass wir einen geregelten Ausbau der Windenergie im Land brauchen. Es ist aber zu bezweifeln, ob das von Ihnen hier gewählte Verfahren der Besonderheit des Vorhabens auch gerecht wird.
Fraglich ist bereits, ob die von Ihnen, Herr Ministerpräsident, behauptete Dringlichkeit, mit der Sie den Verzicht auf ein angemessenes parlamentarisches Verfahren begründen, tatsächlich auch gegeben ist. Sie haben einfach erklärt, es drohe nach dem Urteil des OVG Schleswig ein ‚Wildwuchs‘ im Land. Näher begründet haben Sie die Auffassung bisher nicht.
Dass bei der Genehmigung fortan keine Vorgaben der Regionalplanung mehr zu berücksichtigen sind, hat das Gericht in dieser Form jedoch nicht gesagt. Vielmehr hat es in seinen Urteilsgründen ausgeführt:
‚Bei Feststellung der Unwirksamkeit der angefochtenen Teilfortschreibung des Regionalplans ersetzt dieser zwar nicht mehr (...) [die Regelungen] des Regionalplans I, Fortschreibung 1998 (...) Diese Regelung, die ebenfalls eine Konzentrationswirkung bezweckt (...), gilt dann fort.‘
Aus dem Urteil selbst lässt sich also mitnichten ableiten, dass bei der Genehmigung von Windkraftanlagen in Zukunft keine Vorgaben der Regionalplanung mehr zu berücksichtigen sind.
Wenn der Ministerpräsident gleichwohl die Rechtsauffassung vertritt, dass nach der Ablehnung der Nichtzulassungsbeschwerde eine ungesteuerte Genehmigung von Windkraftanlagen nach baurechtlichen Maßstäben droht, muss er diese auch ausführlich erläutern.
Schließlich hängt die Verhältnismäßigkeit des gesamten Gesetzes nicht zuletzt auch an der Frage der Fortwirkung der früheren Regionalpläne.
Wenn ein Gesetzentwurf der Landesregierung, mit dem juristisches Neuland betreten wird, durch die Regierungsfraktionen entgegen den üblichen parlamentarischen Gepflogenheiten eilig durch das Parlament gewinkt werden soll, dann muss die Landesregierung auch erklären, weshalb das Parlament auf eine sorgfältige Prüfung und Abwägung verzichten soll.
Dies gilt im Übrigen auch dann, wenn die eigentliche Intention des Vorhabens gar nicht im präventiven Verbot, sondern in der Rettung der Windkraftanlagen liegen sollte, die nach dem Wegfall der für rechtwidrig erklärten Teilfortschreibung derzeit nicht mehr genehmigungsfähig sind. Denn auch der Ausnahmetatbestand bedarf hinsichtlich seines Anwendungsbereichs einer eingehenden Prüfung – insbesondere vor dem Hintergrund, ob Ausnahmen zur Umgehung des Urteils des OVG führen könnten.
Angesichts der zahlreichen offenen Rechtsfragen brauchen wir eine parlamentarische Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf, die der Sache gerecht wird. Diese Forderung ist kein Ausdruck politisch motivierter Verhinderungspolitik, sondern resultiert aus dem Bedürfnis effektiver parlamentarischer Kontrolle.
Dass der Oppositionsführer auch ohne inhaltliche Mitarbeit vollstes Vertrauen in die Landesregierung und deren Gesetzgebungstätigkeit hat, ist in Anbetracht des verfassungsrechtlichen Auftrags der Opposition als Kontrollorgan der Landesregierung schon für sich genommen bemerkenswert.
Daran ändert im Übrigen auch nichts, wenn er dann, nur um zu protokollieren, dass er sich offensichtlich doch noch mit dem Entwurf beschäftigt hat, seinen zuvor ausgestellten Blankoscheck unter den Vorbehalt stellt, eine landesgesetzliche Ermächtigung für Veränderungssperren dürfe es nicht geben. Dieser Versuch, gesichtswahrend aus der Nummer wieder herauszukommen, hat es eigentlich nur noch schlimmer gemacht. Zumal die Union ausgerechnet den Teil des Gesetzentwurfs streichen wollte, der jedenfalls aus rechtlicher Sicht durchaus noch nachvollziehbar war.
Wenn die Union ihren Änderungsantrag jetzt wieder zurückzieht, um doch ins Boot der Regierungskoalition zu steigen, gleichzeitig aber erklärt, es müsse noch handwerklich nachgebessert werden, zeugt das nur noch von einer unglaublichen Überforderungssituation.
Mit anderen Worten: Ein ordentliches parlamentarisches Verfahren ist unerlässlich. Dazu gehört eine Ausschussbefassung mit einem Anhörungsverfahren. Werden hier alle rechtlichen Bedenken ausgeräumt, können auch wir einer Änderung des Landesplanungsgesetzes zustimmen. Ohne ernsthafte sachliche Parlamentsbefassung können wir das nicht!“
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05.09.2018
Anita Klahn zu TOP 15 „Religionsfreiheit an öffentlichen Schulen"
In ihrer Rede zu TOP 15 (Religionsfreiheit an öffentlichen Schulen sicherstellen) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:
„Ich muss Ihnen, meine Damen und Herren vom SSW, leider sagen, dass Sie mit ihrem Antrag über das Ziel hinausgeschossen sind. Die Überschrift suggeriert, es gäbe keine Religionsfreiheit an öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein oder diese sei zumindest bedroht. Das ist natürlich unsinnig. Die Religionsfreiheit ist im Grundgesetz festgeschrieben und auch Schleswig-Holstein bekennt sich in der Landesverfassung zu diesem Grundrecht.
Niemand darf aufgrund seiner religiösen Anschauung diskriminiert werden. Der Staat hat darauf zu achten – und er tut dies, wie ich meine, auch in den staatlichen Bildungseinrichtungen. Kein Schüler wird zum Religionsunterricht gezwungen. Wer 14 Jahre und älter ist, kann selbst darüber entscheiden, ob er am bekenntnisorientierten Unterricht teilnimmt; wer jünger ist, braucht die Einwilligung der Eltern. Wer sich dagegen entscheidet, für den steht der Philosophieunterricht offen.
Ob Philosophie an einer Schule unterrichtet werden kann oder nicht, hängt natürlich von organisatorischen Voraussetzungen ab. Wir haben eben schon manches dazu gehört: Eine Philosophieklasse braucht mindestens 12 Schüler, wobei die Klasse auch jahrgangsübergreifend gebildet werden kann. Es braucht aber natürlich auch eine Philosophielehrkraft. Im Ausschuss sollten wir klären, ob es hier einen Mangel gibt oder nicht. Falls ja, müssen wir uns um Verbesserungen bemühen. Die organisatorischen Bedingungen für den Philosophieunterricht dürfen wir nicht völlig ignorieren, so wie es der SSW in seinem Antrag verlangt. Das wäre angesichts knapper Bildungsressourcen ein Fehler und stünde wahrscheinlich auch in keinem Verhältnis zur Nachfrage. Schließlich ist es auch so, dass selbst wenn keine Philosophieklasse gebildet werden kann, niemand zum Besuch des bekenntnisorientierten Unterrichts gezwungen wird. Ich kann daher nicht erkennen, wo die Religionsfreiheit der Schülerinnen und Schüler beschnitten ist.
Die Kleine Anfrage des SSW hat gezeigt, dass der bekenntnisorientierte Unterricht in Schleswig-Holstein immer noch stark nachgefragt ist. Mehr als die Hälfte der Schüler an allgemeinbildenden Schulen besucht den katholischen oder evangelischen Unterricht. Dies darf man bei der Debatte über die Bedeutung des Religionsunterrichts nicht vergessen. Gleichwohl müssen wir an diejenigen denken, die bekenntnislos sind oder einer nichtchristlichen Religion angehören. Insbesondere müssen wir uns bemühen, die Angebote für die zahlreichen muslimischen Schüler auszubauen. Bereits jetzt bieten 17 Schulen den religionskundlichen Islamunterricht an; doch dürfen es gerne noch mehr werden.
Mir ist noch eines wichtig zu betonen: Philosophie und Religionsunterricht können gerade angesichts zunehmender kultureller Auseinandersetzungen besonders wichtig sein – wenn etwa Verständnis für das Religiöse geweckt wird. Und wenn die Ideen und Gedanken der Andersglaubenden und Andersdenkenden eine wesentliche Rolle im Lehrplan spielen. Ich bin deshalb auch der Meinung, dass beispielsweis angesichts der Antisemitismusdebatte in Deutschland der jüdische Glaube intensiver behandelt werden sollte. Vorurteilen, die aus Nichtwissen entstehen, können wir so begegnen.“
Es gilt das gesprochene Wort!
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19.05.2015
Dr. Heiner Garg: Frau Heinold setzt auf ein Investitionsprogramm, das nach ihrer Amtszeit greift
„Dass die Landesregierung angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen haushalterische Maßnahmen für das Haushaltsjahr 2015 ergreifen muss, ist nachvollziehbar. Es ist richtig, sowohl bei der Versorgung als auch bei den Kapazitäten von Erstaufnahmeeinrichtungen nachzusteuern.
Doch abermals enttäuscht Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) die Hochschulen des Landes auf ganzer Linie. Dass sich die Landesregierung nun dafür rühmen möchte, dass die Hochschulen ihre Rücklagen auch für Baumaßnahmen verwenden können, ist angesichts der strukturellen Unterfinanzierung, unter der die Hochschulen weiterhin leiden, eine Farce. Schlimmer noch, der Griff der Ministerin in das Sondervermögen Hochschulsanierung erweckt zudem den Eindruck, dass hier Mittel, die originär den Hochschulen zustehen, für andere Zwecke herhalten müssen. Wir werden diesen Eingriff der Landesregierung in das Sondervermögen und dessen Entwicklung sorgsam beobachten. Auch wenn man der Finanzministerin Glauben schenken möchte, dass diese Maßnahme keine Auswirkungen auf die Hochschulen haben soll, so wird dieser Anteil aus dem mit großem Pomp angekündigten 100-Millionen-Euro-Investitionsprogramm ab 2018 herausgenommen.
Auch die anderen Maßnahmen der Landesregierung sind mehr Schein als Sein. So ist die Errichtung einer vorübergehenden Intensivstation am UKSH eine pure Selbstverständlichkeit. Zentrale Maßnahmen – wie die dringend erforderlichen Krankenhausinvestitionen – fehlen völlig.
Fazit: Die rot-grün-blaue Landesregierung zieht einen Scheck auf ein Investitionsprogramm, das erst nach ihrer Abwahl greifen soll. Zukunftsgestaltung geht anders.“
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12.05.2015
Christopher Vogt: SPD und Grüne haben zu lange starrsinnig an der Stadtregionalbahn festgehalten
„Wir haben immer gesagt, dass die Stadtregionalbahn zwar ein interessantes Projekt wäre, aber angesichts der Kosten und der Umstände nicht realisierbar ist. Es ist einerseits gut, dass der Kieler Oberbürgermeister dies nun endlich auch eingesehen hat, andererseits ist es sehr bedauerlich, dass SPD und Grüne viel zu lange so starrsinnig an ihrem Prestigeprojekt festgehalten haben. Dadurch wurde unnötig viel Zeit und Geld verschwendet, um sinnvolle Alternativen zu prüfen und zu planen.
Es ist unbestritten, dass man für die Verkehrsprobleme in Kiel und Umgebung Lösungen erarbeiten muss. Wir plädieren jedoch für pragmatische Lösungen. Rot-grüne Luftschlösser bringen uns nicht weiter.“
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12.05.2015
Dr. Heiner Garg: Investitionen von heute sind die Steuereinnahmen von morgen
„Der Eiertanz der Bundesregierung um den längst überfälligen Abbau der kalten Progression ist angesichts der neuesten Zahlen der Steuerschätzung eine finanzpolitische Bankrotterklärung.
Dass nun die Landesregierung trotz Rekordsteuereinnahmen keinerlei Veranlassung sieht, ihre dauerhaft niedrige Investitionsquote zumindest etwas anzuheben, ist ein Armutszeugnis sondergleichen.
Denn die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bezahlen so viel Steuern wie noch nie und die rot-grün-blaue Landesregierung ist nicht in der Lage, die Krankenhausinvestitionen in Schleswig-Holstein dauerhaft zu sichern, die Infrastruktur zu ertüchtigen, geschweige denn die Hochschulen vernünftig zu finanzieren. All diese Versäumnisse der jetzigen Landesregierung gehen zulasten der kommenden Generationen.
Die FDP-Fraktion bleibt dabei, Investitionen von heute sind die Steuereinnahmen von morgen.“
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12.05.2015
Anita Klahn: Landesregierung muss bei der Schulischen Assistenz die Notbremse ziehen
„Die Landesregierung fährt die Inklusion in Schulen komplett an die Wand und beweist beim Thema Schulassistenten ihre Unfähigkeit. Im August sollte die Schulische Assistenz eigentlich an den Start gehen. Solange nicht einmal geklärt ist, wer der Träger für diese Personalstellen sein soll, findet keine Ausschreibung statt.
Völlig inakzeptabel ist, welche Qualifikationsvoraussetzungen die Landesregierung offensichtlich für die Schulassistenten vorsieht. So sollen ‚sozialerfahrene Menschen’ die Assistentenstellen übernehmen. Das ist faktisch gleichbedeutend mit dem Eingeständnis, dass keine Qualifikationsvoraussetzungen erforderlich sind.
Kreise und Gemeinden lehnen es zu Recht ab, die Verantwortung für das völlig unausgegorene Konzept der Landesregierung zu übernehmen. Jetzt wird deutlich, dass die Landesregierung wenig bereit ist, hier ihre Verantwortung zu übernehmen.
Mit Qualität hat das nicht im Entferntesten zu tun. Wir brauchen aber eine qualitativ gute Betreuung an unseren Schulen, wenn Inklusion überhaupt gelingen soll. Die FDP fordert deswegen die Landesregierung auf, die Notbremse zu ziehen und bei der Schulischen Assistenz auszusteigen. Die Landesregierung ist dabei, 13,2 Mio. Euro ohne irgendeinen Gewinn für die Schulen zu verpulvern.
Wir haben aufgezeigt, wie ein vernünftiger Weg aussieht, damit die inklusive Schule gelingen kann. Statt der Schulischen Assistenz müssen mehr Sonderpädagogen im allgemeinbildenden Schulbereich eingesetzt und ein Netzwerk von Inklusionsschulen aufgebaut werden. Die Landesregierung wird sich im kommenden Plenum auf Antrag der FDP-Fraktion zu diesen Vorgängen erklären müssen.“
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11.05.2015
Anita Klahn: Die Landesregierung versagt bei der Konzepterstellung zur Geburtshilfe
„Die Landesregierung hatte im November letzten Jahres zugesichert, zum Mai 2015 ein tragfähiges Geburtshilfekonzept vorzulegen. Aufgrund dieser Zusage wurde im Sozialausschuss vereinbart, dass bis dahin keine weiteren Anträge und Beratungen zu diesem Thema stattfinden. Es ist mehr als enttäuschend, dass diese Zusage nicht eingehalten wird.
Die Lage auf Sylt, aber auch in Ostholstein, ist alles andere als geklärt. Die Situation für die Schwangeren vor Ort ist überhaupt nicht zufriedenstellend. Gleichzeitig kündigen sich mögliche weitere Probleme für die Region Eckernförde an und trotzdem schiebt die Landesregierung das Thema auf die lange Bank. Ich fordere Ministerin Alheit auf, hier endlich tätig zu werden. Gerade bei dem sensiblen Thema Geburtshilfe erwarte ich von der Landesregierung mehr Engagement.
Seit Dezember 2013 ist die Problematik bekannt, mehr als sechs Monate hatte die Landesregierung Zeit, an einem Konzept zu arbeiten. Und jetzt verkündet sie, dass sie vielleicht – vielleicht aber auch nicht – ein Konzept nach der Sommerpause vorlegen will.
Fraktionsübergreifend bestand Konsens darüber, dass das Konzept bis spätestens Mai vorliegen soll. Die Landesregierung missachtet einen einstimmig getroffenen Beschluss des Parlaments. Die FDP wird die Untätigkeit der Landesregierung bei der Geburtshilfe im zuständigen Ausschuss zum Thema machen.“
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11.05.2015
Christopher Vogt: FDP-Fraktion legt Entwurf für ein Hochschulfreiheitsgesetz vor
„Die FDP-Fraktion hat einen Entwurf für ein schleswig-holsteinisches Hochschulfreiheitsgesetz (Drucksache 18/2984) ins parlamentarische Verfahren eingebracht. Ziel unserer Gesetzesinitiative ist es, den ideen- und mutlosen Plänen der Landesregierung im Bereich der Hochschulgesetzgebung eine innovative Alternative gegenüberzustellen und damit die Debatte über die zukünftige Ausrichtung unserer Hochschulen zu beleben.
Wir wollen mehr Hochschulautonomie wagen und damit die Hochschulen in Schleswig-Holstein massiv stärken. Damit unsere Hochschulen im bundesweiten und internationalen Wettbewerb bestehen und vorankommen können, benötigen sie nicht nur eine bessere finanzielle Ausstattung, sondern auch intelligente gesetzliche Rahmenbedingungen. Wir schlagen vor, den Hochschulen mehr Autonomie bei der inneren Organisation einzuräumen, mehr Freiheit bei der wissenschaftlichen Ausrichtung zu lassen und auch die Verantwortung über die Liegenschaften zu übertragen. Die Hochschulen sollen Finanz- und Personalhoheit erhalten, um auf diesem Wege bessere Rahmenbedingungen für Studierende, Wissenschaftler und Mitarbeiter bieten zu können. Das Wissenschaftsministerium soll zukünftig nicht mehr für die Detailsteuerung zuständig sein, sondern vor allem die Aufsicht über die Hochschulen führen. Die Möglichkeit, Studiengebühren zu erheben, wollen wir den Hochschulen jedoch nicht geben.
Mit unserem Entwurf würde den Hochschulen die jeweilige Profilbildung deutlich erleichtert werden. Dadurch könnten sie ihre Potenziale noch besser entfalten und für spürbare Qualitätsverbesserungen sorgen. Nordrhein-Westfalen hat vorgemacht, dass dieser Weg der richtige für die Hochschulen ist. Wir freuen uns auf die parlamentarische Auseinandersetzung.“
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08.05.2015
Christopher Vogt: Von dem Motto „links, dickschädelig und frei“ ist bei der Nord-SPD nichts übrig
„Am 27. November 2013 verkündete SPD-Bundesvize Dr. Ralf Stegner: ‚Wenn Weihnachten und Ostern zusammengelegt wird im nächsten Jahr, dann kommt auch die Maut.‘ Da müssen wir letztes Jahr etwas verpasst haben, denn die Maut wurde nun beschlossen. Weihnachten und Ostern werden entgegen der Vorhersage von Herrn Stegner aber wohl auch dieses Jahr wieder an den bewährten Terminen zelebriert werden.
Das Umfallen der rot-grün-blauen Landesregierung kommt für mich zwar nicht wirklich überraschend, aber es ist schon bemerkenswert, wie schamlos die Landesregierung hier Partei- vor Landesinteressen stellt. Von den markigen Sprüchen der Herren Albig, Stegner und Meyer ist nichts übriggeblieben außer einer beispiellosen Blamage auf bundespolitischem Parkett. Die Landesregierung wird ihr peinliches Verhalten, das leider zu Lasten Schleswig-Holsteins geht, vor der schleswig-holsteinischen Öffentlichkeit rechtfertigen müssen. Die FDP-Fraktion hat einen entsprechenden Bericht der Landesregierung für die kommende Landtagssitzung beantragt.
Mit ihrem Verhalten im Bundesrat missachtet die Landesregierung auch einen unmissverständlichen Beschluss des Landtages (Drucksache 18/2500), der sogar auf Antrag der Koalitionsfraktionen herbeigeführt wurde. Diese Missachtung des Parlamentes zeigt, wie wenig Rückgrat diese Landesregierung selbst bei für unser Land elementaren Fragen hat. Die Landesregierung macht dieses beispiellos unsinnige und anti-europäische Bürokratiemonster vom bayerischen Stammtisch mit, weil führende Vertreter der rot-grün-blauen Koalition in Berlin noch was werden wollen und die Landesregierung durch ihre unseriöse Finanzpolitik auf jeden Cent vom Bund angewiesen ist. Eine Ansage des SPD-Bundesvorsitzenden und ein wenig Geld aus dem Bundeshaushalt reichen offenbar schon aus, um bei der Landesregierung eine 180-Grad-Wende herbeizuführen.
Immerhin wissen die Bürger unseres Bundeslandes jetzt, wem sie die Realisierung dieses CSU-Irrsinns zu verdanken haben: Einer Kanzlerin-hörigen Nord-CDU und einer prinzipienlosen Nord-SPD. Für höchst bedenklich halte ich auch die Aussage von Herrn Dr. Stegner, dass ein Widerspruch des Bundesrates ‚nicht lohnenswert‘ sei. Wer so redet und handelt, beschleunigt die Politikerverdrossenheit in erheblichem Maße. Ich hätte zumindest bei Herrn Dr. Stegner ein Rest an politischem Rückgrat vermutet. Von dem alten Motto ‚links, dickschädelig und frei‘ ist bei der Nord-SPD nicht mehr viel zu finden.“
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07.05.2015
Dr. Heiner Garg: Steuerentlastung lange überfällig!
„Dass sich der Bundesfinanzminister jetzt herablässt und angesichts prognostizierter Steuereinnahmerekorde gnädig einen Abbau der Kalten Progression verkündet, obwohl der Herr roter und schwarzer Nullen eben dies seit Monaten ablehnt, kann noch nicht alles gewesen sein.
Die Regierung Merkel knöpft den Bürgerinnen und Bürgern fast 40 Milliarden Euro mehr Steuern ab als bislang prognostiziert. Angesichts dieser Rekordeinnahmen ist die Kalte Progression umgehend abzuschaffen, der Abbau des Solidaritätszuschlags ist unverzüglich einzuleiten und mit der Schuldentilgung ist noch in diesem Jahr zu beginnen.“
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06.05.2015
Oliver Kumbartzky: Wir freuen uns über den fraktionsübergreifenden Konsens bei den Ferienwohnungen
„Wir freuen uns sehr, dass SPD, Grüne und SSW den FDP-Vorschlag unterstützen, im Bundesrat darauf hinzuwirken, dass die Baunutzungsverordnung zugunsten von Ferienwohnungen geändert wird (Umdruck 18/4364). Denn das Land zwischen den Meeren lebt vom Tourismus. Die Übernachtungen in Ferienwohnungen und -häusern spielen dabei eine ganz entscheidende Rolle. Aus unserer Sicht sollen die Kommunen die Möglichkeit bekommen, Ferienwohnungen in Wohngebieten zu gestatten. Hiermit erhalten die Beteiligten vor Ort eine größere Planungssicherheit.
Die bürokratische und tourismusfeindliche Bundesverordnung muss aus diesem Grunde dringend geändert werden. Daher hatte die FDP-Fraktion den ursprünglichen Antrag eingereicht (Drs. 18/2219). Wir freuen uns sehr, dass wir in dieser für den schleswig-holsteinischen Tourismus wichtigen Frage einen fraktionsübergreifenden Konsens herstellen konnten.“ -
06.05.2015
Dr. Ekkehard Klug: Nun müssen Taten folgen
„Nun müssen Taten folgen“ – mit diesen Worten kommentierte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug, die heute von der Landesregierung durchgeführte „Flüchtlingskonferenz“. „Wohlmeinende Ansprachen und erfreuliche Absichtserklärungen hatten wir jetzt genug“, meinte der FDP-Politiker.
Klug forderte die Landesregierung auf, die Qualität der Sprach- und Integrationskurse für Flüchtlinge und Asylbewerber „massiv zu verbessern“. Schlüssel für eine erfolgreiche Integration sei zum einen die Vermittlung guter deutscher Sprachkenntnisse an Kinder und Erwachsene sowie „eine umfassende Einführung in staatliche Strukturen, gesellschaftliche und kulturelle Umgangsformen des Gastlandes“. Ohne einen solchen „Crash-Kurs“ zum Thema „Leben in Deutschland“ könne von den Migranten nicht erwartet werden, dass sie sich hierzulande orientieren können.
Klug fügte abschließend hinzu: „Auch die Ermöglichung von Praktika in schleswig-holsteinischen Betrieben ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die Zuwanderer rasch in den hiesigen Arbeitsmarkt integriert werden können. Die Landesregierung sollte mit Nachdruck darauf hinwirken, dass derzeit bestehende Hürden abgebaut werden.
Speziell die Vorschriften zum Mindestlohn bei Praktika stehen einer großzügigeren Vergabe von Praktikumsplätzen an Asylbewerber und Flüchtlinge entgegen.“
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05.09.2018
Anita Klahn zu TOP 32 „Statuserhebung Lehrergesundheit"
In ihrer Rede zu TOP 32 (Statuserhebung zur Arbeitsfähigkeit und Gesundheit aus der Sicht von Lehrkräften) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:
„Die Jamaika-Koalition hat es sich bekanntlich zum Ziel gesetzt, mehr Lehrer einzustellen und eine hundertprozentige Unterrichtsversorgung zu erreichen. Im letzten Jahr haben wir deshalb 890 neue Lehrerstellen geschaffen oder schon bestehende erhalten. Auch der Haushaltsentwurf für 2019 beweist unsere bildungspolitischen Ambitionen: 439 Stellen werden nicht gestrichen, 234 neue Lehrerstellen kommen hinzu. Ohne Lehrer geht nichts im Bildungswesen. Wir brauchen sie. Deshalb war es wichtig, dass die Statuserhebung zur Gesundheit von Lehrern gemacht wurde. Endlich bekommen wir valide Zahlen, die uns zeigen, wo der Schuh wirklich drückt und wie wir gezielt die Arbeitsbedingungen verbessern können.
Der Bericht liefert einige sehr erfreuliche Ergebnisse. Es muss uns freuen, dass fast jeder Lehrer seinen Job für wichtig hält. Es gibt eigentlich auch keinen Grund, daran zu zweifeln. Dafür ist ihr Bildungsauftrag einfach zu wichtig. Viele Lehrer halten ihre Arbeitsfähigkeit für solide. Offenbar stimmt auch der Teamgeist. Denn die meisten empfinden die Stimmung in den Kollegien als gut. Natürlich ist nicht alles so rosig an unseren Schulen wie es nun klingen mag. Auffällig ist, wie viele Lehrer unter der Lärmbelastung an ihrem Arbeitsplatz leiden. Die Mittel, die wir für das Schulbausanierungsprogramm freigegeben haben, können deshalb auch gezielt in den Lärmschutz investiert werden. Hellhörig müssen uns die Klagen über die Zunahme von Aufgaben, über Termin- und Leistungsdruck machen. Natürlich kennt diese Probleme nahezu jeder in der modernen Arbeitswelt. Doch sind die Beschwerden der Lehrer die Folgen einer Bildungspolitik, die sie zu überfordern droht.
Das Bildungswesen hat in den letzten 20 Jahren grundlegende Reformprozesse erfahren. Eine Lehrkraft soll heute gleichzeitig Wissensvermittler und Vertrauensperson, Erzieher und Sozialpädagoge, Lebens- und Berufsberater, Inklusions- und Integrationsfachkraft sein. Kompetenzorientierter, binnendifferenzierter Unterricht, große und heterogene Schülergruppen mit ihren jeweiligen Leistungsschwächen und -stärken stellen für viele Lehrkräfte eine besondere Herausforderung dar. Vermehrte Dokumentationspflichten, neue Technologien im Unterricht und Vertretungsunterricht verlangen den Lehrkräften viel ab. Wir müssen angesichts solcher Entwicklungen darauf achten, dass wir die Grenzen der Leistungsfähigkeit unseres Bildungssystems nicht überfordern.
81 Prozent der Befragten sehen in den verfügbaren Arbeitsmitteln und der IT-Ausstattung einen Belastungsfaktor. Das wundert mich nicht. Viele Schulen sind noch nicht im digitalen Zeitalter angekommen. Das ambitionierte ‚digitale Bildungspaket‘, das die Ministerin vor wenigen Tagen vorstellte, ist ein Beweis dafür, dass Jamaika die Herausforderung der Digitalisierung in den Schulen entschlossen angehen will. Wir Freie Demokraten hören aber nicht auf zu fordern, dass die Große Koalition in Berlin ähnliche Entschlossenheit an den Tag legen muss. Rund 40 Millionen Euro soll Schleswig-Holstein pro Jahr bis 2021 aus dem Berliner Digitalpakt bekommen. Niemand kann glauben, dass sich davon neben Lehrerfortbildungen, einer Schulcloud und anderen Dingen auch die Ausstattung der Schulen mit modernen Arbeitsgeräten finanzieren lässt. Angesichts neuer Spitzenwerte bei den Einnahmen des Bundes müsste Berlin deutlich engagierter zu Werke gehen. Doch scheinen CDDU/CSU und SPD keine Visionen für eine zukunftsorientierte Bildungspolitik zu haben.
Wir werden aus dem Bericht die richtigen Konsequenzen ziehen. Die Schule soll zu einem besseren Arbeitsplatz werden, damit sich mehr junge, talentierte Menschen dafür entscheiden, Lehrer zu werden. Wir brauchen jeden einzelnen von ihnen.“
Es gilt das gesprochene Wort!
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05.05.2015
Christopher Vogt: FDP-Fraktion fordert den Erhalt der touristisch bedeutenden Bäderbahn
„Mit einem Antrag zur kommenden Landtagssitzung setzt sich die FDP-Fraktion für den Erhalt der vor allem touristisch bedeutenden Bäderbahn im Kreis Ostholstein ein.
Die FDP-Landtagsfraktion hat die feste Beltquerung von Anfang an befürwortet, sich aber auch immer dafür eingesetzt, dass auf deutscher Seite die bestmögliche Hinterlandanbindung realisiert wird. Dazu gehört für uns nicht der Ausbau der B 207 vor und auf Fehmarn, eine neue Sundquerung und die neue zweigleisige Bahntrasse, sondern auch der Erhalt der Bäderbahn. Diese sogenannte 2+1-Schienenanbindung wäre vor allem für die Tourismuswirtschaft in der Lübecker Bucht von großer Bedeutung. Es muss schließlich in unserem ureigensten Interesse sein, dass Schleswig-Holstein und insbesondere der Kreis Ostholstein von der festen Beltquerung in erheblichem Maße profitieren kann und nicht in irgendeiner Form darunter leiden muss.
Die Landesregierung hatte im Zuge des Raumordnungsverfahrens im vergangenen Jahr mit der Bahn vereinbart, dass die bisherige Trasse der Bäderbahn stillgelegt werden soll. Das entscheidende Argument für diese Entscheidung war, dass man verhindern wolle, dass die zu erwartenden Güterzüge durch die Bäderorte fahren könnten. Diese Befürchtung konnte mittlerweile allerdings weitestgehend ausgeräumt werden. Nicht einmal der Kreis Ostholstein, der gemeinsam mit der IHK zu Lübeck eine Initiative zum Erhalt der Bäderbahn gestartet hat, geht noch davon aus, dass Güterzüge, die durch den elektrifizierten Bahntunnel unter dem Belt fahren werden, über eine nicht elektrifizierte Bädertrasse fahren würden. Die Initiative des Kreises Ostholstein und der IHK zu Lübeck haben im Interesse des Landes die Unterstützung des Landtages verdient. Es ist noch nicht zu spät, um die Bahntrasse durch die Bäderorte zu erhalten. In unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, ihre Entscheidung noch einmal zu überdenken und gemeinsam mit der Bahn Möglichkeiten für eine weitere Nutzung auszuloten. Uns ist bewusst, dass dies eine Änderung der bisherigen Planung nötig machen würde. Um nicht noch unnötig Zeit bei der Realisierung der Hinterlandanbindung zu verlieren, ist deshalb in dieser Frage Eile geboten. Wir hoffen sehr auf die Unterstützung der anderen Fraktionen.“
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05.05.2015
Dr. Ekkehard Klug: Landesregierung muss den bisherigen Kurs bei der Richterbsoldung überdenken
„Mit dem heutigen Urteil zur Richterbesoldung hat das Bundesverfassungsgericht Maßstäbe für die angemessene Bezahlung von Richtern und Staatsanwälten aufgestellt und damit zugleich Kriterien festgelegt, an denen sich zukünftig die Bezahlung jeglicher Beamtengruppen messen lassen muss.
Die Landesregierung muss deshalb jetzt nicht nur prüfen, ob die Richterbesoldung in Schleswig-Holstein den vorgegeben Kriterien standhält, sondern auch ihren Kurs der letzten Jahre, der immer wieder zu Einschnitten bei der Besoldung und Versorgung von Beamten geführt hat, überdenken.“
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04.05.2015
Christopher Vogt: Beide Tarifparteien sollten auf die Verhältnismäßigkeit ihrer Maßnahmen achten
„Mir fehlt zunehmend das Verständnis für das Vorgehen der GDL, die seit Monaten alles andere als geschickt agiert. Das Streikrecht ist ein sehr hohes Gut, das wir nicht in Frage stellen, aber beide Tarifparteien sollten auf die Verhältnismäßigkeit ihrer Maßnahmen achten. Die GDL wäre gut beraten, sich mit der Bahn endlich auf einen Schlichter zu einigen.
Ich wundere mich aber auch sehr darüber, welche politischen Schlüsse Union und SPD mit dem Tarifeinheitsgesetz aus diesem Streik ziehen. Die Schaffung von Monopolgewerkschaften würde unsere Volkswirtschaft schließlich nicht vor überdrehenden Gewerkschaftsfunktionären bewahren, sondern schlichtweg das Streikrecht zugunsten der SPD-nahen Großgewerkschaften einschränken. Aus unserer Sicht wäre es sinnvoller, wenn das Streikrecht dahingehend reformiert würde, dass sich die Tarifparteien auf einen Schlichter einigen müssen, dessen Schlichtungsspruch verbindlich ist und damit von beiden Tarifparteien respektiert werden muss. Damit könnte man viele Konflikte deutlich verkürzen und würde trotzdem beiden Seiten gerecht werden.“
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04.05.2015
Anita Klahn: Bildungsministerin muss dem Landtag über das Konzept Schulassistenz berichten
„Wenn Bildungsministerin Britta Ernst heute im SHZ erklärt, mit dem Konzept Schulassistenz sei ihr Ministerium ‚noch nicht so weit‘, dann ist dies für diese Landesregierung nicht sonderlich schmeichelhaft. Denn es wurden 13 Millionen Euro für ein Konzept in den Landeshaushalt eingestellt – und das zuständige Ministerium hat es bis heute nicht geschafft, dieses Konzept aufzustellen. Wir wollen die Landesregierung ja nicht unnötig drängen, aber wenn das Auf-die Beine-Stellen einer solchen Konzeption – die von den Koalitionären selbst vorgeschlagen wurde – innerhalb eines Jahres nicht gelingt, dann ist das – vorsichtig formuliert – zumindest schlechtes Regierungshandwerk. Es drängt sich die Frage auf, ob die hierfür veranschlagten Mittel nicht an anderer Stelle besser investiert gewesen wären.